des Mislingens bei einem so wich tigen Geschäftszweige, bei welchem es sich häufig um die Gesundheit u. das Leben des Menschen handelt, nicht die üble Nachrede der Gemeinde aufladen will. — Schlüß lich bemerkte ich noch zu der Äußerung des Hr. Kreisarztes daß kein Gesetz bestehe, welches befiehlt, daß bei Personalgewerben vorzüg lich solche zu berücksichtigen seien, welche nicht im Stande sind, sich ein derlei Gewerb zu kaufen, sondern daß im Gegentheil bei Polizeigewerben, der Grundsatz aufgestellt sei, bei Verleihung der selben vorzüglich einen solchen Kompetenten zu würdigend, von welchen man sich überzeugt hat, daß er insoferne der Wür digste ist, als sich von ihm aus seinen bisheri gen beobachteten Leistungen mit Beruhigung die voll kommenste Entsprechung seiner Berufspflichten und des Vertrauens des Publikums erwarten läßt. Ebenso wenig stichhältig u. unerwiesen ist die weitere Bemerkung des Hr. Kreisarztes, daß Kappler Vermögen besitze und das Chirurgat in Ebels berg um 4000 fl kaufte, denn es ist bekannt, daß sich derselbe auf die Zeit seiner Pachtung kein Ver mögen ersparte ja vermöge des hohen Pachtschillings keines er sparen konnte, u. daß er blos aus der Heuraths hülfe seiner Frau die Behausung in Ebelsberg ankaufte, den Kaufschilling um selbes aber größtentheils noch schulte,
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