endlich am 4. July Früh die Ortschaft Wieserfeld und Nachmittags Aichet, Pyrach, Kraxenthal u. Sarning und wie sich sonst keine? unbehausten Gewerbsleuten gemeldet hat, vorzunehmen hat, u. an die dieser Geldbetrag von der Dez. Koon. zu erfolgen und deßhalb an diese das Decret von der Kanzley zu erlassen ist. Diese Verfügung ist, wie zugesichert, durch gedruckte Maueranschläge zugleich nur Kenntniß des Publikums zu bringen und dieserwegen das Nöthige einzuleiten. Die Coon. hat sich gegenwärtig zu halten, daß sie mit Ausname jener, bey welchen die Auftheilung nicht auf Urkunden, sondern nach dem Steuergulden geschehen ist, nur an die Uiberbringer der die Forderung erweisenden Schuldbriefe oder Steuerbücheln bezahlt, sich in allfällige Streitigkeiten von Partheyen unter sich in Betreff ihres Forderungsrechtes nicht einlasse, sondern derley Beträge und jene von Abwesenden oder Verstorbenen mit besonderem Anbringen redeponire, endlich nach vollzogenem Geschäfte unter Vorlage aller Acten u. Quittungen relationire. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Herrn Votanten einverstanden, daher Beschluß Nach dem Antrage des H. Referenten. Haydinger Eysn Oek. Rath Schoenthan Oek. Rath Brittinger Jo. Zaininger Bgr. Ausschuß Joh. Baptist Schlager bgr. Ausschuß Stigler Michael Harratzmüller Leopold Degenfellner Joseph Rizzolli B. Ausschus Gärber Sekretär
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