Ökonomische Ratsprotokolle 1848

Erlangung der Erziehungsbeitrages für ihre unversorgten Kinder. Vortrag. Der Gegenstand gegenwärtiger Berathung ist das sub präs. 10 l.M. Z. 9983 Pol. vorliegende neuerliche Einschreiten der Revidentenswittwe Anna M. Loitzenbauer für ihre unversorgten Kinder, dasselbe ist gesetzlich u. gründet sich auf den §. 78 der Pensionsgrundsatz. Wenn auch dem ungeachtet in meinem unter 1986, 847 N. 76425 76436 wegen Ausmittlung der dieser Wittwe gebührenden Pension in des ConduktsQuartals abgehaltenen Vorträgen dieser Gebühr keine Erwähnung that, so ist dieses darum geschehen, weil ein Einschreiten der Wittwe um deren Zahlungsanweisung nicht vorgelegen ist, und derlei Rechtswohlthaten meiner Ansicht zu Folgen Niemanden aufzudringen sind. Jetzt wo diese Bitte vorliegt handelt es sich um zweierlei: a. Welchen Kindern gebührt ein Erziehungsbeitrag, denn da deren 4 sind, kann das Recht derselben hierauf keinem Zweifel mehr unterzogen werden u. b. á auf wieviel an solchen soll für jedes derselben eingerathen werden. Ad a Nach dem vorliegenden Taufschein ist der Alois am 21. Juni 1827 geboren, steht daher im 21sten Lebensjahre u. ist Hörer des II. philosofischen Jahrgangs in Linz. Der Josef ist am 30. Novbr. 828 steht daher im 20sten Jahr u. ist Buchbindergesell. Die Sofie Juliana ist am 17. April 831 gebohren, steht im 17ten Jahr u. ist beider Mutter zu Hause. Der Dominik ist am 8. Juni 836 gebohren, steht im 12ten Jahr u. genießt gleichfalls noch die häusliche Erziehung. — Mutter u. Tochter sind nach dem vorliegenden kreisärztlichen Zeugniß sehr schwächlich, leidend u. erwerbsunfähig. Mit Rücksicht auf die §§ 77 & 78 & 89 litt. a, wornach für derlei Genuß in Specie das Normalalter bei Knaben auch das zurückgelegte 20ste, bei Mädchen auf das zurückgelegte 18te Lebensjahr festgesetzt ist, erachte ich unterschadet der diesen Kindern u. bei dem Vorhandensein u. der Nachweisung der dort gesetzten Bedingungen aus dem § 84 litt. 6. und ad. 66 des Pensionsnormales auch über das Normalalter hinaus gesetzlich vorbehaltene Rechte u. Ansprüche dermalen den Alois Dominik u. Sofia qualificirt um sie Erziehungsbeiträge bis zum erreichten Normalalter u. bezüglich des Alois bis zur Vollendung seiner Studien oder erreichter anderweitiger Versorgung da er zur Zeit kein Stipendium genießt, angetragen, den Josef lalle ich fallen, weil er dieses Alter schon überschritten hat, Buchbindergeselle ist zu er sich also sein Brod selbstständig verdienen kann.

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