der sogenannten Kaserngasse zum Kreisamtsgebäude verbaute 1/2 □ Klafter städtischen Grundes ebenfalls dem a.h. Ärar u. zwar unentgeltlich oder um den zu erhebenden Schätzungswerth überlassen werden soll. – Wenn die hiesige Stadtgemeinde so viele Ursachen hatte, den Sitz des wohl k.k. Kreisamtes in hiesiger Stadt für die Zukunft dadurch zu sichern daß sie nicht nur das städtische Kaserngebäude zum Behufe der Erbauung eines eigenen k.k. Kreisamtsgebäudes unentgeltlich abgetretten, sondern auch sogar zu den diesfälligen Baukosten mehrer Tausend Gulden C.M. als Beitrag aus der Stadtkasse angebothen hat, welche aber nicht angenommen worden sind, wenn reine Privatinteressen von hieraus nicht zu vertretten sind, u. wenn endlich die Schätzung der halben Quadr. Klafter Grund nur auf einige Groschen höchstens einige Gulden hinaus gehen könnte (bisher wurde noch immer eine Quad. Klafter unproduktiven städtischen Grundes auf 6 xr C.M. geschätzt) so glaube ich es sei sich dahin auszusprechen, daß die fragliche 1/2 □ Grund den h. Ärar unentgeltlich überlassen werde u. sei unter Anschluß dieser Erklärung und einem Rathsprotokollsextrakte Bericht zu erstatten: Nach gehaltenem Vortrage äußerte sich H. OekonomieRath Woisetschläger dahin: Er stimme gleichfalls für die unentgeltliche Uiberlassung der 1/2 □ Klafter Strassen: Area an das a.h. Ärar, beziehe sich aber zugleich auf die unterm 12. Mai 1847 an das k.k. Kreisamt gestellten Gesuchsgründe. Herrn Oekonomie-Rath Kaindl gibt folgendes votum ab: Man kann dem von der hohen Landsregierung mit kreisämtlichen Dekrete vom 5. Februar 1848 No. 14187 gemachten Antrage: „die fragliche 1/2 □ Klafter Strassen-Area ohne Entgelt an das a.h. Ärarium abzutretten“ nicht anders
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