Politische Ratsprotokolle 1847

angeblichen Schadenersatzes keine Zahlung leisten, sondern es seine Sache ist, seine vermeintlichen Gegenforderun gen gegen sie im geeig neten Wege auszutragen, wird Ihm aufgetragen der Klägerin den von ihr an gesprochenen Liedlohn sammt Handgeld zusammen von 55 fl W.W. binnen 14 Tagen bei Vermeidung von Zwangsmaaßregeln zu bezalen. 3262 Schreiben des Pflegamts Schloß Steyr wegen Verhaltung des Josef Prandstetter zur Herausgabe des vorenthaltenen Ladenflosses. Aufzubehalten, und ist dem Johan Prandstetter von Polizei wegen durch Dekret aufzutragen, daß er den fraglichen Floß gegen Vorbehalt seiner allfälligen vermeintlichen Rechte an die Herschaft Steyr binen 24 Stunden um so gewisser ausfolgen lassen, als ansonst zu gesetzlichen Zwangsmaßregeln geschritten wird. 3244. Protokoll mit Johan Amon daß er das gepachtete Gewölbe in der Pfarrgasse nicht mehr benütze und bedürfe sondern dasselbe verpachtet werden könne, dann mit der Äußerung des Josef Ernst um Uiberlassung desselben auf 8 Jahre. Da sich für dieses Gewölb schwer ein hoherer Pacht schilling erzielen läßt so wird diese Pachtübernahme auf weitere 8 Jahre u. zwar vom 27. Juli d.J. bis dahin 1855 um den jährlichen Pachtschilling vom 48 xr CMz über bereits erhaltene mündliche Zustimmung der geistlichen Vogtey für den Pächter Josef Ernst genehmigt, und der Rechnungsführung auf einer Protokolls-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2