Ökonomische Ratsprotokolle 1848

Rathsprotcoll Zur Sitzung vom 4. Jänner 1848 in Oekonomicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Maurer M. R. Buberl Knoll Oekonomie Rath Kaindl Eysn Heindl Ryzolli Bodendorfer Bürgerausschüsse Schlager Zaininger Sonnleitner Referat des Hrn. Oek. R. Kaindl 10305. Kr. Amts Sign. No: 33998 über den Rekurs des Josef Pettenberger wegen Entrichtung der Marktplatzu. Standelgefälles für 10 JahreI.st im Rückschluß des Communikats die Licitat. Bedingungen u. das Licit. Protokoll in Abschrift anzuschließen, der Ausweis vom Kassaamt beizugeben u. unter Anschluß eines Rathsprotokolls der geeignete Bericht zu erstatten.

Referat des Hrn. M. R. Maurer. 10298. Conto des Zimmermeister Stohl über 47 fl 30 xr CMz. Dieser Conto der Milden V. F. Rechn. Führung zur Auszahlung zu zu stellen. Referat des Hrn. M. R. Buberl. 10287. M. R. Bleyer um einen Gehaltsvorschuß v. 80 fl CMz in 20 monatlichen Raten. Mit gutächtl. Bericht dem kk. Kreisamte vorzulegen. Hr. Oek. Rath Kaindl referirt für Hrn. Oek. R. Woisetschläger. 16. Atzungs-Konto der CriminalInquisiten v. Xber 847. Dem Kassaamt zur Zahlung mit 36 fl 14 2/4 xr CMz. 17. Detto der politischen Arrestanten. Dem Kassaamt zur Zahlung von 72 fl 31 xr CMz. Hr. M. R. Buberl referirt für Hrn. M. R. Bleyer. 10214. Anweisung an das Kassaamt wegen Entrichtung der Pränumerationsbeträge für die Wiener u. Linzer Zeitung. Zur Wissenschaft. Referat des Hrn. Oek. Reth Kaindl. 10292. Koãt Gleink um Entrichtung der Publik: Gebühr pr 24 xr CMz. Dem Kassaamt zur Zahlung. 10193. Licit: Protokoll wegen Bestellung der Wirthschaftsfuhren pro 1848. Dem kk. Kreisamte mit Bericht vorzulegen. 16303. Kr. Amts Sig. ad No. 5717 Pol. wegen Vorlage der Kostenanschläge. Dem Bauverwalter zu Ergänzung. 10310. K. A. Signatur No. 14654 wegen Vorlage der Kostenanschläge ad Num. 5716 Pol. Wie vor. 10319. Kr. A. Dekret Z. 14885 mit Genehmigung der Licitat. Verhandlung über die Beischaffung der Montourstücke pro 1848. Dem Kassaamt in Abschrift zuzustellen. 10344. Conto des M. Reschauer über 71 fl 40 xr CMz für geliefertes Uniformirungstuch. Dem Kassaamt zur Zahlung. 10343. Conto des Nachtwächter Alois Wagner u. Jos. Reismayr über 1 fl 36 xr CMz. Dem Kassaamt zur Zahlung. 10345. Conto des Franz Bodendorfer über 20 fl 28 1/4 xr CMz für gelieferte Leinwand. Wie vor. 10346. Conto des Anton Fuxreiter für gelieferte Stiefel pr 81 fl 51 xr CMz. Dem Kassaamt zur Zahlung. 16. Conto der Nachtwächter über 36 xr CMz. Dem Kassaamt zur Zahlung. Nachtrag zum Referat des Hrn. M. R. Bleyer vorgetragen durch Hrn. M. R. Buberl. 9983. Anna Loitzenbauer Revidentenswittwe um Verordnung wegen

Erlangung der Erziehungsbeitrages für ihre unversorgten Kinder. Vortrag. Der Gegenstand gegenwärtiger Berathung ist das sub präs. 10 l.M. Z. 9983 Pol. vorliegende neuerliche Einschreiten der Revidentenswittwe Anna M. Loitzenbauer für ihre unversorgten Kinder, dasselbe ist gesetzlich u. gründet sich auf den §. 78 der Pensionsgrundsatz. Wenn auch dem ungeachtet in meinem unter 1986, 847 N. 76425 76436 wegen Ausmittlung der dieser Wittwe gebührenden Pension in des ConduktsQuartals abgehaltenen Vorträgen dieser Gebühr keine Erwähnung that, so ist dieses darum geschehen, weil ein Einschreiten der Wittwe um deren Zahlungsanweisung nicht vorgelegen ist, und derlei Rechtswohlthaten meiner Ansicht zu Folgen Niemanden aufzudringen sind. Jetzt wo diese Bitte vorliegt handelt es sich um zweierlei: a. Welchen Kindern gebührt ein Erziehungsbeitrag, denn da deren 4 sind, kann das Recht derselben hierauf keinem Zweifel mehr unterzogen werden u. b. á auf wieviel an solchen soll für jedes derselben eingerathen werden. Ad a Nach dem vorliegenden Taufschein ist der Alois am 21. Juni 1827 geboren, steht daher im 21sten Lebensjahre u. ist Hörer des II. philosofischen Jahrgangs in Linz. Der Josef ist am 30. Novbr. 828 steht daher im 20sten Jahr u. ist Buchbindergesell. Die Sofie Juliana ist am 17. April 831 gebohren, steht im 17ten Jahr u. ist beider Mutter zu Hause. Der Dominik ist am 8. Juni 836 gebohren, steht im 12ten Jahr u. genießt gleichfalls noch die häusliche Erziehung. — Mutter u. Tochter sind nach dem vorliegenden kreisärztlichen Zeugniß sehr schwächlich, leidend u. erwerbsunfähig. Mit Rücksicht auf die §§ 77 & 78 & 89 litt. a, wornach für derlei Genuß in Specie das Normalalter bei Knaben auch das zurückgelegte 20ste, bei Mädchen auf das zurückgelegte 18te Lebensjahr festgesetzt ist, erachte ich unterschadet der diesen Kindern u. bei dem Vorhandensein u. der Nachweisung der dort gesetzten Bedingungen aus dem § 84 litt. 6. und ad. 66 des Pensionsnormales auch über das Normalalter hinaus gesetzlich vorbehaltene Rechte u. Ansprüche dermalen den Alois Dominik u. Sofia qualificirt um sie Erziehungsbeiträge bis zum erreichten Normalalter u. bezüglich des Alois bis zur Vollendung seiner Studien oder erreichter anderweitiger Versorgung da er zur Zeit kein Stipendium genießt, angetragen, den Josef lalle ich fallen, weil er dieses Alter schon überschritten hat, Buchbindergeselle ist zu er sich also sein Brod selbstständig verdienen kann.

ad b. Betreffend den Genuß so setzt der § 80 das geringste Ausmaaß mit jährl. 20 fl CMz für jedes dieser Kinder fest. Dieser Betrag wurde auch mit h. Regg̃s Dekt. v. 30. März 1843 Z. 8424 u. Kreisämtl. Intimation v. 6. April [?] Z. 4101 den Kindern des verstorbenen Kassiers Stefan Mayr als Erziehungsbeitrag ausgeworfen. Mein schließlicher Antrag geht daher auf Folgendes: Es ist für die noch unversorgten Kinder des verstorbenen Revidenten u. Grundbuchführer Michael Loitzenbauer namens Alois, Dominik u. Sofie Juliana ein Erziehungsbeitrag jährlicher 20 fl CMz für jedes derselben bis zu ihrem zurückgelegten Normalalter u. beziehungsweise des Alois bis zu dem Zeitpunkt der vollendeten Studien oder erlangter anderweitiger Versorgung aus gemeiner Stadtkassa höheren Orts in Antrag zu bringen u. dieserwegen unter Rückschluß der Communikats und Anbug eines Rathsprtokollsextraktes der bevorwortende Bericht an das kk. Kreisamt zu erstatten. Die Hrn. Justizräthe, so wie die Hrn. Oekonomie-Räthe und Bürgerausschüsse sind mit dem Antrag des Hrn. Referenten vollkommen einverstanden, daher Conclusum per unanimia nach dem Antrag des Hrn. Referenten. Haidinger Kaindl Oek. Rath Eysn Oek. Rath Pospischil Sekr.

