Politische Ratsprotokolle 1847

be zu den zünftigen Comerzialgewerben gehören, sohin der Orts bedarf die Anzahl derselben nicht bedingt, so wird dem Spenglergesellen Karl Holderer das angesuchte Spenglergewerb ad personam gegen dem verliehen, daß er die dies falls bestehenden Sanitäts polizeivorschriften genau beobachte, sich zur Erwerbsteuer zu erklaren u. anzugeben habe, ob er dieses Gewerb mit oder ohne Gehülfen betreibe. 9322 Franz Knapp um ein Befug nis zur Zwirnlerei. Da der Verkauf von Strickbaumwolle Zwirn, Bändern et, sowie der daraus verfertigten Waaren als Strümpfe, Häubchen, Leibchen, etz nach der hohen Regirungsentscheidung v. 4 8br 827. Z. 25469 zu den kleinen Verschleißrechten gehört, welche an dürftige hilflose Personen verliehen werden, so wird dem Bittsteller das angesuchte Befugniß der Zwirnlerei ad personam gegen dem verliehen, daß er sich zur Erwerbsteuer zu er klären, u. anzugeben hat ob er diese Beschäftigung allein oder mit einem Gehülfen betreibe. Haydinger Pospischil

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2