Politische Ratsprotokolle 1847

wiederholt um das Kosmas Mann'sche für seinen in Seitenstetten studierenden Sohn Friedrich Bleyer. Da Hr. Referent glaubt, daß nach dem Willen des Stifters zur Erlangung des Kosmas Mann'schen Stipendiums auch der Sohn eines Magistratsrathes nicht ausgeschlossen und einem Stadt Steyr'schen Bürgerssohne gleich zu setzen sey, indem das Bürgerrecht ein höchst persönliches Recht ist und nicht dem Gewerbe oder Hause anklebt, sondern der Person und um selbes angesucht werden muß, dieses aber bey einem Mag. Rathe der schon durch sein Amt hier eingebürgert ist und durch selbes das Bürgerrecht ipso facto erlangt, nicht nöthig ist, so würde Hr. Referent in Ermanglung eines Befreundeten des Stifters keinen Anstand nehmen, den Friedrich Bleyer als einen sehr gesitteten, talentvollen und sehr fleißigen Jüngling für dieses Stipendium wiederholt, zu praesentiren, indem dessen Vater nun wiederholt um dieses allein ansucht, die von ihm angeführten Gründe und Umstände auf Wahrheit beruhen und höchst berücksichtigungswürdig sind, hohe Landesstelle auch schon früher Söhne hiesiger Rathsglieder hievon nicht ausschloß und aus dem ganzen Sinne und Wortlaute des Stiftbriefes zu entnehmen ist, daß der Stifter nur einen jungen Bürgersohn von jedem fremden und einem hiesigen Inwohnerssohne dessen Vater ein Bürgerrecht nicht erlangte, bevorzugt wissen wollte. Für das Matern Hammer'sche Stipendium bliebe nun der Franz Derflinger zu präsentieren, da dessen Vater für ihn alternativ eingeschritten ist, der Sohn ein sehr talentvoller, gesitteter und fleißiger junger Mensch ist und die vorgeschriebenen Bedingungen zur Erlangung desselben vollkommen ausweiset. Herr Referent trägt

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