Politische Ratsprotokolle 1847

und geordnet bleiben. Bey allenfalls sich noch ergebenden Unzukömmlichkeiten wäre auch die untere Promenade zu irgend einer Abtheilung zu benutzen. Die übrigen Hr. Mag. Räthe sind mit dem Inhalte dieses Berichtes einverstanden, daher Conclusum: ist der Bericht nach dem Antrage des Hr. Referenten an das kk. Kreisamt zu erstatten. 1690. Äußerung des wundärztlichen Gemial- Vorstehers über die Beschwerde des Alois Scheubach gegen Trefalt. Hr. Referent trägt auf folgenden Bescheid an: Aufzubehalten u. wird über die von Aloys Scheubach gegen Jakob Trefalt unterm 3. d.M. Z. 1640 angebrachte Beschwerde der dem Letztern rathl. bedeutet, daß er Jakob Trefalt bey dem Umstände, daß er von dem Pachte des Aloys Scheubach'schen wundärztlichen Gewerbes abgetretten ist, auch das Recht zur Ausübung wundärztlicher Verrichtungen in so lange verloren habe als er nicht wieder ein derley Gewerbe als Eigenthümer oder Pächter inne hat oder als Provisor über eines aufgestellt ist; da nun dießfalls bey dem Maãte nichts vorliegt, so ist er auch nicht berechtigt, die beyden Subjecte, welche er für die Scheubach'sche Officie aufgenommen hatte, bey ihm in der Schindler'schen Officin in Steyrdorf zu behalten. Es wird ihm daher aufgetragen seine beyden Subjecte bey sonstigen Zwangsmaaßregeln sogleich zu entlassen, welchen letztere durch Decrete aufzutragen ist, sich sogleich in die Alois Scheubach'sche Offizin zu begeben und sich bey dem Greimalvorstande dem kk. Kreiswundarzte Arming als einstweiligen provisorischen Leiter dieses Gewerbes zu melden. Hr. Mag. Rath Maurer und

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