Ökonomische Ratsprotokolle 1848

keit inselben vorgetragen worden, worüber zum Beweise sich auf diese Bücher bezogen und beyspielsweise auch ein Konceptsbogen betreffend das damals von Johann Jakob Föß besessene Haus N. 14 in Steyrdorf vorgelegt wird. Hiernach ist bey allen bürgl. Häusern in der Rubrik: „Auf den Realitäten haftende Gaben“ angemerkt: „Zur gemeinen Stadt Steyr Sterbgefäll von ganzen reinen Vermögen 2 % do. Veränderungsgefäll vom unbeweglichen Gute nach der Taxordnung vom J. 1754.“ Bey diesem Anlaße wird im Vorbeygehen bemerkt, daß seither hohe Regg. mit Decret dd. 23. April 1846 Z. 5570 (kr. ä. Intimation dd. 10. May v. J. Z. 5525) in Betreff dieser letztere Gebür angeordnet hat, daß sie statt der in dem Vortrage dd. 29. July 1845 verfochtenen gleitenden Scala bis auf weiteres mit 1 % von jedem Hundert abzunehmen sey, wobey natürlich Anstände, wie die im Mittel liegenden, von selbst hinwegfallen. Betreffend schlüßlich die Bürgerrechtstaxe, so wird sich bey deren Abname nach den h. Reggsdecreten dd. 29. November 1827 u. 21. März 1844 (kr. ä. Kurrende und beziehungsweise Intimation dd. 30. Jänner 1828 N. 72/26 u. 19. April 1844 Z. 4556) benommen und sie auf Anlangen durchgängig nach diesem Regulativ mit 10 fl C.M. bemessen. H. Referent trägt demnach an. Es seyen sämmtliche bisher verhandelte Acten unter Anschluß eines neuerlichen Rathsprotokollsextractes dem k.k. Kreisamte mit Bericht vorzulegen und darin die so eben entwickelten Nachweisungen zu liefern. Mit diesem Antrage sind die H. Ökon. Räthe so wie die anwesen-

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