Ökonomische Ratsprotokolle 1848

und unbeweglicher Güter oder Gerechtsame, die Aufname von Darleihen oder Feststellung des Tilgungsplanes, die Erwirkung der hiezu nöthigen höheren Bewilligung. i. Die Veröffentlichung der Gebarungen im städtischen Haushalte und des summarischen Standes des Vermögens, der Einnamen und Ausgaben aller Fonde. k. Die Begutachtung der Gesuche um Verleihung eines Gewerbes, um Einwanderungs- und Ehebewilligung, um Aufname in den Gemeindeverband. l. Die Kontrolle über das Schulund Erziehungswesen, die Aufsicht über die Kranken u. Armenhäuser und alle Gemeindegebäude. m. Dem Ausschuße bleibt auch vorbehalten, bis zur definitiven Regelung der Gemeindeverfassung in Betreff der ihm selbst und dem Maate. obliegenden Geschäfte, die etwa durch die Inteen. der Gemeinde gebotenen provisorischen Maaßregeln nach seiner besten Einsicht zu verfügen. § 16. Der Ausschuß wird seine Geschäftsordnung selbst entworfen u. bekannt geben. Die hierauf Bezug nehmenden Theile in dieser Bekanntmachung sind nur Andeutungen über die Pflichten und Wirksßameks.eit des GemeindeausschuGelesen Maurer M. Rath Gaffl Oec. Rath Eysn Oek. Rath Sonnleitner Schoenthan Oec. Rath Jo. Zaininger Bgr. Ausschuß Michael Harratzmüller Stigler Reitmayr Gärber Sekr.

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