Politische Ratsprotokolle 1847

Rathsprotokoll zur Sitzung in Politico - Oeconomicis am 5. Jänner 1847. Gegenwärtige Her Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Oekon. Rath Kaindl Nekhaim Rathsauskultant Neuber Hr. Bürgerausschuß Schlager Hr. M. R. Maurer referirt: 7545. de 1846. Kreisamtsdekret v. 22. Septbr v.J. Z. 11643, mit welchem die für Franziska Luftenberger im hiesigen Krankenhause auferlaufenen und von der Landeskonkurrenzcentralkassa pro instituti eingezahlten Kurund Verpflegskosten pr 1 fl 44 xr CMz anher gesendet werden. Ist der Empfang berichtlich zu bestättigen und eine Abschrift dieses Dekrets der A. I. R. Führung mit dem zu zustellen, daß dieselbe den Begräbnißkostenbetrag pr 1 fl 38 xr CMz an den M. V. Fond vergüte, u. die M. V. F. R. F. zu beauftragen, daß sie den gestrichenen Medikamenten-

kostenbetrag pr 6 1/4 xr CMz von dem betreffenden Apotheker zurück verlange. 9486. de 1846. Protokoll über den Augenschein wegen Demolirung eines Theiles der Stadtmauer beim Anton Gaffl'schen Neugebäude in der Berggasse. Da diese Mauerstreke der Stadt zu keinem Gebrauche mehr diente als zur Aufhängung von Feuerleitern, diese aber auch anderwärts unterbracht werden können, übrigens die Stadt von Bestrei tung allenfälliger Herhaltungskosten frei würde, weiter durch die Abtragung derselben für die Erweiterung und Verschönerung der Passage gewonnen würde, endlich der Stadt an ihrem Eigenthume nichts mehr vergeben wird, und diese Mauerstreke für sie in Hinsicht auf das Materiale keinen Werth hat, und beim Augenschein sich sonst kein Anstand ergeben hat, so wird dem Anton Gaffl die Abtragung diesen Mauerstreke, auf seine Kosten und gegen Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten bewilligt. 9508. de 1846. Protokoll über die Besichtigung zweier schadhaften Theile an der Wehre über die Steyr an der Mühle des Michl Heindl Zur Bedachtnahme bei der seinerzeitigen Berichtserstattg. 10.0421. de 1846. Dr. Schellmann als Karl und Anna Jocher'scher K. M. Vertretter erstattet ad N. 7938. die abverlangte Äußerung über die beantragte Realisirung des Wiederkaufsrechtes, auf den untern Rastplatz bei der Steyr. Durch die seither geschehene Anmeldung dieses Wiederkaufsrechtes bei der Jocher'schen C. Masse erledigt, u. daher nur zur Gebrauchnahme bei der dießfälligen Berichterstattung dem Referenten zu zustellen. 101921 de 1846, Die Kanzlei überreicht den Plan samt Vorausmaß und Kostenanschlag betreffend die weitere Abkehr wegen einer weiteren schadhaften Stelle auf der Heindl Müller Wehre. Zur Bedachtnahme bei dem heut abzuhaltenden Augenscheine, und dem seinerzeit zu erstattenden Berichte anzuschließen. 10194. de 1846. Remißschreiben der Justiz-Verwaltung Neuhofen mit einer Abschrift der Sperrs- und Inventurs-Relation nach Magdalena Leibetsberger. Hierüber und da Magd. Leibetsberger eine hies. Arm. Inst. Pfründnerin war, erhält die A. I. R. Führung den Auftrag den für sie zulezt erlaufenen

