im rectitficirten Betrage pr. 764 fl 30 xr zur Beystellung der Strassenbeschotterung pr. 198 fl der Pflasterarbeit sammt Materiale pr. 538 fl 26 xr im Gesammtbetrage daher pr. 1500 fl 56 xr C.M. in Worten: Eintausend fünfhundert Gulden 56 Kreuzer Konv. Münze erbiethe. Zur Uibername der noch erforderlichen Steinmetz- und Maurerarbeit, dann Versetzung des bestehenden Brunnens lasse sich derselbe nicht herbey. Uibrigens wolle und werde derselbe täglich wenigstens zwanzig hiesige brotlose Arbeiter beschäftigen, übrigens verstehe sich von selbst, daß die zu dieser Planirungsarbeit erforderlichen Werkzeuge und Requisiten von ihm beygestellt werden, ohne selbe von der städtischen Kommune anzusprechen oder eine Vergütung zu verlangen. Nach seiner Abtrettung wurde dann der Baumeister Johann Benninger vorgerufen, welcher nach obigem gemachtem Vorhalte erklärt, daß er die ganze beantragte Arbeit ohne Ausname um den Preis pr. 3107 fl 45 xr in Worten: Dreytausend Einhundert und sieben Gulden, vierzig und fünf Kreuzer Konv. Münze übernehme, in welchem Preise auch schon jene im Kostenanschlage nicht berücksichtigten Kosten begriffen seyn sollen, welche auf die Umsetzung des bereits bestehenden ebnen Brunnens auf den für selben bestimmten Platz erlaufen, welche letztere Arbeit er hiemit ausdrücklich ohne weiteres Entgeld über sich nehme, ohne Verbindlichkeit jedoch auch die dazu nöthigen Brunnröhren umlegen zu müssen, da letzteres zufolge der Koonsverhandlung v. 17. Juny 1847 auf Kosten der Brunngemeinde Wieserfeld zu geschehen hat, nur wolle er sich verwahren, daß, wenn bey Ausgrabung und Versetzung des benannten Brunnens sich zeigen sollte, daß allenfalls ein schadhafter Stein sich fände,
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