Politische Ratsprotokolle 1847

richtungen in so lange verloren habe, als er nicht wieder ein derlei Gewerbe als Eigenthümer oder Pächter inne hat oder als Provisor über eines aufgestellt ist. Da nun dem Maãte nichts vorliegt, so ist er auch nicht berechtiget, die beiden Subjecte, welche er als Pächter der Scheubach'schen Officin aufgenommen hatte, bey ihm in der Schindlerschen Officin im Steyrdorfe zu behalten; es wird ihm daher den Statuten der Gremialordnung gemäß aufgetragen, seine beyden dießfälligen Subjecte bey Vermeidung der Zwangsmaaßregeln sogleich zu entlassen. Hievon sind auch die beyden Subjecte mit Decret zu verständigen; übrigens ist dem Aloys Scheubach rathl. zu bedeuten, daß ihm die gebetene Uiberschaffung der beyden Subjecte in seine Offizin nicht gewilliget werden könne, nachdem dieselben nicht in seiner sondern in Trefalts Dienstleistung standen und der dießfällige Anspruch nicht gesetzlich begründet und ausgewiesen ist. gelesen Haydinger Gärber Sekretär

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