Medikamenten - Kosten Betrag pr. 2 fl 42 xr, dann den für ihre Todtenbahre samt Kreuz verlangten Betrag pr 1 fl 36 xr an das Expedit zur Einsendung an das Pfleggericht Gschwendt hinaus zugeben; wornach an dieses der Betrag mit Schreiben einzusenden ist. 47. Konto über die Begräbniskosten des Kaspar Heindl pr 1 fl 38 xr CMz. Der Arm. Inst. Rechn. Führung zur Zahlung dieser 1 fl 38 xr CMz 48. Idem bezüglich des Ignaz Fröschl pr 38 xr. Idem pr 38 xr CMz. 49. Idem bezüglich des Johann Pernwald Naglschmiedgesellen pr 1 fl 38 xr. Idem pr 1 fl 38 xr CMz. 73. Die Kanzlei überreicht den Plan und Kostenanschlag wegen Herstellung eines Blechdachels im Bürgerspital Dem k. k. Kreisamte wegen Adjustirung der Kosten und Bewilligung der Herstellung vorzulegen. Aus dem Referate des Hr. Oek. Raths Woisetschläger vorgetragen durch Hr. Oek. R. Kaindl. 6. Landgerichtsdiener Katzenbeißer überreicht den Atzungs-Conto vom Monat Dezemb. 1846 bezüglich der polit. Arrestanten. Dem Cassaamte zur Zahlung mit 55 fl 28 1/4 xr CMz angewiesen. 7. Dasselbe in Betreff der Criminal-Inquisiten. Idem mit 17 fl 16 4/5 xr CMz. 74. Taxjournal für den Monat Dezember 1846 samt Beilagen. Dem Rechnungsrevidenten zur Revision und Wiedervorlage. Hr. Oek. Rath Kaindl referirt: 10.195 Konto über 19 fl 12 xr CMz für an die Polizei-Mannschaft verabfolgte Handschuh und Socken pr. 19 fl 12 xr CMz. Dem Cassaamte mit 19 fl 12 xr CMz zur Zahlung angewiesen. 10234. Kreisamts-Dekret dto 28. Dezemb. 1846 Z. 15973 mit der Bewilligung zur Auszahlung von 120 fl 45 xr CMz an die Glokengießerswitwe Anna Stafflmayr für hergestellte Schläuche zu den städt. Feuerlöschspritzen. Aufzubehalten, und eine Abschrift dieses Dekrets sowie des Conto ad N. 9431 de 844 dem Kassaamte, mit dem zuzustellen, an Anna Stafflmayr 120 fl 45 xr CMz gegen legale Quittung auszuzahlen, diesen Betrag in der Cassieramtsrechnung sub R. XII auf Sicherheits-Auslagen zu verrechnen, und den Erlös der zur Verwerthung vorhandenen

20 alten Schläuche sub. R. VIII auf Empfang zu verrechnen. Dem Bauverwalter ist eine Abschrift dieses Dekrets, mit dem einzustellen, nunmehr den Verkauf der 20 alten Schläuche im Akkordwege zu bewerkstelligen, und unten Vorlage des Akkordprotokolles den Betrag an das Cassaamt zu erstatten. Zugleich wird ihm aufgetragen, die neuen Schläuche in das städt. Inventar aufzunehmen, und sich in Hinkunft bei derlei Anschaffungen nach Weisung dieses Dekrets zu benehmen. 10235 Kreisamts-Dekret v. 28. Dez. 1846 Z. 16029 mit Genehmigung der bei dem Steyrbrüken Reparatur auferlaufenen Mehrauslagen. Dieses Dekret in Abschrift dem Kassaamte sammt den Orig. Beilagen mit der Weisung zuzustellen, an Josef v. Koller für Nägl 6 fl 15 xr CMz an Anton Reisinger für Schmiedarbeit 11 fl 6 xr CMz an Mathias Reder für Holzzeug 75 fl 30 xr CMz gegen Bestättigung auszuzahlen, und es gehörig zu verrechnen. Der Bauamtsverwalter hat gleichfalls eine Abschrift in Rükschluß seines Gesuches ad N. 5406 de 846 mit dem Antrage zu erhalten, dass der adjustirte Betrag um 92 fl 51 xr CMz für Steyrbrükenreparatur in seiner Geld- u. Material-Rechnung dokumentirt zu verrechnen sei, und wird zugleich auf die Bauamts-Instruktion v. J. 835 u. den Reg. Erlaß v. 30. Juli 844 Z. 20745 Kreisä. Sign. v. 12. Aug. 844 hingewiesen, worauf für al le derlei Arbeiten in Präliminar fürzusehen, u. ordentl. Kostenanschläge vorzulegen sind. 10236. Kreisamts-Dekret v. 21. Dez. 846 Z. 16028 mit Genehmigung der Ennsbrükenreparaturskosten pro 1846. Ist dieses Dek. dem Kassaamte in Abschrift sammt den Orig. Beilagen mit dem zuzustellen, an Jos. v. Koller für Nägl 3 fl 12 xr CMz, an Mathias Reder für Holzzzeug 163 fl CMz gegen Bestättigung auszuzahln u. es in der Cassaamtsrechnung sub R. XXI lit 6. ad 2 auf Reparatur der unteren Ennsbrüken als Verlag an das Bauamt zu behandeln, dem Bauamtsverwalter wird unter Mittheilung einer Abschrift dieses Dek. und Rükschluß seines Gesuches

