Diese Gründe sind wie alle so einleuchtend, daß ich den selben nichts weiter zuzusetzen finde, es wäre den, daß ich eben jetzt das mit massiven Grundmauern versehene kk. Kreisamtsgebäude gleichfalls mit einem Blechdach eingedekt sehe, daselbe also bei dem Plauzenhofe, dem ist gerade an diesem Erfordernisse gebricht, nach meiner geringen Einsicht hier doppelt angezeigt finde, u. als zweckmäßig annehmen müsse, weil sonst ein solches bei dem k.k. Kreisamte nicht angewendet worden wäre daher meine Meinung: Es sei dieses Protokoll dem k.k. Kreisamte mit der Bitte vorzulegen, h. Orts die Bewilligung zu erwirken, daß der Plauzenhof mit einem mit Öhlfarbe von außen u. innen angestrichnen Blechdach versehen u. der Bau sogleich begonnen werden dürfe, weil ein k.k. Kreisamt selbst in seinem Berichte v. 21. Oktbr. 1841 Z. 10507 ihn schon damals als sehr dringend bezeichnet hat u. nun kein Hinderniß abzusehen ist, wenigstens mit dem Mauerwerke zu beginnen, damit doch dieser in diesem Jahre zu Stande gebracht werde, u. nicht der Zufall neue unvorhergesehene Verwicklungen oder Schäden herbeiführe, welche neue Zeit- und Geldopfer nothwendig machen. Mit diesem Antrage sind die H. Oekon. Räthe und Bürgerausschüsse vollkommen einverstanden daher Conclusum per unanimia. Nachdem Antrag des H. Referenten. 4367. Kreisamtsdekt. von 29. Mai 1847. No. 6533 zur Erstattung der motivirten Äußerung über die angeregte Enthebung des Armeninstituts von der Vergütung der Krankheitskosten für Arme an den M. V. fond u. Abschreibung des diesfälligen Rückstandes. Vortrag das eben abgelesene Dekret berührt 3 Punkte: a. die Regulirung der Genüße den milden V. Fondes Pfründler. b. die Belebung der Pierer'schen Ersätze zu diesem Fonde. c. die Enthebung des Armeninstituts von der Vergütung der Krankheitskosten für Arme an den M. V. Fond u. Abschreibung des diesfälligen Rückstandes. Rücksichtlich des ersten Punktes
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2