Franz Stöger erinnert, daß aus öffentl. Rücksichten der Zugang zu den Wachtzimmer in dem hauptgewerkschaftl. Gebäude von der Art erweitert werden müsse, daß für den gegenwärtigen Markt die beiden Hütten des H. Gaffl u. H. Stöger von der Art versetzt werden müssen, daß selbe gegenüber des neuen Kreisamtsgebäudes in der Hauptfront, so viel als möglichst zunächst ihren gegenwärtigen Plätzen aufgestellt werden, wozu noch errinert wird, daß dem Begehren um Nachsicht der Zahlung der Marktgebühren für gegenwärtigen Markt nicht stattgegeben werden kann, weil noch kein Nachtheil vorliegt, u. den öffentl. Rücksichten derlei unbedeutende Privatvortheile nachstehen müssen. 7160. Prot. mit Anton Gaffl wegen Versetzung seiner Markthütte. Aufzubehalten, u. wird dem H. Anton Gaffl rathschlägig erinert, daß aus öffentl. Rücksichten der Zugang zu dem Wachtzimmer in der Art erweitert werden müsse, daß für den gegenwärtigen Markt die beiden Hütten des H. Gaffl u. H. Stöger in Sirning von der Art versetzt werden müssen, daß selbe gegenüber des neuen Kreisamtsgebäudes in der Hauptfronte aufgestellt werden. 7156. Josef Uekhaum um Anweisung eines geeigneten Platzes zur Markthüttenaufstellung. Kann für den gegenwärtigen Markt der erbetene Platz aus dem Grunde nicht nachgewiesen werden, weil durch Versetzung zweier Markthütten vor dem Hauptgew.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2