in N. 4997 de 846 aufgetragen, den adjustirten Betrag pr. 166 fl 12 xr CMz für Ennsbrükenreparatur in seiner Geldund Mat. Rechnung dokumentirt zu verrechnen. Zugleich wird ihm bedeutet, den weiters erwähnten h. Auftrag in Hinkunft bei solchen Reparaturen die 25 fl CMz übersteigen, genau zu befolgen. 59. Bauamtsverwalter Donberger um Anweisung von 175 fl 13 1/2 xr CMz zur Auszahlung des Michl Eppinger'schen Conto für gelieferte Schlauchgitter. Dem Cassaamte zur Zahlung von 175 fl 13 1/2 xr CMz u. Verrechnung auf Bauverlagsgelder. 91. Konto des Ignaz Schlader pr 2 fl 54 xr CMz für zum Neubrükenbau gelieferte Seilerarbeit. Dem Bauverwalter mit 2 fl 54 xr CMz zur Zahlung u. Verrechnung auf Neubrükenbau. 92. Conto des Ignaz Kammerhofer pr 30 xr CMz für zum Neubrükenbau geliefertes Schmalz u. Seifen. Idem mit 30 xr CMz. 93. Wochenliste für vom 14. bis 19. Dez. v. J. auf Strassen geleistete Handlanger-Arbeiten pr 2 fl 33 2/5 xr CMz. Dem Bauverwalter zur Zahlung mit 2 fl 33 2/5 xr CMz. 94. Idem für die Zeit v. 21 - 24. Dez. v. J. pr. 1 fl 49 1/5 xr CMz. Dasselbe mit 1 fl 49 1/5 xr CMz. 95. Detto beim Neubrükenbau vom 21. bis 24. Dez. v. J. verrichtete Zimmermannsarbeiten pr 24 fl 12 xr CMz. Dasselbe mit 24 fl 12 xr CMz. 96. Dasselbe in der Zeit v. 14. bis 19. Dez. v. J. pr 77 fl 40 1/2 xr CMz. Dasselbe mit 77 fl 40 1/2 xr CMz. 97. Wochenliste für auf den Strassen von 21 - 24. Dez v. J. verrichtete Handlanger-Arbeiten pr 2 fl 27 1/5 xr CMz. Idem mit 2 fl 27 1/5 xr CMz 98. Dasselbe für Zimmermannsarbeiten beim Neubrükenbau pr 18 fl 9 xr CMz. Idem mit 18 fl 9 xr CMz. 99. Dasselbe über auf den Burgfriederstrassen verrichtetet Handlangerarbeiten pr 1 fl 56 4/5 xr CMz. Idem mit 1 fl 56 4/5 xr CMz. gelesen. Haydinger Kaindl Oek. Rath Nekhaim Oek. Rath Neuber Auskult.

Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 9. Jänner 1847 Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haydinger, Mag. Rath Maurer, Buberl, Bleyer, Knoll, Rathsauskultant Neuber. Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Buberl 163. Protokoll mit Franz Pfaffenberger als Mitpächter der Verzehrungssteuer um exekut. Eintreibung des hinter Josef Größwang für die Zeit von Juni v.J. bis incl. Jänner d.J. ausständigen Verzehrungssteuerbetrages pr. 57 fl 30 xr CMz. Die gebetene exekut. Mobilar - Pfändung, Schätzung und Feilbiethung wird bewilligt, und die Vornahme dem Hr. Ausk. Neuber aufgetragen. Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Bleyer. 178. Registrant Weber überreicht den für die zu errichtende Kleinkinderbewahranstalt durch die Ablösungskarten von Glück-

wünschungsceremoniell zum neuen Jahr 1847 eingegangenen Betrag pr. 51 fl. 15 xr CMz ad Exposita. Der Depositenkoõn zur Empfangsnahme, und Ausstellung der Legscheine. gelesen Haydinger Neuber Ausk. Raths - Protocoll in politicis zur Sitzung am 20. Jänner 1847 Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Gärber. Referat des H. Mag. Raths Maurer 616. Kanzellist Bindlehner zeigt an, daß die fälligen Inteēn u. Coupons der St. Anna Kapelle in Geld zu verwechseln seyen. Der Dep. Koõn zur Erfolglaßung an Sekr. Gärber, welcher für diese Coupons den entsprechenden Geldbetrag ad deposita zu bringen hat. gelesen Haydinger Gärber Sekr.