Raths-Protocoll in Öconomicis zur Sitzung am 11. Jänner 1848. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger. Mag. Rath Maurer Ökon. Rath Woisetschläger Kaindl Eysn Sekretär Gärber. Referat des Herrn Mag. Rathes Maurer. 141. Kr. A. Decret wegen den Wehrbaukosten vor der Heindl Mühle. Wegen Ausstellung des Baucertificates mit Bericht an das kk. Kreisamt zu verwenden. Referat des H. Mag. Rathes Bleyer vorgetrauen durch Mag. Rath Maurer 85. Das Kassaamt überreicht die Stadtkassarechnung pro 1847. Wird zu deren Aufname der 11. 2 Uhr Nachmittags bestimmt. 117. Kanzleymaterialienrechnungsführer Bindlehner überreicht die belegte Rechnung pro 847. Der Kameramtsrechnung pro 1847 auszuschließen.

172. Revisionsbefund über die pro 1847 gelegte Kanzleymaterialien Rechnung. Aufzubehalten. Referat des Hrn. Ökon. Rathes Woisetschläger. 315. Prot. über die Prüfung der Taxamtsrechnung. Ad acta. 338. Taxjournal für den M. December 1847. Dem Revidenten zur Revision 148. Das Expedit um Anweisung des für den M. V. F. im Dezember 1847 bestrittenen Postportobetrages pr 14 xr CMz. 149. Dasselbe um Anweisung des für das A. I. bestrittenen Postportos. pr 1 fl 32 xr CMz. 150. Dasselbe um Anweisung der für das Kammeramt bestrittenen Postportos. pr 1 fl 26 xr CMz. 151. Dasselbe um do des für das St. Pf. K. A. bestrittenen Postportos zu 6 xr CMz. Dem Kassaamte zur Zahlung Referat des Hrn. Ökon. Rathes Kaindl. 114. Prot mit Simon Metz wegen Verhaltung mehrerer Parteyen zur Entrichtung des Marktplatzgefälles. Das Expedit hat die betreffenden Recursacten dem Referenten zuzustellen. 193. Hr. Bürgermeister Haydinger zeigt das in seinem Küchenzimmer bestehende Gebrechen der zunehmenden Feuchtigkeit an. Die Hrn. Bürgerausschüße Schlager & Ryzolli haben mit dem Bauverwalter die Nachsicht zu pflegen u. Relation zu erstatten. 143. Konto der Juliana Hayder pr 2 fl 15 xr CMz für Reinigung der Rauchfänge im städt. Schulhause zu Aichet. Dem Kassaamte mit 2 fl 15 xr CMz zur Zahlung angewiesen. 71 - 76 und 78. Wochenlisten über Handlangerarbeiten. Dem Bauverwalter mit 1 fl 24 xr, 5 fl 36 xr, 4 fl 12 xr, 2 fl 40 xr, 4 fl 12 xr, 1 fl 24 xr & 4 fl 36 xr W.W. zur Zalung. 77. do. über Zimmermannsarbeiten.Demselben mit 2 fl 6 xr zur Zalung.

79. Wochenliste über Maurerarbeiten. Dem Bauverwalter mit 2 fl 6 xr CMz zur Zalung. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Eysn Oek. Rath Gärber Sekr. Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 18. Jänner 1848 in Oekonomicis Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Oek. Rath Woisetschläger Eysn Sekretär Pospischil Referat des Hrn. Oek. R. Woisetschläger. 723. Revisionsbefund über das Taxjournal vom Monat Dezember 1847. Dem Taxator zum Beleg seiner Rechnung. Hr. Oek. Rath Woisetschläger referiert für Hrn. Oek. Rath Kaindl. 791. Polizeiamt um Reinigung der Polizeiwachstube u. Beschaffung eines neuen Bettzeugs. Dem Bauverwalter unter Zuziehung der Bürgerausschüsse zur Nachsichtspflege, Äußerung u. Uiberreichung des diesfälligen Kostenanschlags.

741. Polizeimann Pachinger um Behebung der in seiner Küche bestehenden feuergefährlichen Gebrechen. Dem Bauverwalter mit Zuziehung zweier Bürgerausschüsse zur genauen Nachsichtspflege u. Relation. 743. Relation über die Zweckmäßigkeit der Anbringung einer städt Laterne am Platzl zwischen den Brücken.Da die Zweckmäßigkeit dargethan ist, ist das Gesuch des Karl Göppl No. 10240 Pol. dahin zu verbescheiden, daß der Magistrat seinen Antrag genehmige, dem Bauverwalter wird sohin aufgetragen, die beantragte Versetzung der Laternen zu veranlassen, bei der Göppl'schen Apotheke die angetragene Vorrichtung der Laterne auf Kosten deren Eigenthümer zu bewerkstelligen, wegen Erwirkung der höhern Genehmigung zur Bestreitung der entstehenden Auslagen vorschriftmäßig anzuschreiben. 761. Das Expedit um Anweisung v. 8 fl CMz für Anschaffung des Erinnerungsblattes an die herabgesetzte Militärdienstzeit. Dem Expedit Kassaamt zur Ausbezahlung dieser 8 fl CMz. 768. Hausmeister Felleker um Anschaffung von neuen Kanzlei Handtüchern. Dem Bauverwalter zur Nachsicht u. Vorlage des die fälligen Kostenanschlags. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Eysn Oek. Rath Pospischil Sekr.

Raths-Protocoll in Öconomicis. zur Sitzung am 25. Jänner 1848. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Ökon. Rath Woisetschläger Eysn Sekretär Gärber Referat des Hrn. Mag. Rathes Maurer. 850. Kr. A. Dekret wegen Zurücksetzung des Brunnchors von der Strasse vor dem Bruderhause. Zur Wissenschaft u. wird in Befolgung des Auftrages wegen Uibername dieser Arbeiten eine Lizitationstagsatzung auf den 3 Uhr Nachmittag angeordnet, es ist hienach das Edict auszufertigen zu affigiren u. 3 Mahl den LinzerZeitungsblättern einschalten zu lassen. 142. Joh. Benninger um Erwirkung einer a Contozahlung für die bereits geschehenen Nachtragsbauten im Bruderhause.Ist dem ad No. 142 an das kk Kreis-

amt zu erstattenden Berichte anzuschließen. 922. Anzeige über die Vorlage der verbesserten Bauelaborate über die nachträglichen Bauten im Bruderhause. Sind zur Erwirkung der Adjustirung u. Bewilligung der Ausführung mit Bericht einzubegleiten. Referat des Hrn. Mag. Rathes Bleyer. 153. Buchdrucker Joh. Schmid in Linz um Abhaltung einer Minuendo Lizitation zur Sicherstellung der benöthigten Buchdruckerarbeiten pro 1848. Nachdem der hiesige Drucksortenbedarf pro 1848 bereits sichergestellt ist, so kann dieser Antrag nicht berücksichtiget werden, jedoch bleibt dem Exhibenten unbenommen, sich bey künftigen Lizitationen zu betheiligen. 789. Kreisamtsdekret Z. 5 mit der Zalungsanweisung des Reiseparticulars des Kassiers Göschl für die Abfuhr des IV. Steuerratums pro 1847. Die Kassaamte zur Zalung dieser 22 fl 54 xr an den Kassier Göschl gegen Empfangsbestättigung und Verrechnung. Referat des Hr. Ökon. Rathes Woisetschläger. 829. Joh. Pettenberger, Pflastermauthpächter um Erfolglaßung eines Baarbetrages pr 60 fl CMz gegen Einlegung einer Staatsschuldverschreibung pr 100 fl CMz. Wenn Bittsteller die Oblion erlegt haben wird, unterliegt die Herausgabe des Baarbetrages keinem Anstande. Referat des Hrn. Ökon. Raths Eysn 830. Wochenliste über Zimmermannsarbeiten.Dem Kassaamte zur Zalung mit 3 fl 30 xr W.W. 831 - 834. do. an über Handlangerarbeiten. Demselben mit 4 fl 10 xr, 3 fl 51 xr, 1fl 3 xr & 1 fl 24 xr zur Zahlung. Konto des Joh. Fellöcker pr 47 fl für Besorgung der städt. Beleuchtung vom 1. Quartale 8/47/48. Demselben mit 47 fl zur Zalung. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Eysn Oek. Rath Gärber Sekr.

Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 1. Februar 1848 Oekonomicis Gegenwärtige Herr Burgermeister Haydinger M. R. Maurer Oeko. Woisetschlager Eisen Sekretär Pospischil H. Bürgerausschuß Schlager Referat des H. M. R. Maurer 1033. Josef Hoblinger, Bestandfleischhauer um Überlassung der Fleischbank No. 14 im Öhlbergsgebäude. Dem Bittsteller wird die Öhlberg Fleischbank No. 14 gegen den bestimmen jährlichen Miethzins von 25 fl C.M. gegen dem überlassen, daß er den Miethzins immer pünktlich vorhinein um so gewisser zur Stadtkasse entrichte, als ihm sonst diese Bank sogleich wieder entzogen werden würde, daher mit ihn zu seinem Eheweibe der Miethvertrag zu errichten und vorzulegen ist.

Referat des Hrn. Oekon. Rath Woisetschläger 992, 93, 94, 95, 98, 99, 1000, 1001, 1002. Wochenlisten des Zimmermeisters Karl Stohl über 1 fl 3 xr, 1 fl 24, 11 fl 31, 4 fl 12 xr, 23 fl 2/4 xr, 1 fl 24 xr, 7 fl. W.W. Dem Bauverwalter zur Zahlung. 996 u 997, 1005. Wochenlisten desselben über 1 fl 53 xr u. 42 xr W.W. u 1 fl 45 xr W.W. Dem Kassaamt zur Zahlung, erstere aus der Kammeramts-, letzter aus der Konkurrenzkasse. 1010. Conto des Schneidermeisters Lanzendorfer über 35 fl C.M. für an die Polizeimanschaft gelieferte Montourstücke. Dem Kassaamte zu Zahlung aus der Kammeramtkasse. 1042. Atzungsconto der CriminalInquisiten vom Jänner 1848, pr. 35 fl 31 3/5 xr C.M. Dem Kassaamte für Criminal-Inquisiten zur Zahlung aus der Kammeramtskasse. 1043. Atzungskonto der politischen Arrestanten v. Jänner 1848 über 31 fl 34 1/6 xr C.M. Dem Kassaamt zur Zahlung dieses Betrags. Haydinger Woisetschläger M. Rath Eysn Oek. Rath Joh. Bapt. Schlager Bgr. Ausschuß Pospischill Sekr.

Raths-Protocoll in Öconomicis zur Sitzung am 8. Februar 1848. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Knoll Ökon. Woisetschläger Kandl abwesend Eysn Sekretär Gärber Herr Bürgerausschuß Schlager Zaininger Bodendorfer Ryzolli Sonnleitner Referat des H. Mag. Rathes Maurer: 688. Kr. A. Decret dd. 28. Dezb. v.J. Z. 15168 wegen Zurückweisung des Gesuches des Zimmermeisters Stohl um Vergütung pr. 17 fl 45 xr C.M. für die Verfassung der technischen Operate u. für die Bauaufsicht bey dem Baue der Heindlmühlwehre. Karl Stohl hievon mit Abschrift zu verständigen.

1192. Die A. I. R. F. überreicht die Erläuterungen der Revisionsbemerkungen über d. A. I. Rechnung seit 1841. Ist diese Rechnung nunmehr am 11. d.M. um 3 Uhr aufzunehmen. Referat des H. Mag. Rathes Buberl. 1140. Kr. A. Decret Z. 1178 mit der Bewilligung eines Vorschußes pr. 80 fl C.M. an H. Mag. Rath Bleyer. Wurde nur in der öcon. Sitzung zur Wissenschaft vorgetragen. Referent des H. Ökon. Rathes Kaindl. 1112. Das Taxamt überreicht das Taxjournal pro Jäner 1848. Dem Rechn. Revidenten nur Revision. 1158. Das Expedit um Anweisung der für das Kammeramt im Jänner 1848 bCe.Mst.rittenen Postportogebüren pr. 1 fl 13 xr Dem Kassaamte zur Zahlung mit 1 fl 13 xr C.M. 1159. Dasselbe um do. der für das St. Pf. K. A. bestrittenen Postporti pr. 52 fl C.M. Demselben zur Zahlung mit 52 xr C.M. 1138. Kr. A. Decret Z. 15224 wegen Genehmigung des mit Joh. Fellöcker geschlossenen Anondes? über das Aufzündungsgeschäft pro 1848. Dem Kassaamte zum Rechnungsbelege. 1152.–1154. Wochenlisten über Handlangerarbeiten auf d. Strassen u. Plätzen durch Schneeausschaufeln. Dem Bauamte zur Zalung mit 1 fl 24 xr und dem Kassaamte mit 5 fl 19 xr E.Sch., 5 fl 3 xr & 28 fl 46 xr E.Sch. 1156. Konto des Buchdruckers Haas für Drucksachen pro 1848. Dem Kassaamte zur Zahlung pr. 207 fl 10 xr C.M. 1157. Konto des Papierers Vogl für 22 Rieß mittl. Konzeptpapier. Demselben mit 54 fl 16 xr C.M. 1185. Bauverwalter Donberger überreicht d1i8e47G. old- u. Materialienrechnung pro Dem Rechnungsrevidenten zur Revision. Nachtrag zum Referate des H. Mag. Rathes Maurer: 1015. Rechnungsrevident Schiefermayr um Verwendung wegen eines 10 % Zuschußes zu seiner jährlichen Besol-

dung pr. 300 fl C.M. Da laut Hofd. v. 26. Februar v.J. Z. 6719 u. Reggsdecrete v. 12. März v.J. Z. 6753 mitgetheilt durch Kr. A. Decret v. 24. März v.J. Z. 3741 nebst den übrigen subalternen Beamten und Dienern auch dem Rechnungsrevidenten ein 10 % Besoldungszuschuß auf 3 Jahre bewilligt worden ist, so wird dem Kassaamte aufgetragen, dem Bittsteller den auf seine Besoldung jährlicher 300 fl entfallenden Betrag vom Tage seiner Beeidigung den 11. Dezember v.J. auszubezalen. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Eysn Oek. Rath Joh. Bapt. Schlager Bgr. Ausschuß Jo. Zeininger Bgr. Ausschuß Jos. Rizzolli Bgr. Ausschus Gärber Sekr. Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 15. Februar 1848 in Oekonomicis Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Oekon. Rath Woisetschläger Kaindl Eisen Sekret. Pospischil H. Schlager Rizzolli Zeininger Bürgerausschüsse Referat des des Hrn. M. R. Maurer 1211. Genehmigte Armenarzneirechnung des Apothekers Brittinger vom 2. Milit. Quar- tal 1842. Dem Kassaamte mit dem zuzustellen, die adjustirten 41 fl 32 1/4 C.M. an den Apotheker Brittinger aus der Pfarrkonkurrenzkasse auszubezalen. 1342. Protokoll mit Johann Fischer bezügl. seines Wohnzinsrückstandes pr. 2 fl C.M. zur Stadtkasse. Wird ein Termin zur Einzahlung bis Ende Mai d.J. bewilligt. 1432. Revis. Bemerkungen über die Rechnung des milden Versorgungsfonds pro 1847.Wird zur Aufname dieser

