Politische Ratsprotokolle 1848

nung: Es war von einer weitern Erhebung abzulassen, der Erhebungsact zu schließen und der Fall der Führung einer Untersuchung wegen angeschuldeter schw. Poliz. Uibertrettung wegen Mangels rechtlich erwiesener Verdachtsgründe gegen einen bestimmt beschuldigten Thäter nicht vorhanden und sonach das Gesuch des Franz Traxler zu verbescheiden: Dem Franz Traxler wird auf sein Gesuch de praes. 13. May d.J. Z. 155 wegen Einleitung der Untersuchung gegen einen Dienstknecht des Steyrerbothen Mittendorfer, nach Umständen auch gegen letzteren wegen Betruges im Betrage pr 73 fl 42 xr W.W. rath. bedeutet, daß nach der gepflogenen Thatbestandserhebung in Mangel rechtlich erwiesener Verdachtsgründe gegen irgend einen bestimmt Beschuldigten eine Untersuchung einzuleiten nicht befunden wurde. Mit diesem Antrage sind die anwesenden Hrn. Votanten durchaus einverstanden; daher Conclusum nach dem Antrage des Hrn. Referenten sey eine Untersuchung wegen Mangels bestimmter Verdachtsgründe nicht einzuleiten und hievon Franz Traxler mit Rathschlag zu verständigen. Gelesen Maurer, M. Rath Gärber Sekretär

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