6006. Protokoll mit Frau Hörzig wegen Brodverkaufs mit Gewichtabgang. Da der Verkauf von nicht vorschriftsmäßigen Gebäck als Satzesübertrettung erklärt ist, so ist das Erkenntniß mit einer Strafe von 5 fl CMz auszufertigen. Gelesen Muerer M. R. Rath Pospischil Raths-Protocoll in Politicis zur Sitzung am 26. August 1848. Gegenwärtige: Herr Mag. Rath Maurer Buberl Knoll Sekretär Gärber Referat des Hrn. Mag. Rathes Buberl. 6310. Konstitut mit Ther. Primeßl am Schmölleniggute zu Haag wegen Gewichtsabgang ihrer zu Markt gebrachten Butter. Aufzubehalten u. ist das Erkenntniß auf 2 fl CMz Strafe auszufertigen. Maurer M. Rath Gärber Sekr.
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