Rechnung die 18 C.M. bestimmt, wozu die Oeko. Räthe und Bürgerausschüsse vorzuladen sind. Referat des H. M. R. Bleyer. 7803. anno 1847 Leopold Müller kündet die zu Gunsten gemeiner Stadt Steyr auf seinem Reale haftenden Kapitalien pr. 64 fl 20 xr W.W. u. 53 fl 1 3/4 xr W.W. einvierteljährig auf. Aufzubehalten und sind bereits die aufgekündeten u. fälligen 2 Kapitalien vom Kassaamte s. Zinsen in Empfang zu nehmen. 8482. anno 1847 Josef Garstenauer kündet der selben ein Kapital von 200 fl C.M. Bescheid wie ad Num. 7803. 8783. Johan Wingert kündet derselben 2 Kapitalien auf pr. 67 fl 26 xr W.W. u. 78 fl 1 xr W.W. Gleicher Bescheid wie ad N. 7803 P. Referat des H. Oek. Raths Woisetschläger 1340. Kreisamts Signatur No. 1340 P. wegen zu erstattender Supererläuterungen über die Bauamtsrechnung v. Jahr 1845. Dem Bauverwalter zur Erstattung der Supererläuterungen. Nachtrag zum Referat des H. M. R. Bleyer. 10286. anno 1847 Das Institut der barmherzigen Schwestern zu Wien erklärt sich zur Uibername des Plauzenhofes. Zur Wissenschaft und ist diese Erklärung, von der eine Abschrift zurückzubehalten ist, nebst dem ausgefertigten Vertragsentwurfe unter Rückschluß des Communikats dem k.k. Kreisamts mit Bericht vorzulegen. 10285. anno 1847 Augenscheinsprotokoll vom 18. 8ber 1847 in Betreff der künftigen Dachconstruktion des Plauzenhofes bei dessen Umbau. Vortrag Mit dem K. ä. Dekrete vom 29. Septbr. 1847 Z. 11285 ist auch zugleich der Umbau des Plauzenhofes von Sr. Majestät genehmigt, jedoch solle bezüglich der Dacheindeckung, ob selbe mit Eisenblech Schiefer oder Ziegel geschehen soll eine nochmalige genaue Localuntersuchung vorgenommen u. das Resultat mit abgesonderten Bericht vorgelegt werden. Dieses ist den unter Zuzug der

dazu verordneten Personen auch in dem vorliegenden CoonsProtokolle geschehen, u. es ist das Gutachten einstimmig nach sorgfältig gepflogener Untersuchung für den Antrag der k.k. Landesbaudirektion auf ein Blechdach ausgefallen, die Gründe sind in Kürze: A.? weil nach der gepflogenen genauen Untersuchung die Mauer ein Ziegel- oder Schieferdach nicht mehr zutragen vermögen besonders B. da eine Aufmauerung von 4 1/2 Schuh Höhe auf selber beantragt ist u. du dermaligen Mittlmauern abgebrochen werden, wodurch auf der einen Seite die Schwere, vermehrt auf der andern die Festigkeit vermindert wird. C. weil die Dachung mit der Strasse an der Westseite eine Höhe hat, daher ist sie von Ziegel oder Schiefer, mehr u. leichter wie beim Bleche absichtlichen oder zufälligen Beschädigungen ausgesetzt ist, weil D. auch die Gelegenheit zum Einsteigen u. Diebstählen, wo auf dem Boden nothwendig die viele Wäsche getrocknet werden muß, eine paratere wäre weil E. bei einem kleinern Neigungswinkl Dach u. Gebäude den Einflüssen der Witterung u. vermehrten Reparaturen ausgesetzt bliebe, weil F. es hier weit und breit weder einen Schiefer noch Schieferdecker gibt, die Zufuhr also die Kosten bedeutend erhöhen würde, weil G. das Abfallen der Ziegeln oder Schieferplatten bei Winden etc.? eine gewöhnlich Sache ist, u. hiedurch die Bewohner u. Vorüber gehende mehr, wie beim Blechdach gefährdet sind, weil H. ob des größern Flächenmaßes u. der mehreren Stärk u. Höhe des Dachstuhlgehölzes bei einem Ziegeldache gegenüber einem Blechdach auch der Kostenunterschied verschwinde u. weil endlich I. die Bauverhandlung sich schon 7 Jahrer herumzieht u. der Zustand des Gebäudes kein besserer sondern ein schlimmer geworden ist.

Diese Gründe sind wie alle so einleuchtend, daß ich den selben nichts weiter zuzusetzen finde, es wäre den, daß ich eben jetzt das mit massiven Grundmauern versehene kk. Kreisamtsgebäude gleichfalls mit einem Blechdach eingedekt sehe, daselbe also bei dem Plauzenhofe, dem ist gerade an diesem Erfordernisse gebricht, nach meiner geringen Einsicht hier doppelt angezeigt finde, u. als zweckmäßig annehmen müsse, weil sonst ein solches bei dem k.k. Kreisamte nicht angewendet worden wäre daher meine Meinung: Es sei dieses Protokoll dem k.k. Kreisamte mit der Bitte vorzulegen, h. Orts die Bewilligung zu erwirken, daß der Plauzenhof mit einem mit Öhlfarbe von außen u. innen angestrichnen Blechdach versehen u. der Bau sogleich begonnen werden dürfe, weil ein k.k. Kreisamt selbst in seinem Berichte v. 21. Oktbr. 1841 Z. 10507 ihn schon damals als sehr dringend bezeichnet hat u. nun kein Hinderniß abzusehen ist, wenigstens mit dem Mauerwerke zu beginnen, damit doch dieser in diesem Jahre zu Stande gebracht werde, u. nicht der Zufall neue unvorhergesehene Verwicklungen oder Schäden herbeiführe, welche neue Zeit- und Geldopfer nothwendig machen. Mit diesem Antrage sind die H. Oekon. Räthe und Bürgerausschüsse vollkommen einverstanden daher Conclusum per unanimia. Nachdem Antrag des H. Referenten. 4367. Kreisamtsdekt. von 29. Mai 1847. No. 6533 zur Erstattung der motivirten Äußerung über die angeregte Enthebung des Armeninstituts von der Vergütung der Krankheitskosten für Arme an den M. V. fond u. Abschreibung des diesfälligen Rückstandes. Vortrag das eben abgelesene Dekret berührt 3 Punkte: a. die Regulirung der Genüße den milden V. Fondes Pfründler. b. die Belebung der Pierer'schen Ersätze zu diesem Fonde. c. die Enthebung des Armeninstituts von der Vergütung der Krankheitskosten für Arme an den M. V. Fond u. Abschreibung des diesfälligen Rückstandes. Rücksichtlich des ersten Punktes

ist mit Bericht v. 17. April 1847 No. 2879 b. bereits der Antrag gestellt worden. In Betreff der Pierer' schen Ersätze wurde h. Orts eine 4 wöchentliche Fristerweiterung zugestanden u. wird von mir demnächst Vortrag erstattet werden. Es bleibt also für heut nur noch der dritte Punkt wegen Enthebung des Armeninstituts von Zahlung der Krankheitskosten für die hiesigen Bezirksarmen u. Abschreibung des diesfälligen Rückstandes übrig. Derselbe erhält zum Theile schon seine Lösung aus meiner gelegentlich der Berathung wegen Uibergabe der Krankenpflege im Plauzenhofe an den Orden der barmherzigen Schwester untern 7. Novbr. 1845 Z. 7538 Pol. gehaltenen Vortrage, auf welchen ich mich daher auch wieder zurückbeziehe. Gegenwärtig, wo diese Angelegenheit nach Maaßgabe der a. h. Entschließung v. 14. Aug. 1847 intimirt durch das kreisämtl. Dekt. v. 29. Sptbr. 1847 ao. 11285 u. der vom Orden abgegebenen unbedingt zustimmende Erklärung als zu Ende geführt angenommen werden kann, glaube ich auch, daß diese Frage abgeschnitten werden soll, besonders weil mit dem Eintritt des Ordens ein Umschwung geschieht, wodurch das Armeninstitut von der in Rede stehenden Last enthoben wird, u. es daher nothwendig und wünschenswerth ist, daß auch für die Vergangenheit die Sache ins Reine gebracht werde. Den Rückstand an derlei Krankheitskosten, welche das Armeninstitut an der milden V. F. hinübergeben soll, beträgt nach der Rechnung aber ersteres pro anno 1847 3596 fl 3 1/4 xr C.M. bestehend an einem solchen pro 1844 pr. 48 40 1845 pr. 1091 36 1846 pr. 991 4 1847 pr. 1441 22 1/4 u. aus den Barbara Strasser'schen Verpflegskosten Decem. 1844 pr. 26 54 zusammen obigen 3596 fl 36 1/4 xr C.M. Ich stimme nun unbedingt dafür daß dieser Rückstand abgeschrieben u. das Armeninstitut für alle künftige Zeiten so lange der milde Versorgungsfond besteht, von Entrichtung einer derlei Zahlung losgezält werde; den sie ist nicht nur eine drückende Last für das Institut, die Armen das Gemeindevermögen u. die Bürgerschaft im Einzelnen, sondern auch unrechtmäßig u. der Fond kauft sich nun ohnedies