Raths - Protocoll in politicis zur Sitzung am 23. Jänner 1847 Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer. Buberl. Bleyer. Knoll. Sekretär Gärber. Referat des Hr Mag. Raths Maurer: 4791. Renote der geistlichen Vogtey der Vorstadtpfarrkirche St. Michael in Betreff der auf Ableben des Kirchenvaters Franz Rieß vorgefundenen bisher unbekannt gewesenen Kirchengelder u Staatschuldverschreibungen. Da diese Gelder u. Staatschuldverschreibungen zur Hinterlegung in die Kirchenzechschreine und Aufname in die Kirchenrechnung geeignet sind, erhält die Dep. Koõn vor der Hand den Auftrag

die fälligen Coupons von den Staatsschuldverschreibungen dem Hr. Sekr. Gärber zu erfolgen und dieser den Barübertrag dafür ad deposita zu bringen. Referat des Hr. Mag. Rathes Buberl 627 Karl Huber um Anweisung des für die Baulichkeiten in der Stadtpfarrkirche ihm gebürenden Betrages pr 1554 fl 3 xr CMz u. Erfolglaßung der dießfalls als Caution erlegten Aer. Oblion. pr 450 fl. Aufzubehalten u. wird der St. Pf. K. A. R. Führung unter Anschluß des Certificates rathl. aufgetragen, mit Bezug auf das bereits zugestellte Lizitationsprotokoll u. h. Regg. Dekret v. 29. Dez. 1844 Z. 34190 von den Ersteher und Bauführer den gebetenen Bauschilling mit 1554 fl 3 xr CMz. auszubezalen und in Rechnung zu stellen; auch erhält die Dep. Koon rathl. den Auftrag an den Bauführer Karl Huber die Kautionsobliõn ärar Nr. 93458 C. M 383. dd. 1. Febr. 824 pr 450 fl gegen Rekognition zu erfolgen; übrigens ist an die geistliche Vogtey wegen Realisirung der Anfertigung der Thüren aus hartem Holze die Note zu erlassen. 628. Prot. über die Vernehmung des Josef Kracker betr. die Anzeige des hiesigen Handelsstandes wegen unbefugten Verschleißes mehrerer Artikel.Aufzubehalten u. wird über die Beschwerde des hiesigen Handelsstandes wegen unbefugten Ausdehnung der Verschleißrechte des Krämers Josef Kraker dem Letztern auf einer Protokollabschrift bedeutet: daß bey dem Umstande, da demselben durch die mit h. Hofkamm-Decret v. 13. März 846 intimirte a. h. Entschließung Sr. Majestät v. 5. März 846 kein specielles SchnittwarenHandlungsbefugniß verliehen, sondern nur die von ihm angesuchte Ausdehnung seines Krämergewerbes auf Schnittwaren gestattet wurde, es sich nach der gesetzlichen Auslegung

von selbst verstehe, daß diese bewilligte Ausdehnung nur jene Schnittwaaren in sich fasse, welche er vor Erfließung dieser A. h. Entschließung im Verschleiße führte, und was er selbst gebeten u. welche er in einem Gesuche de praes. 30. Dezember 1845 Z. 10142 selbst verzeichnete: als gedruckte u. gefärbte Kattune, Kattuntüchel, Schafwolltücher, Tibet und Orleans, Schafwollkleider, Casmir und Satinglo, Schafwollund Baumwoll- Hosenstoffe, Baumwoll. u. Sammet- Manchester- Schafwoll- und Piquetwesten, Barchent, Seidenzeug, seidene Tüchel und Westenstoffe, daß sich daher sein Verschleiß auf alle übrigen Artikel als: Tuch, Tüffel, Azor, Flanell Moldan & & nicht ausdehnen könne u. dürfe, da er sonst den berechtigten mit förmlichen Handelsbefugnissen betheilten Handelsleuten gleich gestellt wäre, selbes aber nicht in den Worten und dem Sinne der a.h. Entschließung liege; wird ihm daher aufgetragen, sich genau nach dieser Weisung zu benehmen, als sonst die gesetzl. Zwangsmaßregeln eintretten müßten; übrigens werde ihm bevorgelassen falls er sich durch diese Erledigung gekränkt erachten sollte, dagegen höhern Orts den Rekurs zu ergreifen und dann über sich in gesetzlicher Frist auszuweisen, wovon auch der Handelsstand auf seine Beschwerde rathl. verständiget wird. gelesen Haidinger Gärber Sekretär

