Ökonomische Ratsprotokolle 1848

Nachdem von den vorliegenden Acten, Plänen und Kostenüberschlägen die gehörige Einsicht genommen, vereinigte man sich nach gepflogener Besprechung zu dem einhelligen Beschluße: Daß bey der Planirung des Wieserfeldes nach den bereits genehmigten Plänen vorgegangen, die ratificirten Kostenüberschläge zu Grunde gelegt und schon gegenwärtig die Versetzung des früher dort bestandenen Brunnens auf den mehr gegen die Mitte bestimmten Platz in Ausführung gebracht werde. Der betreffende Bauunternehmer, da diese Planirung nicht in eigene Regie übernommen, sondern im Accordwege vergeben wird, habe vorzugsweise hiesige brotlose Arbeiter hiebey zu beschäftigen und sich verbindlich zu machen, längstens Ende Oktober dieses Jahres die ganze Planirung sammt Nebenarbeiten vollendet zu haben, bey Vermeidung einer ihn sonst treffenden Conventionalstrafe, rücksichtlich deren bestimmt wird, daß von Monat zu Monat der Befund über die bereits geleistete Arbeit technisch aufgenommen werden soll zu dem Ende, damit dem Bauunternehmen zwey Drittheile des Werthes der geleisteten Arbeit aus der städtischen Kammer zahlbar angewiesen, das dritte Drittheil aber indessen zurückbehalten werde als Conventionalstrafe, die verwirkt seyn soll, wenn die ganze Planirung nicht bis Ende Oktober dieses Jahres vollendet ist. Eine Kaution werde aber von dem Bauunternehmen nicht bedungen. Hierauf wurde der hiesige Pflasterer Johann Höfner vorgerufen, demselben Pläne, Vorausmaaß und Kostenüberschläge vorgewiesen, auch die obige Beschluß kund gegeben und nun befragt, ob er die Arbeit übernehmen und wie viele hiesige Arbeiter hiebey beschäftigen wolle? worauf er sich erklärte: Er sey bereit, die Planirungsarbeit des Wiesenfeldes nach dem obigen Plane mit Ausname jedoch der Steinmetze und Maurerarbeit ohne Berücksichtigung dieser auch wegen Versetzung des bereits bestehenden obern Brunnens nach dem Kostenanschlage zu übernehmen so daß er sich zur geforderten Erdarbeit

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