wohlfeil genug von der ihm auflastenden Verflechtung mit der Uibergabe der Krankenpflege an den Orden der barmherzigen Schwester gegen die hierwegen stipulirten Vertragsbestimmungen ab. Eine Last ist diese Zahlung für das Armeninistitut, weil dessen Kräfte dadurch geschwächt werden, da ihm in 10 Jahren an solchen Kosten nach dem Ausweise Nr. 7921/44 xr C.M. entzogen wurden; für die Armen selbst, weil um diesen Betrag weniger der selben Ertheilt werden konnten. Für die Stadtkasse weil sie die Abgänge beim Armeninstitut zu deken hat u. zu dem Ende nach dem Ausweise in den letzten 10 Jahren 23912 fl 53 xr C.M. an selbes für überzalte, für jeden einzelnen Bürger, weil unter solchen Umständen, wie schon der schwache Kassabaarbestand durch Jahre zur Gemeinde weiset, es früher oder später, geschieht kein Einhalt, zur Repartition kommen muß, wobei er nothwendig ins Mittel gezogen werden wird. Unrechtmäßig ist die Zahlung, weil wie ich in meinem Vortrage v. 7. Feb. 1845 Z. 7538 P. gezeigt habe, der milde Versorggsfond nach seinem Ursprunge und insbesondere nach der h. Reggsverordnung v. 17. Xbr. 1795 No. 16974 dazu bestimmt ist, die Kosten der Pflege Heilung und Wartung erkrankter Fondspfründler, Bezirksarmen und Dienstbothen ganz allein und ohne Mitleiden des Armeninstitutsvermögens zu tragen. Es ist mir zwar aller angewandten Mühe ungeachtet nicht gelungen, die citirte h. Reggsverordnung, selbst zur Hand zu bekommen, nicht desto weniger aber beweiset der in Original vorliegende maatl. Bericht v. 5. Sptbr. 1795 No. 839 Pol. u. der dh. h.Regierung hierher gelangten u. dort domizilirte Auszug über die bei hochselber seit dem Jahre 1790 hinsichtlich des hiesigen milden Vorsorggsfondes vorgenommenen Verhandlungen – außer welchen Urkunden ich sonst nichts aufbringen konnte, – die Richtigkeit meiner Behauptung. Es ist also der unterm 3. August 1837 zu Stande gebrachte General-

stiftbrief des milden Versorggsfondes in soferne ewig abgefasst, als es dort heißt, daß die anderweitigen hiesigen Armen (die Bezirksarmen) auf Kosten des hiesigen Armenfondes im Plauzenhofe untergebracht werden. Ich trage daher aus dieser Ursache auf folgenden Beschluß an: Es sei sich im Wege des k.k. Kreisamtes bittlich bei der h. Regierung dahin zu verwenden, daß die 3596 fl 36 1/4 xr C.M., womit das Armeninstitut nach der Rechnung pro 1847 zu Gunsten des milden Versorgungsfondes in der Eigenschaft als Verpflegskosten für arme Kranke belastet ist abgeschrieben werden dürfen; daß es für alle Zeiten von einer diesfälligen Verpflichtung gegenüber dem Fonde ledig gezält, zu dem Ende die Abänderung des unterm 3. August 1837 abgefaßten allgemeinen Stiftbriefes in diesem Punkte verordnet, und eine vidimirte Abschrift des sub No. 17. Dezb. 1795 Z. 16974 erlassenen hohen Reggsdekts. herabgegeben werde. Die H. Justizräthe so wie die H. Oekonomie-Räthe u. der Bürgerausschuß sind mit dem Antrag des H. Referenten vollkommen einverstanden, daher Conclusum per unanimia. Nach dem Antrag des H. Referenten Nachtrag zum Referat des H. M. R. Maurer 1205. Kreisamtsdekt. vom 5. Febr. 1848 Z. 14187 über die Beschwerde einiger hiesiger Bürger wegen Verengung der Kaserngasse durch den Bau des neuen Kreisamtsgebäudes. Vortrag Laut Inhalt dieses Dekrets handelt es sich bei dem Umstande, daß das Hauptmauerwerk von innen u. außen sammt Dach bereits aufgeführt ist, nur noch darum, daß sich von Seite der ökonomischen Senatsabtheilung ausgesprochen werde, ob die aus dem frühern Flächenmaaße

der sogenannten Kaserngasse zum Kreisamtsgebäude verbaute 1/2 □ Klafter städtischen Grundes ebenfalls dem a.h. Ärar u. zwar unentgeltlich oder um den zu erhebenden Schätzungswerth überlassen werden soll. – Wenn die hiesige Stadtgemeinde so viele Ursachen hatte, den Sitz des wohl k.k. Kreisamtes in hiesiger Stadt für die Zukunft dadurch zu sichern daß sie nicht nur das städtische Kaserngebäude zum Behufe der Erbauung eines eigenen k.k. Kreisamtsgebäudes unentgeltlich abgetretten, sondern auch sogar zu den diesfälligen Baukosten mehrer Tausend Gulden C.M. als Beitrag aus der Stadtkasse angebothen hat, welche aber nicht angenommen worden sind, wenn reine Privatinteressen von hieraus nicht zu vertretten sind, u. wenn endlich die Schätzung der halben Quadr. Klafter Grund nur auf einige Groschen höchstens einige Gulden hinaus gehen könnte (bisher wurde noch immer eine Quad. Klafter unproduktiven städtischen Grundes auf 6 xr C.M. geschätzt) so glaube ich es sei sich dahin auszusprechen, daß die fragliche 1/2 □ Grund den h. Ärar unentgeltlich überlassen werde u. sei unter Anschluß dieser Erklärung und einem Rathsprotokollsextrakte Bericht zu erstatten: Nach gehaltenem Vortrage äußerte sich H. OekonomieRath Woisetschläger dahin: Er stimme gleichfalls für die unentgeltliche Uiberlassung der 1/2 □ Klafter Strassen: Area an das a.h. Ärar, beziehe sich aber zugleich auf die unterm 12. Mai 1847 an das k.k. Kreisamt gestellten Gesuchsgründe. Herrn Oekonomie-Rath Kaindl gibt folgendes votum ab: Man kann dem von der hohen Landsregierung mit kreisämtlichen Dekrete vom 5. Februar 1848 No. 14187 gemachten Antrage: „die fragliche 1/2 □ Klafter Strassen-Area ohne Entgelt an das a.h. Ärarium abzutretten“ nicht anders

als ehrerbiethig entgegen kommen, da derselbe dahin geht, die eigenmächtig verbaute Gassenstreke in der Kaserngasse, – wodurch 1/2 □ Klafter Verengung längst der halben Länge des Gebäudes faktisch hervorgerufen und durch verbaute Strassenarea durch die k.k. Landesbaudirektion technisch ermittelt wurde, – gleichfall zum ärarischen Eigenthum zu machen; und es wäre auch viel leichter, einem solchen Antrag freundlich entgegen zusammen, wenn nicht durch diese Strassenverengung schädliche Erscheinungen zum Vorschein gebracht worden wären, deren Folgen in polizeilichen Rücksichten so wie in jenen der öffentlichen Sicherheit von großer Wichtigkeit sind, da bei Feuersgefahren die Ausfahrt des Feuergewölbes eine solche Richtung erhalten hat, welche das vis a vis stehende Falk'sche Haus derart schädlich berührt, daß es nothwendig wird, bei einem vorkommenden Ereignisse die Feuerspritze zuerst mit Menschenhänden heraus zu ziehen und deren Bespannung erst am offenen Platze zu veranlassen. In eben diesem Uibelstand nebst der Strassenverengung dürften jene Bürger, welche gegen diesen Bau hochortig Beschwerde führten, – den wichtigen Anhaltspunkt gefunden haben. – Will man über kurz oder lang diesem Uibelstand abhelfen u. hiebei auf den zuerst berührten nähmlich den der Gassenverengung bedacht nehmen, so steht nichts anderes bevor als das kostspielige vis a vis stehende Falk'sche Haus zu kaufen u. zum Theile oder ganz zu demolieren.

