Politische Ratsprotokolle 1847

zu Österreich, unserem Allergnädigsten Kaiser, Könige, Landesfürsten und Herrn bei Ehre und Treue geloben, Sr. Majestät, Ihren Erben und Nachfolgern, wie des österreichischen Kaiserthums Ehre Nutzen und Dienst nach Kräften zu befördern, Schaden und Nachtheil aber, so weit an ihm liegt, zu hindern und abzuwenden. Insbesondere wird derselbe eidlich versprechen seinen Vorgesezten in Dienstsachen Gehorsam zu leisten, und ihnen mit geziemender Achtung zu begegnen, die ihm anvertrauten Schriften, Gelder und Sachen nach ihrer Bestimmung ungesäumt und wohlbewahrt denjenigen, denen sie zukommen sollen, zu übergeben; Niemandem, dem es nicht gebührt, zu gestatten, von den ihm übergebenen Schriften Einsicht, Abschriften u. Auszüge zu nehmen, oder sie selbst eigenmächtig zu ertheilen; sondern jedes ihm anvertraute Amtsgeheimniß sorgfältig zu verschweigen; die ihm befohlene Stellung von Parteien mit Eifer, Fleiß, Klugheit und Bescheidenheit auszuführen, wie es nach Verschiedenheit der Fälle vorgeschrieben ist, die Gefangenen sorgfältig zu bewachen, und zu behandeln, und ihnen wie immer geartete Einverständnisse weder selbst zu pflegen, noch Anderen zu gestatten, überhaupt die Pflichten seines Dienstes nach den Gesetzen und den ihm von seinen Vorgesetzten gegebenen Weisungen mit Treue und Rechtschaffenheit zu erfüllen, und sich davon weder durch Eigennutz, noch sonst durch Leidenschaft oder Nebenabsicht abwendig machen zu lassen. – Endlich wird derselbe schwören, daß er mit keiner geheimen Gesellschaft u. Verbrüderung weder im In- noch im Auslande verflochten sei, und sich auch in Zukunft in keine derlei Verbrüderung einlassen werde. Hierauf leistete derselbe in die Hände

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