Politische Ratsprotokolle 1847

zum Behufe seines Gewerbes als Fleischselcher und Würstemacher schlachten will, dieses freystehe und er sich zu diesem Ende selbst unmittelbar an das kk. Finanzwache-Koãt wegen Erlangung eines gefällsämtlichen Erlaubnisscheines verwenden möge, daß ihm aber nicht gestattet werden könne, Hornvieh zu dem Ende zu schlachten, um es für seine Wirthsgäste auszukochen. Referat des Hrn. Mag. Rathes Buberl. 10079. Kr. A. Decret Z. 14753 mit den Josefa Gausterer'schen Untersuchungsacten. Aufzubehalten u. ist hievon die Josefa Gausterer mit Decret zu verständigen, auch wird der Dep. Koõn durch Decret aufgetragen, von der für die Gausterer'schen Konleute depositirten Brandassecuranzentschädigungssumme pr 1833 fl 20 xr CMz dem Mathias Gausterer die auf ihn entfallende Hälfte mit 916 fl 40 xr CMz gegen Empfangsbestättigung zu erfolgen. gelesen Haydinger Gärber Sekretär

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