Ökonomische Ratsprotokolle 1848

ad b. Betreffend den Genuß so setzt der § 80 das geringste Ausmaaß mit jährl. 20 fl CMz für jedes dieser Kinder fest. Dieser Betrag wurde auch mit h. Regg̃s Dekt. v. 30. März 1843 Z. 8424 u. Kreisämtl. Intimation v. 6. April [?] Z. 4101 den Kindern des verstorbenen Kassiers Stefan Mayr als Erziehungsbeitrag ausgeworfen. Mein schließlicher Antrag geht daher auf Folgendes: Es ist für die noch unversorgten Kinder des verstorbenen Revidenten u. Grundbuchführer Michael Loitzenbauer namens Alois, Dominik u. Sofie Juliana ein Erziehungsbeitrag jährlicher 20 fl CMz für jedes derselben bis zu ihrem zurückgelegten Normalalter u. beziehungsweise des Alois bis zu dem Zeitpunkt der vollendeten Studien oder erlangter anderweitiger Versorgung aus gemeiner Stadtkassa höheren Orts in Antrag zu bringen u. dieserwegen unter Rückschluß der Communikats und Anbug eines Rathsprtokollsextraktes der bevorwortende Bericht an das kk. Kreisamt zu erstatten. Die Hrn. Justizräthe, so wie die Hrn. Oekonomie-Räthe und Bürgerausschüsse sind mit dem Antrag des Hrn. Referenten vollkommen einverstanden, daher Conclusum per unanimia nach dem Antrag des Hrn. Referenten. Haidinger Kaindl Oek. Rath Eysn Oek. Rath Pospischil Sekr.

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