genommen wird, seine nicht unbedeutende Familie zu erhalten ist, welches nur bey der strengsten Sparsamkeit und Entbehrung selbst mancher nothwendiger Bedürfnisse von Seite der Ältern vermerkt werden kann. Man kann daher demselben nicht nur mittellos nennen, sondern ihn auch in die Klasse der Armen stellen. Zudem preist er seine Dienste seinen Fleiß und seine Kräfte mit rastloser Aufopferung der Stadt Steyr und deren Bürgern & Bewohnern sodaß ich glaube, daß ihm in dieser Beziehung jeder Bürger noch mehr aber ein Hausknecht nachstehen soll, der außer seinen Alltagsbedürfnissen keine weitere Sorge hat, seine Kinder unter dem Bürgerstande leicht unterbringt und versorgt und ohnedieß schon mit einem Stipendium betheilt ist. Endlich verdient auch die Wittwe Dobler vor ihm keine Bevorzugung, denn der Sohn ist weniger talentirt, sie hat nur 3 Kinder, bezieht als Wittwe 233 fl als Pension und 120 fl jährlichen Sustentationsbeytrag für ihre Kinder, zusammen also 353 fl CMz jährlich, mit welchen sie als einzelne Frau leichter lebt als der Mag. Rath mit 600 fl da sie viel weniger Bedürfnisse hat, 2 Söhne studieren läßt, welche sich bedeutender Unterstützungen zu erfreuen haben und das Mädchen im Institute zu Gleink unentgeldlich untergebracht hat und sie auch noch nebstbey in der Lage ist, als einzelne Frau sich durch irgend weibliche Arbeiten etwas ins Verdienen zu bringen, dessen allen sich der Magistratsrath nicht zu erfreuen hat, zudem auch für sie bey nächster Appertur eines mindern Stipendiums Bedacht genommen werden kann. Hr. Referent trägt demnach an: Es sey für dieses Stipendium
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