Politische Ratsprotokolle 1847

hohe Landesstelle die Dispens der noch abgängigen Servierzeit ertheilte, noch nicht jene Eigenschaften urkundlich nachgewiesen hat, welche die Gesetze von einem mit einem Handlungsbefugnisse zu betrauenden fordern, die angesuchte gemischte Waarenhandlung nicht verliehen werden könne, daß ihm aber gegen diese Entscheidung der Rekurs an höhere Behörden bevorlassen bleibe. Referat des Hr. Mag. Rathes Bleyer: 4811. Prot. mit der Vorstehern des Schuhmacherhandwerkes u. Kaspar Heinzl wegen Gewerbsstörung von Seite des Letztern. Da Kaspar Heinzl schon 2Mahl in der Gewerbsstörung betretten wurde so wird die dem Kaspar Heinzl abgenommene Arbeit & der Werkzeug in Verfall erklärt u. dem Sekr. Gärber aufgetragen diese Gegenstände schätzen zu lassen, bey nächster Lizitation zu veräussern u. den Erlös dem Armeninstitute zuzuführen, so wie hierüber Relation zu erstatten. 4812. Prot. mit denselben und Math. Benadscheck wegen Gewerbsstörung. Aufzubehalten, die abgenommenen Schuhe der Eigenthümerin hinauszugeben und dem Math. Benadscheck zu bedeuten, daß er sich bey dem Umstande, als er kein Schustergewerbe besitzt, u. ihm von dem dießfälligen Handwerke kein Mehreres als die Flickarbeit mit altem Leder zugestanden wird, jeder Gewerbstörung durch Anfertigung neuer Schusterarbeiten so gewiß zu enthalten habe, als in widrigen bey nochmaligem Betretten er mit Geld- & Confiscationsstrafen belegt werden würde, gelesen Haydinger Gärber Sekr.

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