Ökonomische Ratsprotokolle 1848

Was ein solcher Ankauf der Stadtkasse für Auslagen bereiten würde, sieht jeder ein, da das Haus deshalb viel werthbarer ist, weil es in der Mitte des Platzes steht, zur ebenen Erde vermiethbare Gewölber hat, die einen guten Zins abwerfen. Dieses Zinserträgniß und die vortheilhafte Lage des Hauses wird dessen Eigenthümer bestimmen, eine sehr hohe Preisanforderung zustellen, u. wer sollte dann diese Auslage tragen? Die Stadtkasse keinesfalls. Wir haben uns hiergegen in unserer unterm 12. Mai 1847 an das wohll. k.k. Kreisamts-Präsidium überreichten Eingabe umständlich verwahrt, verwahren uns heute aus gleichen Gründen mit derselben Bestimtheit, da wir uns in dieser unserer Eingabe in aller Ehrfurcht zusagen erlaubten, daß der hervorgerufene ganze Nachtheil in einem Versehen liege. Wer dieses Versehen begangen, ziemt uns nicht zu entscheiden. – Wir stehen unter der Leitung eines H. Bürgermeisters mit einem juridischen Rathsgremium, dieselben sind die Vollstrecker des Gesetzes, sie sind darüber geprüft und besoldet; wen nun in dem vorschriftsmäßigen Geschäftsverfahren ein Versehen begangen worden ist, so kann es die Gemeinde nicht treffen, und daß wir dieses unterlaufene versehen erkannten, beweist einer für alle, und alle für einen, da wir diesfalls sowohl bei dem betreffenden Herrn Referenten Magistratsrathe Maurer unsere Bitte stellten, der uns auf eine derbe Weide bedeutete: das kümmere uns gar nicht das sei polizeiliche Sache, auch die anwesende Hr. Mag. Rath

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