7651 & 52. Expedit um Anweisung von Portobeträgen pr 12 xr u. 1 fl 5 xr CMz. Erster aus dem Armeninstitut u. aus der letztere aus der Concurrenzkasse auszuzalen. 7653 & 54. Dasselbe um 2 fl 38 xr u. 6 fl 3 xr CMz. Aus der milder Versorgungsfondsu. der Kammerkasse auszuzahlen. 7650. Marktordnung von Linz. Bis zur coõnellen Verhandlung aufzubewahren. 4401. Kr. Amts Dekret wegen Verleihung zweier Dienststellen. Ist dieses Diurnum vom 1 Juli bis 31 Oktb. d.J. an Moritz Neumair und von da an, an Franz Amtmann mit täglicher 30 xr CMz zu ver leihen. 7271. Moritz Neumair um Verleihung eines Diurnums. Sub. No. 4401 erledigt. Referat des Hrn. M. R. Eisen. 7666. Ignaz Donberger um Anweisung von 100 fl CMz als Bauverlagsgelder. Dem Kassaamte zur Zahlung. Nachtrag zum Referat des Hrn. Oek. Raths Gaffl. 7184. Partikular des M. R. Maurer. Laut Kassa I. A. 969 ist dieses Reisepartikulare mit 25 fl 33 xr CMz berichtigt. Nachtrag zum Referat des Hrn. M. R. Buberl. 7641. Schreiben des Dist. Coãts St. Florian über die Verschiebung der blödsinnigen Katharina N. Einstweilen im Gerichtshause zu belassen u. die Beschreibungen zu erlassen. 7642. Michael Gerl um Bewilligung zur Verehelichung mit Anna Wagner. Da der fragliche Pacht dem Bittsteller keinen bleibenden Erwerb begründet, er immer hierher zuständig bleibt u. eine Aufnahmsurkunde zur Entlassung aus dem hiesigen Gemeindeverband nicht beigebracht hat, so kann der gebethene obrigkeitliche Meldschein nicht ausgestellt werden. 7622. Abweisung über den Rekurs der Stadtgemeinde gegen die ertheilte Heuratsbewilligung des Peter Sturmberger.Da ein nicht hieher gehöriges verehelichtes Individuum der Stadtgemeinde nicht aufgedrungen werden kann, so ist diesfalls im Beschwerdewege an das h. kk. Ministerium des Innern zu wenden u. der Bericht zu erstatten. Referat des Hrn. Oek. Rath Schönthan. 7623. Kreisamt das wegen Erhebung der vom milden Versorgungsfonde beim kk. Staatsschuldentilgungsfond erliegenden 9150 fl Cmz u. an Anteilen 976 fl 49 1/4 xr Zusammen 10.026 fl 49 1/4 xr CMz. Da die angeführten Beträge bereits behoben wurden, ist die [?] ad Decret ad acta zu legen.
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