stellung geben zu dürfen, wovon er früher dem Magistrate die Anzeige zu machen hat; hievon ist auch der Bauamtsverwalter mit dem rathschlägig zu verständigen, daß er auch dem Maãt für die zweite Hälfte des Pachtausstandes zu 24. fl W.W. haftend bleibe. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Kaindl Oek. Rath Pospischil Nachtrag zum Referat des M. R. Maurer 2670. Protokoll über den Augenschein wegen eines Feuer-Reservoars u. Holzhütten-Baues am Stadtpfarrkirchengebäude. Da man es für nothwendig und zweckmäßig findet, daß an der in diesem Protocolle bezeichneten Stelle ein Reservoar zur Unterbringung der Wasserwägen, welche früher unter dem vor einiger Zeit abgebrochenen Pfarrthore aufgestellt waren, und zur Unterbringung anderen Feuerlöschrequisiten auf Kosten der Stadtkasse erbaut wurde, ferner der in diesem Protokoll gestellte Antrag auf die Reparaturen der zur Stadtpfarrkirche und dem Stadtpfarrhof gehörigen Holzlage in Hinsicht auf Erzielung mehrerer Feuersicherheit u. Verschönerung des Platzes an der Stadtpfarrkirche entsprechend erscheint, nun umsomehr angenommen werden muß, als ein anderweitiger Platz für diese Holzlage nicht vorhanden ist, so mit im Sinne des Kr. A. Dekrets v. 19. März v.J. Z. 3425 hierortige Nummer 2478 de anno 847, welches auf Verschönerung u Erweiterung des Platzes vor der Stadtpfarrkirche hinzielt, gehandelt wird, so wird die Vorlage des nötigen Plans, Vorausmaßes u. Kostenanschlages u. zwar in Hinsicht auf die Stadt u. die Stadtpfarrkirche
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