Basilius Hofer wegen seines kleinen Hundes sich zertragen habe, und nach vorausgegangenen Wortwechsel in seinem Zimmer vom Letztern angefallen, u. ihm vom Letztern mit dem bei sich gehabten Baumsägel zwei Hiebe in den Kopf versetzt worden seien wodurch er die durch das ärztliche Zeugniß bestättigten leichten Verletzungen erhalten habe, daß er selbst zwar Wiederstand geleistet habe, er aber nur durch seine ihm zu Hülfe eilende Schwester Elisabeth Wagner vor weitern Mißhandlung geschützt worden sei. Hierüber wurden die nähern Erhebungen u. Vernehmungen veranlaßt, u. Basil Hofer ist auch in den mit ihm am 2. August d.J. aufgenommenen Constitute dieser ihm angeschuldeten Mißhandlung geständig, u. führt nur an, daß er zuerst von der Schwester des Wagner dann von ihm selbst mit Schimpfnamen angepakt worden sei, u. ihm letzterer den ersten Streich mit der Baumsäge gegeben habe. Bei diesem vorliegenden Einverständnisse, u. da der von Basil Hofer behauptete letzte Umstand nicht als erwiesen angesehen werden kann, trage ich nun, da diese Mißhandlung inter parietes erfolgte, darauf an: Basil Hofer habe sich durch die Mißhandlung des Josef Wagner eines PolizeiExcesses schuldig gemacht u. sei dieserwegen mit zweitä gigem mit einmaligen Fasten verschärften Arreste zu bestrafen u. hiernach das
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