Was ein solcher Ankauf der Stadtkasse für Auslagen bereiten würde, sieht jeder ein, da das Haus deshalb viel werthbarer ist, weil es in der Mitte des Platzes steht, zur ebenen Erde vermiethbare Gewölber hat, die einen guten Zins abwerfen. Dieses Zinserträgniß und die vortheilhafte Lage des Hauses wird dessen Eigenthümer bestimmen, eine sehr hohe Preisanforderung zustellen, u. wer sollte dann diese Auslage tragen? Die Stadtkasse keinesfalls. Wir haben uns hiergegen in unserer unterm 12. Mai 1847 an das wohll. k.k. Kreisamts-Präsidium überreichten Eingabe umständlich verwahrt, verwahren uns heute aus gleichen Gründen mit derselben Bestimtheit, da wir uns in dieser unserer Eingabe in aller Ehrfurcht zusagen erlaubten, daß der hervorgerufene ganze Nachtheil in einem Versehen liege. Wer dieses Versehen begangen, ziemt uns nicht zu entscheiden. – Wir stehen unter der Leitung eines H. Bürgermeisters mit einem juridischen Rathsgremium, dieselben sind die Vollstrecker des Gesetzes, sie sind darüber geprüft und besoldet; wen nun in dem vorschriftsmäßigen Geschäftsverfahren ein Versehen begangen worden ist, so kann es die Gemeinde nicht treffen, und daß wir dieses unterlaufene versehen erkannten, beweist einer für alle, und alle für einen, da wir diesfalls sowohl bei dem betreffenden Herrn Referenten Magistratsrathe Maurer unsere Bitte stellten, der uns auf eine derbe Weide bedeutete: das kümmere uns gar nicht das sei polizeiliche Sache, auch die anwesende Hr. Mag. Rath

Knoll bestättigte dieses; hierauf begaben wir uns zu dem H. Amtsvorstande, welcher uns bedeutete, wir sollen in 24 Stunden wieder kommen. Ermüdet und verdrieslich, daß man unsern guten Willen, wo es sich um Gemeindeinteressen handelt u. handelte, stets auf eine empfindlich verletzende Weise entgegen kömt und entgegengekommen ist, fanden wir uns gedrängt von unsern Mittbürgern und selbst auf eine empfindliche Weise hierzu gestachelt ohne aller Rücksicht was die Bürgerschaft eingegeben u. was ein lobl. Maat. darüber verfügte und verordnete – zu der schon bekannten unterm 12. Mai 1847 bei einem wohl. k.k. Kreisamtspräsidium überreichten Eingabe bestimt, welche ich bekommen: Rath Kaindl eigenhändig schrieb und ohne Intervenirung u. Beihülfe irgend eines fremden Beistandes verfaßte, so wie das gegenwärtige Protokoll nach seiner eben erfolgten Zurückkunft aus Wien von mir diktirt worden ist. Auf alles dieses vorbesagte muß sich derselbe nochmalen gegen alle Beitragsleistung aus der Stadtkasse verwahren, die je einmal eine Erweiterung dieser Gasse nach sich ziehen könnte, und bittet deshalb ehrfurchtsvollst, den Antrag der hohen Landesstelle damit zu begegnen, daß hochgnädigst ermittelt werden wolle, wer Schuld an dem Versehen ist u. wer die Kosten zu tragen hat, die je ein Mal durch eine solche Erweiterung der besagten Gasse zu Tage kommen; und ist hiernach hochortig entschieden, so werde ich – ich glaube auch meine H. Collegen – uns jedenfalls

an jene Reihe stellen, wo des Bürgers Pflicht Gehorsam u. ruhiges Nachgeben gebiethet; durch welche Bitte wir sämtlich unsern Mittbürgern gegenüber gegen jede spätere Verantwortung u. gegen jede Beschuldigung eines Saumsaals gerechtfertigt und gesichert sind. Der H. Oekonomie-Rath Eisen ist mit diesem abgegebenen Votum des Hrn. Oek. Rath Kaindl nach seinem vollen Innhalte einverstanden, ebenso erklärt der anwesende Bürgerausschuß mit dem Antrage vollkommen einverstanden zu sein, daher Conclusum per unanimia: Auf Abtrettung der fraglichen 1/2 □ Klafter StrassenArea ohne Entgelt an das allerhöchste Ärar. Nachtrag zum Referat des Hr. Oek. R. Woisetschläger. 1222. Revisionsbetrag über das Taxjournal v. Jänner 1848. Dem Taxator zur Dekung zuzustellen. 1392. Conto des Buchdrukers Johann Haas über 5 fl 15 xr C.M. Dem Kassaamte zur Zahlung. 1400. Bauverwalter bittet um Anweisung von 200 fl C.M. als Bauverlagsgelder. Demselben zur Erfolgung. 1387., 88., 89., 90. u. 1391. Wochenlisten des Zimmermeisters Karl Stohl über 1 fl 24 xr W.W., 6 fl 11 xr W.W., 42 xr W.W., 32 fl 23 xr W.W. u. 1 fl 29 xr W.W. Dem Kassaamte zur Ausbezahlung zuzustellen. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Kaindl Oek. Rath Eysn Oek. Rath Pospischil Nachtrag zum Referat des H. M. R. Bleyer 87. Anzeige des Kassaamtes daß sich unter dem mit

Beschluß des Rechnungsjahres 1847 vorhandenen baaren Kassareste 646 fl 26 1/4 xr C.M. anzulegende Stammgelder befinden. Nach geschehener Vorlesung der von den einzelnen Schuldnern rückbezalten Kapitalien ist H. Referent der Meinung: das Kassaamt ist mit Dekret zu beauftragen, 480 fl C.M. an das Expedit zur fruchtbringenden Anlegung durch Ankauf 4 % Metalliques zu erfolgen, welches deren Empfang anzuzeigen u. wie die h. Bewilligg. erfolgt, selbe an das k.k. Caãlzahlamt abzusenden hat; das k.k. Kreisamt ist aber berichtlich um Vermittlung zu bitten, daß hierum 1100 fl C.M. in 4 % Met. Oblionen für die gemeine Stadt Steyr angekauft werden dürfen; mit [?] Elodirungsantrage[?] die H. Oek. Räthe u. Bürgerausschüsse einverstanden sind.Daher Conclusum per unanimia. Auch dem Antrag des Herrn Referenten. Haydinger Pospischil Raths-Protocoll in Öconomicis zur Sitzung am 22. Februar 1848. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Bleyer Ökon. Woisetschläger Kaindl Eysn Sekretär Gärber Referat des Herrn Mag. Rathes Maurer: 1447. Anzeige des Amtmannes Hofer, daß die Anschaffung von Wäsche, Bettstätten und Leibstühlen in das Krankenhaus erforderlich seyen. Da die Anschaffung dieser Gegenstände nothwendig ist, wird zur Beystellung von 298 fl 2/4 Ellen weißer, 189 3/4 Ellen blauer Leinwand, 118 Ellen Gradl, 80 2/4 Ellen Strohsackleinwand, von 12 Bettstätten mit eisernen Hacken und 8 Leibstühlen eine Lizitationstagsatzung auf den 17. März d.J. Nachmittags 3 Uhr angeordnet, weßhalb das Edict zu erlassen, hierorts zu affigiren u.

