Ökonomische Ratsprotokolle 1848

ertheilten hohen RegierungsGenehmigung v. 1. 8ber 1846 No. 2789 in Betreff des äußeren Pfarrthore errichtet wird, wie folgt: 1. Der Magistrat hat dem Hrn. Dr. Compaß abgetretten: a. das Materiale des sogenanten äußeren Pfarrthors, b. das Materiale des in diesem Thore befindlich gewesenen Mauthauses c. u. den kleinern laut Situationsplan v. 28. Febr 1846 Strassengrund bei schwarz C., welcher inner die gewählte Baulinie fällt, gegen dem allein, daß Hr. Dr. Compaß der Stadt überlassen hat. a jenen Grund, welcher zwischen den roth punktirten rektifioirten[?] Strassenlinie A - C u. der städtischen Strasse liegt, b jene Grundparzelle, welche zwischen A, B, C u. C, D, E liegt, c daß der Hr. Dr. Compaß die Abbrechnung des Pfarrthors sambt der Mautnerwohnung auf seine Kosten vorgenommen hat u. daß derselbe d in seiner theils auf seinem Gartengrunde, theils auf dem Grunde des bestandenen städtischen Pfarrthors neuerbauten Hause an der Stelle der bestandenen Mautnerwohnung die für den Mautheinnehmer kontraktmäßigen Lokalitäten, bestehend ebenerdig aus einem Zimmer, einer Kammer, einer Küche, einem Abtritt, einem Keller oder feuersicheren Holzlage zur immerwährenden unentgeltlichen Benützung für die Stadt zur Bewohnung von einem Mauthner überlassen u. e daß, wenn die städtische Mauth einmal aufgelassen werde u. diese Lokalitäten in die Benützung des Hrn. Dr. Jakob Compaß oder seiner Besitzesnachfolger am Hause rückgelangen sollten, der Stadtkomune den Betrag von 600 fl CMz in Zwanzigern, 3 Zwanziger zu einem Gulden gerechnet, als denjenigen den Hr. Jakob Compaß für die Erbauung eines neuen Mauthhausthors zu verwenden gehabt hätte von dem jewei

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