Schlußfassung wieder vor: H. Referent lieset folgenden Vortrag ab: Die Reclamationsfrist wider die verfaßte Vertheilung ist nun, ohne daß dawider außer von Franz Klement N. 163 in Steyrdorf und dem Eisenhändler Josef v. Koller von irgend einer Seite eine Einsprache erhoben worden wäre da die von denselben vorgebrachten Gründe nicht von der Art sind, daß sie Würdigung verdienen, sondern voraussichtlich damit zu Boden fallen müssen, so trägt Hr. Referent an, daß ohne weitere Rücksicht darauf jetzt sogleich mit der Vertheilung der 6413 fl 23 1/2 xr C.M. an die angewiesenen Theilnehmer im coonellen Wege vorgegangen werden soll. Wurde ihm beygestimmt, so ergäbe sich der Beschluß: Da außer Josef v. Koller u. Franz Klement sen. gegen die verfaßte Vertheilung der Kriegskontributionsquote pro rusticali de 1809 von Niemanden eine Einsprache erhoben wurde und die Anstände derselben keine Würdigung verdienen, indem sie theils auf ewigen Voraussetzungen berufen, theils beweislos hingestellt sind, so ist ohne weitere Rücksicht hierauf nunmehr mit der Auszalung der 6413 fl 23 1/2 xr C.M. an die hierauf gewiesenen Theilnehmer vorzugehen, zu dem Ende in der Person der H. Ökonomie-Räthe und Bürgerausschüße unter der Leitung des Referenten mit Zuzug der Viertelmeister der Ortschaften und des Rechnungs-Revidenten eine Coon. zusammenzusetzen, welche am 30. Juny früh die Ortschaft Stadt von N. 2–N. 80 inclusive, in den Abendstunden aber von N. 81–N. 161; am 1. July früh die Ortschaft Ennsdorf, Nachmittags die Ortschaften Schönau, Reichenschwall u. Voglsang; am 3. July Morgens die Ortschaft Ort & Steyrdorf bis N. 140 inclusive Nachmittags den Rest desselben und die Ortschaft bey der Steyr
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