stiftbrief des milden Versorggsfondes in soferne ewig abgefasst, als es dort heißt, daß die anderweitigen hiesigen Armen (die Bezirksarmen) auf Kosten des hiesigen Armenfondes im Plauzenhofe untergebracht werden. Ich trage daher aus dieser Ursache auf folgenden Beschluß an: Es sei sich im Wege des k.k. Kreisamtes bittlich bei der h. Regierung dahin zu verwenden, daß die 3596 fl 36 1/4 xr C.M., womit das Armeninstitut nach der Rechnung pro 1847 zu Gunsten des milden Versorgungsfondes in der Eigenschaft als Verpflegskosten für arme Kranke belastet ist abgeschrieben werden dürfen; daß es für alle Zeiten von einer diesfälligen Verpflichtung gegenüber dem Fonde ledig gezält, zu dem Ende die Abänderung des unterm 3. August 1837 abgefaßten allgemeinen Stiftbriefes in diesem Punkte verordnet, und eine vidimirte Abschrift des sub No. 17. Dezb. 1795 Z. 16974 erlassenen hohen Reggsdekts. herabgegeben werde. Die H. Justizräthe so wie die H. Oekonomie-Räthe u. der Bürgerausschuß sind mit dem Antrag des H. Referenten vollkommen einverstanden, daher Conclusum per unanimia. Nach dem Antrag des H. Referenten Nachtrag zum Referat des H. M. R. Maurer 1205. Kreisamtsdekt. vom 5. Febr. 1848 Z. 14187 über die Beschwerde einiger hiesiger Bürger wegen Verengung der Kaserngasse durch den Bau des neuen Kreisamtsgebäudes. Vortrag Laut Inhalt dieses Dekrets handelt es sich bei dem Umstande, daß das Hauptmauerwerk von innen u. außen sammt Dach bereits aufgeführt ist, nur noch darum, daß sich von Seite der ökonomischen Senatsabtheilung ausgesprochen werde, ob die aus dem frühern Flächenmaaße
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