cherheit nicht ausgewiesen ist, kann dem Gesuche keine Folge gegeben werden, wovon der Bittsteller unter Rückschluß der Beilagen zu verständigen. 9621 p. Schreiben vom Magistrate Graupen dto. 12. Dez. 1848 Z. 887 p. mit 2 fl 30 1/2 xr CMz Verpflegskosten für Ignaz Neuner. Mittelst Bericht an das kk. Kreisamt unter Beilage dieses Schreibens und der betreffenden Rechnungen um Einbringung des Restbetrages pr. 1 fl 10 xr CMz anzusuchen. 9038 p. Note des Magistrats wegen Aufhebung des Fleisch- und Brotsatzes folgende Renote zu erlassen: Bereits bei Berathung der Kreisamtscurrende von 7. Nov. d. J. haben sich die Gemeinde Repräsentanten gegen die einstweilige Aufhebung des Brot- und Fleischsatzes ausgesprochen. Der Gemeinderath muß sich auch dießmal in Antwort auf verehrl. Note vom 20. d. 3. 9630 gegen die Aufhebung dieser Satzungen aussprechen und zwar aus folgenden Gründen: Die bisherigen Erfahrungen haben gelehrt, daß die hiesigen halbmonatl. Erhebungen einen Fleischsatz für Steyr herausstellen, der den anderer Commissariate des Traunkreises um 30 und mehr Percente übersteigt. Ohne auf die Ursache dieser übertriebenen Preise für den Augenblick einzugehen, hält sich der Gemeinde Rath an die eintache Thatsache, die in den kreisämtl. Zusam-
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