4067. Kundmachung des k.k. Kreisamtes v. 24. May d.J. Z. 5432 betr. die Konstituirung eines provisorischen die Gemeindeangelegenheiten und Inteen. selbstständig verwaltenden Gemeindeausschusses in den l.f. Städten dann in den Märkten des Traunkreises. H. Referent trägt vor: Wir begrüßen diese Kundmachung mit großer Freude, da selbe viele Uibel hebt, welche insbesonders auf der Gemeinde Steyr seit Jahren lasten. Abgesehen davon, daß dadurch die Obercuratel von der hohen Landesstelle in die Hände des Gemeindeausschußes übertragen wird, der für die Inteen. der Stadtgemeinde mit größtem Eifer sorgen wird, kann für uns diese Maaßregel nur höchst erfreulich seyn, weil dadurch die seit Jahren bestehende Rivalität des Justiz- und Ökonomie-Senates sich von selbst aufhebt und dem ersteren nur jene Geschäfte zugewiesen werden, die seinem eigenthümlichen Berufe entsprechen. Dadurch wird der Justizsenat in den Stand gesetzt, seine eigenen Pflichten mit allem Eifer nachzukommen, er ist jetzt im Stande, die vielen rückständigen Verlaftsabhandlungen mit Eifer zu bearbeiten und zu Ende zu bringen; er ist im Stande, die vielen Hauskäufe, deren Anschreibungen noch nicht statt hatten und von denen manche seit Jahren unbearbeitet liegen, in Ordnung zu bringen, wodurch der jetzt sehr bedrängten Stadtkasse bedeutende Zuflüsse erwachsen; für den ÖkonomieSenat ist es ferner vom größten Nutzen, daß dadurch endlich der Schleyer gelüftet wird, der in Betreff unserer Dominien von jeher auf deren Verwaltungen mit undurchdringlichem Dunkel lag. Es wird ferner dadurch möglich gemacht, daß nach § 12 Punct a unsere Polizeyanstalt jene Einrichtung erhalte, welche den Anforderungen der Zeit und des Gemeindewohles gegenüber einzelner Gewerbe, die derselben unterstehen angemessen und zweckdienlich wird,
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