unter Trommelschlag kund zumachen ist; die Leinwandhändler Schlager, Prinz, Bodendorfer, Springer sind besonders vorzuladen. Bey der Lizitation hat Sekr. Gärber zu intervenieren. Nach diesem Vortrage entfernte sich H. Mag Rath Maurer. Referat des Herrn Mag. Rathes Bleyer: 7043. de 1847 Kr. A. Decret dd. 24. Aug. 1847 Z. 9946 mit dem berichtigten Voranschlage dieser Stadt für das Verwaltungsjahr 1848. Dem Kassaamte zuzustellen, wegen der aufgetragenen Anlegung von 5000 fl C.M. ist Bericht zu erstatten. 1558. Das Expedit um Anweisung v. 1 fl 48 xr l.M. auf Stämpeln zu dem Berichte v. 15. d.M. wegen Auflassung der v. Armeninstitute an den M. V. F. schuldigen Krankenverpflegkosten pr. 3596 fl 36 1/4 xr C.M. aus diesen Institutsgeldern. Dem Kassaamte mit dem Auftrage den gebettenen 1 fl 48 xr C.M. zu diesem Zwecke aus den A. J. Geldern an das Expedit gegen Empfangsbestättigung zu erfolgen. Ref1e14r.at des H. Ökon. Rathes Kaindl: Prot. mit Simon Metz wegen Verhaltung eingeführter Partheyen zur Entrichtung dieses Gefälls. Hierwegen verordnet der Maat. daß Sekr. Gärber folgende Partheyen, jede einzeln zu Protokoll zu vernehmen, aus welchem Grund sie die Marktgebür für die zu verkaufende Milch verweigere: a. den Postmeister Franz Mayrhofer b. den Bräuer Jos. Jäger v. Waldau c. den Realitätenbesitzer Dr. Schellmann d. den Hainpuchner in Minichholz e. den Besitzer des Mayrgutes in der Au. f. den Besitzer des Kohlbauerngutes 1097. Kr. A. Sign. Z. 591 dd. 22. Jäner 1848 mit Genehmigung der Ausstattung der 4 Fenstervorhänge in die Expeditskanzley. In Folge dieser Genehmigung wird auf den 17. März Nachmittags 3 Uhr eine Lizitation unter der Leitung des Sekr. Gärbers angeordnet. Es sind einige Ausschüße, der Bauverwalter so wie die hiesigen Ta-

pezierer u. Sattler vorzurufen. Als Ausrufspreis ist der adjustirte Betrag für 4 Fenster Vorhänge mit 29 fl 52 xr C.M. anzunehmen. 1131. Das Kassaamt um Auftrag an den Ökon. Rath u. das Bauamt zur Erledigung der § 2, 24 & 26 aus den buchhalterischen Anständen der Stadtkassarechnung pro 1846. Dem Bauverwalter Ignatz Donberger binnen 14 Tagen zur umständlichen Beantwortung dieser Anstände, so wie zur Vorlage des abverlangten Befund-Certificates des k.k. Herrn Kreisingeneurs über den Adaptarirungsbau in der städt. Wohnung des H. Mag. Rathes Buberl. 1187. Kr. A. Sign. v. 4. Februar d.J. Z. 15322 mit dem Befundscertificate über die Pflasterung pro 1847 des k.k. H. Kreisingeneurs. In Folge dieses h. Erlaßes u. des anruhenden Befundscertificates wird das Kassaamt angewiesen, nach Thunlichkeit als Bauverlagsgelder 343 fl C.M. an den Pflasterer Johann Hefner zu bezalen und es als Bauverlagsgelder zu verrechnen. Der Bauamtsverwalter ist rathschl. zu beauftragen, sich bey der Auszalung einzufinden, die Empfangsbestättigung auf den Konto beyzurücken u. diesen Gegenstand documentirt in der bauämtl. Rechnung zu verrechnen. 10150. Relation des Rechn. Rev. Schiefermayr ad N. 8764 in Betr. des Gesuches des Hammergewerken Klausberger pto Vergütung der von ihm entrichteten Mauthgebür. Diese Relation weiset der Maat. als mangelhaft mit folgendem Auftrage zurück: Die von dem Hammergewerken Kaspar Klausberger producirten Mauthbolleten müssen durch einen Ausweis verzeichnet, einzeln berechnet und sonach der Betrag summarisch nachgewiesen werden, welchen der Rechn. Revident in seinem Befunde vom 33 fl 43 xr mit 33 fl 55 xr C.M. richtig berechnet angiebt. Ferner müsse der Rechn. Revident aus den vorgelegten Mauthbolleten, welche nach Monaten beschrieben

und zusammengeheftet sind, eine vergleichsweise Zusammenstellung nach den Monaten versuchen, und hieraus abnehmen zu können, welcher Mauthbetrag sich vom 1. November 1844 – 7. Juli 1846 sich entziffere, was eine Uibersicht im Gegenhalte der für diese Zeit angesprochenen Pauschals Entschädigungsbetrages mit 30 fl C.M. zur Liquidirung geben soll u. muß. Was ferner die Unrichtigkeit bey einigen Mauthbolleten betrifft, u. die den Bestimmungen des Maagl. Protokolls v. 6. Juny 1846 Z. 5017 nicht entsprechen so hat diese Bolleten der Rechn. Revident mit separat zu verzeichnen, u. sie im Zusammensatze nach dem entfallenden Betrage ersichtlich zu machen. Die weitere Bemerkung des Rechn. Revidenten über die einstige Rückvergütung des richtig zu stellenden Betrages an Kaspar Klausberger findet in der h. Regg. Entscheidung v. seine bestimmte Weisung. Die aufgetragene Nachweisung wird in 14 Tagen erwartet. Von Beginn des Vortrages des nächst folgenden Referates entfernte sich H. Ökon. Rath Eysn. 6193. de 1847 Acten-Konvolut rücksichtlich der Benützung der sogenannten Dorningerbrücke in Voglsang. Aus vorliegenden Acten geht hervor, daß schon im J. 1842 Johann Eysn Besitzer des Bräuhauses in Voglsang bey diesem Maate. klagend eingeschritten ist, weil Joh. Brandstetter für die Benützung dieser Brücke eine Geld-Entschädigung verlangte, widrigens die Befahrung dieser Brücke verweigert würde. Hierauf folgte die maatische Entscheidung v. 17. Sept. 1842. Auf späteres Anlangen sind Nachführungen beym Maate., bey der Hft. Schluß Steyr und Garsten veranlaßt worden, konnte aber über das Entstehen dieser Brücke nirgends etwas aufgefunden werden. Die nun schon beynahe seit sechs Jahren unbeendete Streitsache einer endlichen Lösung zuzuführen, verordnet der Maat. am 26. Februar d.J. Nachmittags 2 Uhr eine Augenscheins-Koon., welche zu leiten Sekr. Gärber berufen wird. Bey dieser Koon. ist ganz besonders darauf zu sehen, wie die

beyden Nachbarn Eysn u. Prandstetter in wechselseitiger Berührung stehen mit Benützung der Brücke von der einen und mit Benützung des Feldweges von der andern Seite, wie diese Dorningerbrücke als Kommunicationsverbindung mit der Stadt und der Vorstadt Aichet diene, wie nothwendig, ja unentbehrlich diese Brücke dem Prandstetter zur Ausübung seines Schwemmholz- und Sägegeschäftes sey, auf welchem Grunde diese Brücke erbaut ist und welchen Beweis Josef Prandstetter führen könne, daß er berechtiget sey diese Brücke eigenmächtig abzusperren und von den benützenden Partheyen eine Zalung zu verlangen. Im Weitern ist bey dieser Koon. auf die von Jos. Prandstetter neu errichtete Holzlegstätte an dem Ausfluße des sogenannten Teufelsbaches Bedacht zu nehmen, wenn der benützte Grund eigenthümlich sey? so wie in welchem Grundeigenthum der von Jos. Prandstetter neu erbaute Keller neben dem Kalkofen sich befinde, ob derselbe die neben an führende Bergstraße nicht berühre u. ob Prandstetter eine maatische Bewilligung zu diesem Kellerbaue vorweisen könne. Zu diesem Augenschein ist sich der städt. Mappe aus alter & neuer Zeit zu bedienen, die H. Ökon. Räthe, die Ausschüße, der Bauverwalter der Zimmermeister Pichler, der Maurermeister Huber sind einzuladen, Joh. Eysn, Joh. Prandstetter sind mit Rath zu verständigen, die benachbarten Grundanrainer Joh. Mayr & Joh. Harratzmüller sind hiezu vorzuladen. 1561. Wochenliste über Zimmermannsarbeit pr. 3 fl 97 W.W. Dem Bauverwalter mit 3 fl 9 xr W.W. 1562.–1564. do. do. über Handlangerarbeiten bey Reinigung der Gässen u. Plätze vom Eise. Mit 52 fl 28 xr, 9 fl 30 xr, 2 fl 48 xr u. 1 fl 24 xr zu Wiener-

