als ehrerbiethig entgegen kommen, da derselbe dahin geht, die eigenmächtig verbaute Gassenstreke in der Kaserngasse, – wodurch 1/2 □ Klafter Verengung längst der halben Länge des Gebäudes faktisch hervorgerufen und durch verbaute Strassenarea durch die k.k. Landesbaudirektion technisch ermittelt wurde, – gleichfall zum ärarischen Eigenthum zu machen; und es wäre auch viel leichter, einem solchen Antrag freundlich entgegen zusammen, wenn nicht durch diese Strassenverengung schädliche Erscheinungen zum Vorschein gebracht worden wären, deren Folgen in polizeilichen Rücksichten so wie in jenen der öffentlichen Sicherheit von großer Wichtigkeit sind, da bei Feuersgefahren die Ausfahrt des Feuergewölbes eine solche Richtung erhalten hat, welche das vis a vis stehende Falk'sche Haus derart schädlich berührt, daß es nothwendig wird, bei einem vorkommenden Ereignisse die Feuerspritze zuerst mit Menschenhänden heraus zu ziehen und deren Bespannung erst am offenen Platze zu veranlassen. In eben diesem Uibelstand nebst der Strassenverengung dürften jene Bürger, welche gegen diesen Bau hochortig Beschwerde führten, – den wichtigen Anhaltspunkt gefunden haben. – Will man über kurz oder lang diesem Uibelstand abhelfen u. hiebei auf den zuerst berührten nähmlich den der Gassenverengung bedacht nehmen, so steht nichts anderes bevor als das kostspielige vis a vis stehende Falk'sche Haus zu kaufen u. zum Theile oder ganz zu demolieren.
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