ser bestehen, eine solche neue Gerechtigkeit nicht erfordern und von reinem kommerziellen Verhältnisse keine Rede sein kann, weil hierorts ohnehin Bräugewerbe, wovon 2 wegen Mangel an Absatz todt liegen, bestehen, welche das Publikum hierorts u. in der Nähe mit Bier in hinlänglicher Qualität u. Quantität um billigen Preis versehen u. in noch solchem Masse versehen könnten, wenn es die Zeit-Umstände erforauch ist nach dem dern würden, ausgesprochenen Grundsatz bei Gewerbsverleihungen besondere Rücksicht zu nehmen, weil der Bittsteller in Hinsicht auf sein Substitut keine Ursache hat, sich um ein Bierbräu zu erwerben, da er ohnehin Besitzer einer nicht unbedeutenden Bauernwaldung ganz nah an der Stadt, einer Mahlmühle u. eines Gasthauses in der Stadt ist, weil derselbe die Bräuersprofession nicht erlernt hat, weil nicht ausgewiesen ist, daß er ein frisches Quellwasser in seinem Hause habe, im Gegentheil dieses widersprochen wäre, seine angebl. Vermögensstand in Zweifel gestellt ist, die Beschaffenheit seines Wirtschaftsgebäudes in welchem gebraut werden will, in Hinsicht auf Feuersicherheit nicht ganz entspricht u. endlich auch der Umstand in Betracht zu erhören ist, daß die Besitzer der ohnehin bestehenden Bräuergewerbes außer den hohen Kaufpreisen so viel öffentliche Lasten zu tragen haben, was bei dem Bittsteller nicht der Fall ist. Hr. Bürgermeister Haydinger referirt nachträglich. No. 9589. H. Currende mit Vorschriften einer schnellern Behandlung der Geschäftsstücke. Mit dem Vortrag im Rath erledigt u. hat das Expedit diese Currenda sämtl. Kanzlei Individuen zu eigenen u. zu ihrer genauesten Nachachtung bei Vermeidung der angedrohten Strenge fürzuhalten u. von sämtl. fertigen zu lassen, worüber Relation zu erstatten. Referat des Hrn. M. R. Buberl. 9537. Die Zeugstätter depositiren zu der Wehrgraben-Communität 26 fl als Entschädigung für das Pölzen. Der Depositen Coõn zur Empfangname u. Ausstellung der Legscheine. Haydinger Pospischil
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