Ökonomische Ratsprotokolle 1848

und zusammengeheftet sind, eine vergleichsweise Zusammenstellung nach den Monaten versuchen, und hieraus abnehmen zu können, welcher Mauthbetrag sich vom 1. November 1844 – 7. Juli 1846 sich entziffere, was eine Uibersicht im Gegenhalte der für diese Zeit angesprochenen Pauschals Entschädigungsbetrages mit 30 fl C.M. zur Liquidirung geben soll u. muß. Was ferner die Unrichtigkeit bey einigen Mauthbolleten betrifft, u. die den Bestimmungen des Maagl. Protokolls v. 6. Juny 1846 Z. 5017 nicht entsprechen so hat diese Bolleten der Rechn. Revident mit separat zu verzeichnen, u. sie im Zusammensatze nach dem entfallenden Betrage ersichtlich zu machen. Die weitere Bemerkung des Rechn. Revidenten über die einstige Rückvergütung des richtig zu stellenden Betrages an Kaspar Klausberger findet in der h. Regg. Entscheidung v. seine bestimmte Weisung. Die aufgetragene Nachweisung wird in 14 Tagen erwartet. Von Beginn des Vortrages des nächst folgenden Referates entfernte sich H. Ökon. Rath Eysn. 6193. de 1847 Acten-Konvolut rücksichtlich der Benützung der sogenannten Dorningerbrücke in Voglsang. Aus vorliegenden Acten geht hervor, daß schon im J. 1842 Johann Eysn Besitzer des Bräuhauses in Voglsang bey diesem Maate. klagend eingeschritten ist, weil Joh. Brandstetter für die Benützung dieser Brücke eine Geld-Entschädigung verlangte, widrigens die Befahrung dieser Brücke verweigert würde. Hierauf folgte die maatische Entscheidung v. 17. Sept. 1842. Auf späteres Anlangen sind Nachführungen beym Maate., bey der Hft. Schluß Steyr und Garsten veranlaßt worden, konnte aber über das Entstehen dieser Brücke nirgends etwas aufgefunden werden. Die nun schon beynahe seit sechs Jahren unbeendete Streitsache einer endlichen Lösung zuzuführen, verordnet der Maat. am 26. Februar d.J. Nachmittags 2 Uhr eine Augenscheins-Koon., welche zu leiten Sekr. Gärber berufen wird. Bey dieser Koon. ist ganz besonders darauf zu sehen, wie die

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