Hier muß Hr. Referent bemerken, daß vor einiger Zeit von dem Maãte dahin eingeschritten worden sey, daß wegen der schwachen Vermögenskräfte der Stadtkasse, welche den Abgang beym Armenfonde größtentheils decken soll, bewilliget werde, daß nicht nur der bereits bestehende Rückstand aus dem A. F. resp. der Stadtkasse zum M. V. Fonde für Verpflegung und Behandlung der hiesigen Bezirksarmen zum Nachtheile des M. V. Fondes abgeschrieben werden soll und b. daß von der Zeit an, als die barmherzigen Schwestern das hiesige Krankenhaus übernehmen werden, die gegen Fremde erlaufenden Verpflegs- und Heilkosten nicht mehr einzubringen seyen, sondern auch diese dem M. V. Fonde zur Last fallen sollen. Über den ersteren Punct ist die höhere Entscheidung noch nicht eingelangt und ad b. nämlich wegen den Fremden muß Herr Referent bemerken, daß es wohl noch ein Jahr oder noch länger anstehen werde, bis der Krankenhausbau beendet und das Krankenhaus von den barmherzigen Schwestern übernommen worden seyn wird. Hr. Referent glaubt dafür, es sey hierin nach dem bisherigen Vorgange bis auf weiteres sich zu benehmen und trägt dieser mit folgenden Beschluß an: Es sey 1. in der Tendenz, daß der M. V. Fond die bewilligte Nachzalung an den Hausmeister Ferdinand Trixner nicht nur, soweit es diesen Fond selbst sondern auch insoweit für das Armeninstitut betrifft, leiste resp. vorschieße, der M. V. F. R. Führung mittelst Dekret aufzutragen, in 8 Tagen hieher anzuzeigen, worin die
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