theilung der grundherrl. Gefälle. Es wird sich in kürzester Frist der Fall ereignen, daß wegen Bevortheilung der grundherrl. Gefälle die laut h. Hofk. Dekret v. 22. Sept. 1843 Z. 28995 bekannt gegebene allerh. Entschließung v. 5. desselben Monats in Anwendung zu bringen wird. Sollte sich überdies bei diesem Vorkommenden Falle ergeben, daß ein Manifestationseid über Verschweigung eines den Kindern zugehörigen Gutes abzulegen sei, so glaube ich hiermit an den löbl. Magistrat als Justizbehörde das Ansuchen stellen zu dürfen, die Vorname dieser Eidesablegung öffentlich mit Zuzug des Gemeinde Rathes zu veranlassen. Welches Ansuchen sogleich auszuführen ist. No. 9673 p. Erinnerung wegen Errichtung eines eigenen Markthütten Protokolls. Seit der eingelaufenen Verordnung, womit das Grundbuch für Markthütten aufgehoben wurde, wird bei Veränderungsfällen kein Gefäll berechnet und der löbl. Magistrat als politische Behörde verbescheidet die Anschreibung derselben ohne Entgelt. Nachdem hiedurch der Stadtkasse viele Beträge entgehen, andere Theils bei Abtretung der Grundbücher die hierauf vorgemerkten Satzposten verschwinden könnten, so trage ich an: Daß ein eigenes Markthütten Protokoll, worinen
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