Ökonomische Ratsprotokolle 1848

Auf dieses Ansinnen wurde nun den Hrn. Gemeinde Ausschüssen als Representanten der Stadt u. Verwalter des milden Versorgungsfondes als Dominium nachstehendes als Äußerung auf die Zuschrift des Distrikts Coãts Garsten übergeben: Was die Gemeinde der Stadt Steyr wegen Beitrags zur Leistung zur Herstellung dieses Strassenstücks betrifft, so kann von einer Beitragsleistung aus dem Grunde keine Rede sein, weil die Herstellung dieser Strassenstrecke einzig allein der Gemeinde St. Ullrich obliegt, die Stadt-Gemeinde mit eigenen Auslagen aller Art überhäuft erscheint, und deswegen auch einerseits außer Stande ist, der Gemeinde St. Ulrich zu den ihn allein obliegenden Auslagen beitragen zu können, anderseits aber auch kein Rechtsgrund zur Beitragsleistung vorhanden ist, indem der Bewohner der Stadt bei der Hin- und Rückfahrt die Strassenmauth zahlen, welche von der Herrschaft Schloß Steyr wieder eingehoben wird. Belangend den milden Versorgungsfond, so wird von den Herrn Gemeinde-Ausschüßen sich dahin geäußert, daß es gegen die Einbeziehung der zur Herstellung der durch Elementarbeschädigungen beschädigen Fahrtstrasse durch den Kohlergraben in die Landeskonkurrenz keinerlei Einwendung habe, daß aber nach erfolgter Aufhebung des DominikalVerbandes u. der DominikalEinkünfte auch die bisherige Pflichtigkeit der Dominien nach dem frühern Maaßstabe zu den Concurrenzausgaben beizutragen aufgehört habe u. damit die diesfällige Äußerung der Stadtgemeinde [?] des nicht mehr bestehenden Dominiums unbeschadet der Rechte des milden Versorgungsfondes abgegeben ist. Ist hiernach unter Anschluß eines Extractes aus dem Gemeinderathsprotokolle das Schreiben an das Distr. Coãts Garsten zu erlassen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2