daß sich der Maãt in seinen diesfälligen Grundsätzen und Ansichten nicht beirren lasse, ist der Beweis der, daß im Jahre 843 das Chi rurgat im Wieserfeld nicht an den Wundarzt Schlüs sel, der damahls Pachter des Hildweinischen Gewerbes u. ohne Vermögen war, sondern an Anton Schweik hofer, welcher Wundarzt in Braunau und vermögend war, verliehen wurde. Dasselbe war auch der Fall, als das Chirurgat im Ennsdorf an Göttersdor fer verliehen wurde der doch als ein sehr vermöglicher Mann bekannt ist u. wobei vorzüglich der Wunsch u. das Zutrauen den Gemeinde zu ihm in Berücksichtigung genommen wurde. Hr. Referent trägt daher aus den angeführten Gründen auf folgenden Bescheid an: Dem Bittsteller Franz Kappler sei das für die Ortschaft Ensdorf er ledigte personelles chirur gische Gewerbe gegen dem zu verleihen, daß er seinen Wohnsitz in der Ortschaft Ensdorf nehme, sich zur Erwerbsteuer er kläre, bei dem chirur gischen Gremio sogleich einverleiben lasse sich die Erfüllung seiner strengen Berufspflichten thätigst angelegen sein lasse, u. die ihm in seiner Dienstes sphäre vorgezeichneten Gränzen genau beobachte; wovon derselbe unter Rückschluß seine Beilagen sowie die hiesigen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2