Währung zur Zalung. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Kaindl Oek. Rath Eysn Oek. Rath Gärber Sekr. Raths-Protocoll in Öconomicis zur Sitzung am 22. Februar 1848. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Bleyer Ökon. Rath Woisetschläger Kaindl Eysn Sekretär Gärber Herr Bürgerausschuß Zeininger Schlager Ryzolli Referat des Herrn Mag. Rathes Bleyer 5676. de 1846 Kreisamts-Decret d.d. 23. July 1846 Z. 8614 wegen näherer Ausmittlung der Grundlage des Bezugrechtes eines Mortuars und bürgl. Freygeldes Herr Referat lieset folgender schriftlichen Vortrag ab: Das so eben abgelesene k. ä. Intimationsdecret dd. 23. July 1846 Z. 8614 enthält folgende drey wesentliche

Puncte: a. daß dem Antrage wegen Erhöhung der Besitzveränderungsgebür unter Lebenden von dem bisherigen Ausmaaße auf 2 % höchstens Orts keine Folge gegeben worden sey; daß vielmehr b. das Bezugsrecht einer solchen Gebür und des Mortuars stichhältig nachzuweisen und c. darzuthun sey, nach welchem Maßstabe die Bürgerrechtstaxe bemessen werde. Was den ersten Punct betrifft, so ist dießfalls Nichts zu erinnern. In Betreff der nähern Nachweisung des Bezugsrechtes des Mortuars und der Veränderungsgebüren unter Lebenden aber muß angeführt werden, daß die von Seite des H. Referenten und von Seite des Taxamtes geschlagene sorgfältigste Nachforschung nur das Resultat geliefert hat es können hiefür keine andere urkundlichen Belege, als welche H. Referent schon bey seinem Vortrage am 29. July 1848 beygebracht hat, aufgebracht werden. Außer der von Wailand Sr. Majestät der höchstseeligen Kaiserin Maria Theresia approbirten Taxordnung vom 1. November 1754 findet mich weder ein Privilegium noch sonst eine Concession. Diese Giebigkeiten verlieren sich, wie die Bürgerrechtstaxe ins Mittelalter zurück, scheinen, wie es auch dem Begriffe eines bürgl. Freygeldes angemessen ist. Zur Bedeckung der städtischen Auslagen durch bloßen Gemeindebeschluß wie es bey dem nun aufgehobenen Rüstungsbetrage der Fall war ent- standen, anfänglich gleich der Bürgerechtstaxe nach Verschiedenheit des Falles verschieden bemessen und erst später fest normirt worden u. seyn, wurden durch das Herkommen sanctionirt und sind nochmahls bey Errichtung der Grundbücher und ohnerachtet des Bestandes der Taxpatente vom J. 1781 & 1787 ohne Widerspruch von irgend einer Seite der Bestimmung des § 14 & 39 des Patentes dd. 2. November 1792 gemäß als obrigkeitliche Giebig-

keit inselben vorgetragen worden, worüber zum Beweise sich auf diese Bücher bezogen und beyspielsweise auch ein Konceptsbogen betreffend das damals von Johann Jakob Föß besessene Haus N. 14 in Steyrdorf vorgelegt wird. Hiernach ist bey allen bürgl. Häusern in der Rubrik: „Auf den Realitäten haftende Gaben“ angemerkt: „Zur gemeinen Stadt Steyr Sterbgefäll von ganzen reinen Vermögen 2 % do. Veränderungsgefäll vom unbeweglichen Gute nach der Taxordnung vom J. 1754.“ Bey diesem Anlaße wird im Vorbeygehen bemerkt, daß seither hohe Regg. mit Decret dd. 23. April 1846 Z. 5570 (kr. ä. Intimation dd. 10. May v. J. Z. 5525) in Betreff dieser letztere Gebür angeordnet hat, daß sie statt der in dem Vortrage dd. 29. July 1845 verfochtenen gleitenden Scala bis auf weiteres mit 1 % von jedem Hundert abzunehmen sey, wobey natürlich Anstände, wie die im Mittel liegenden, von selbst hinwegfallen. Betreffend schlüßlich die Bürgerrechtstaxe, so wird sich bey deren Abname nach den h. Reggsdecreten dd. 29. November 1827 u. 21. März 1844 (kr. ä. Kurrende und beziehungsweise Intimation dd. 30. Jänner 1828 N. 72/26 u. 19. April 1844 Z. 4556) benommen und sie auf Anlangen durchgängig nach diesem Regulativ mit 10 fl C.M. bemessen. H. Referent trägt demnach an. Es seyen sämmtliche bisher verhandelte Acten unter Anschluß eines neuerlichen Rathsprotokollsextractes dem k.k. Kreisamte mit Bericht vorzulegen und darin die so eben entwickelten Nachweisungen zu liefern. Mit diesem Antrage sind die H. Ökon. Räthe so wie die anwesen-

den Herrn Bürgerausschüße durchaus einverstanden; daher Beschluß per unanimia: Nach dem Antrage des H. Referenten. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Kaindl Oek. Rath Eysn Oek. Rath Gärber Sekr. Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 29. Februar 1848 in Oekonomicis Gegenwärtig Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Oekon. Rath Woisetschläger Kaindl Eisen Sekretär Pospischil Referat des H. M. R. Maurer 1364. Kr. A. Dekt. wegen des Pflaster- u. Brückenmauthgefälls bis zum Jahre 1850. Zur Wissenschaft u. nun das Kassaamt wegen Einhebung u. Verrechnung des jährl. Pachtschillings pr. 4252 fl C.M. mit dem zu verständigen, daß die neue Pachtzeit mit letzten 8br. 1850 zu Ende gehe; u. ist wegen Vorlage des abgeänderten Mauttharifs um einen weitern wöchentl. Termin zu bitten.

1659. Protokoll mit den Vorstehern der Wehrgrabengesellschaft über das Gesuch des Jos. Prandstetter wegen Benützung der Plautzenhofbrücke als Sperre zu seiner Holzflötzung. Aufzubehalten u. das Gesuch No. 1467 mit folgenden Bescheid zu erledigen: Bei dem Umstande, da die in den Vorjahren angeregte Vorfrage wegen der Vorsperre oberhalb der Plauzenhofbrücke in kreisämtl. Verhandlung ist, will der Maat. wegen der vorwaltenden Dringlichkeit derselben die gebethene Sperre bewilligen gegen dem, daß er sich mit der Vorsperre ausweise, daß er für die Abnützung der städtischen Brücke 15 fl C.M. erlege, u. jeden wie immer gearteten Schaden der durch diese Flötzung, wenn immer zugefügt wird, ohne aller Einwendung zu ersetzen. Nachtrag zum Referat des H. M. R. Maurer. 1624. Anzeige der milden Versorgungsfonderechnungsführung wegen Elocirung von 4000 fl C.M. Ist wegen Ankauf 5 % Mett. Oblionen der Bericht zu erstatten. Referat des H. Oek. Raths Woisetschläger. 1650. Kassaamt um Druckleggsbewilligung der städtischen Präliminar aus weise. Den Bauverwalter zur Vorlage eines Kostenanschlags. Referat des H. Oek. Raths Kaindl 1653. Georg Amtmann um käufl. Uiberlassung des Stadtmauerzwingers v. 25 □ Kl. Dem Bauverwalter mit dem zuzustellen, sich nach vorgenommener Besichtigung zweier Bürgerausschüsse zu äußern, ob dieser Zwinger für die Stadt entbehrlich sei. 1643. Kassaamt wegen Uneinbringlichkeit des Wohnzinses von der Barb. Amtmann. Ist die Zahlung der Restantin binnen 8 Tagen bei Vermeidung von Zwangsmaßregeln

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