Ökonomische Ratsprotokolle 1848

die 24 ℔ Baumwolle hat ebenfalls H. Schlager zu besorgen u. s. Z. die betreffenden Rechnungen beyzulegen. 5050. Schreiben des Maates. Linz mit dem Verfassungsentwurfe des dortigen Gemeindeausschusses. Ad N. 6092 erledigt. 5981. Schreiben des Maates. Salzburg mit den provisorischen Statuten u. dem Entwurfe über die Organisirung der Stadtgemeinde. ad N. 609 erlediget. 6093. Kr. A. Decret Z. 7926 wegen der Wahl u. Wirksamkeit des Gemeindeausschusses zur Uibertragung der bisher von h. Regg. ausgeübten Kuratel. Es ist dießfalls nach dem Beyspiele von Wien, Linz und Salzburg die Wahl eines Gemeindeausschusses nach dem beyliegenden Entwurfe einzuleiten, das Resultat unverzüglich dem k.k. Kreisamte zum Berichte die h. Regg. mitzutheilen u. die Ermächtigung zur selbstständigen Verwaltung der Kommunalangelegenheiten nachzureichen. Bekanntmachung In Folge des Ministerial-Schreibens v. 2. May d.J. und Decretes der h. Landesregierung vom 17. May. d.J. Z. 12170 hat der Maat. und Bürgerausschuß dieser Stadt beschlossen, an die Stelle der bisherigen Vertretter der Stadtkommune einen Gemeindeausschuß der Stadt Steyr nach folgenden Grundsätzen zu konstituiren. § 1. Zur Wahl des Gemeindeausschusses für die Stadt Steyr werden ohne Unterschied der Religion alle Gemeindeangehörigen männlichen Geschlechtes berufen, welche 24 Jahre alt im vollen Genuße ihrer bürgerlichen Rechte sind,

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