Nachtrag zu6m49. Referate des Hr. Mag Rathes Maurer: Rechnungsrevident Loitzenbaur überreicht ad No 540 p einen Ausweis über den Vermögenstand des Milden Versorgungsfondes zur Erhöhung der rechnung Fondspfründen und Ver der Pfründen. Hr. Referent ist nach abgelesenen Acten der Meinung, daß sich unter Anschluß der vorliegenden Ausweise und eines Auszuges aus dem Zusammensatze der Stiftungen der Bericht dahin zu erstatten, daß die beantragte Erhöhung und Vermehrung der Pfründen höhern Orts bewilliget werde. Mit diesem Antrage sind die Hr. Mag. Räthe Buberl, Bleyer und Knoll durchaus einverstanden. Daher Einhelliger Beschluß Ist unter Anschluß der Ausweise und eines Auszuges aus dem Zusammensatze der Stiftungen der vorgetragene Bericht ein das k.k. Kreisamt dahin zu erstatten, daß die beantragte Erhöhung und Vermehrung der Pfründen höhern Orts bewilligt werde. Gärber Sekretär

Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 30. Jänner 1847 Gegenwärtige Her Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Maurer! 827. Sekretär Gärber depositirt für die St. Anna Kapelle, die behobenen Inteẽn von den derselben gehörigen Staatschuldverschreibungen im Betrage pr 100 fl CMz. Der Depos. Koõn zur Empfangsnahme u. Ausstellung der Legscheine. Haydinger Neuber Auskult.

Protocoll Aufgenommen in der Rathssitzung vom 1ten Febr 847 über die Beeidigung des Franz Waclawik als hierortigen Polizeimanns. Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil ad. N. 76 Pol. Nachdem dem Franz Waclawik mit hierämtl. Erledigung v. 19 Jänner d.J. Z. 76 Pol die erledigte Polizeidienersstelle verliehen wurde, u. er auch heute vor versammel ten Rath wegen Ablegung des vorgeschriebenen Diensteids geladen worden war wurde ihm auch vorangegangener Eides u. Meineidserinnerung vorgehal ten folgender Eid. Derselbe wird einen feier lichen Eid bei Gott dem Allmächtigen und Allwis senden schwören, dem Aller durchlauchtigsten Fürsten u. Herrn Ferdinand dem

Ersten, erblichen Kaiser von Oesterreich, zu Ungarn Böhmen Galizien u. Lodomerien Könige Erzherzoge zu Oesterreich unserer allergnädigsten Kaiser, Königs Landesfürsten u. Hr., bei Ehre und Treue geloben, Sr. Majestät ihren Erben und Nachfolgern wir des öster Kayserthums Ehre Nutzen u. Dienst nach Kräften zu befördern, Schaden u. Nachtheil aber so viel an ihm liegt zu hindern u. abzuwenden. Insbesondere wird derselbe eidlich versprechen, seinen Vorgesetzten in Dienstsachen Gehorsam zu leisten, u. ihnen mit geziemender Achtung zu begegnen, die ihm anvertrauten Schriften, Gelder u. Sachen nach ihrer Bestimmung ungesäumdt u. wohlbewahrt demjenigen, denen sie zu kommen sollen über geben; Niemanden, dem es nicht gebührt zu gestatten von den ihm übergebenen Schriften Einsicht, Abschriften oder Aus züge zu erhalten, oder sie selbst eigenmächtig zu ertheilen, sondern jedes ihm anvertraute Amtsgeheimnis, sorgfäl tig zu verschweigen, die ihm befohlene Stellung von Partheien mit Eifer, Fleiß, Klugheit und Bescheidenheit auszuführen wie es nach Verschiedenheit der Fälle vorgeschrieben ist; überhaupt die Pflichten seines Dienstes nach den Gesetzen, und den ihm von seinen Vorgesetz ten gegebenen Weisungen mit Treue und Rechtschaffenheit zu erfüllen, um sich davon weder durch Eigennutz noch sonst durch Leidenschaft oder Neben absicht abwendig machen zulassen. Endlich wird derselbe schwören, daß er mit keinen geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung weder im Inn- noch im Auslande verpflichten sei, u. sich in Zukunft in keine solche Verbrüderung einlassen werde.

Hierauf leistete derselbe in du Hände des Präsidiums folgenden Eid. Ich Franz Waclawik schwöre zu Gott dem Allmächtigen u. Allwissenden einen reinen körperlichen unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt und zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem was mir ist vorgehalten worden, und ich wohl verstanden habe, in Allem so getreu und fleißig nachkommen wolle und werde, als wahr mir Gott helfe !!! Franz Watzlawik gelesen Haydinger Pospischil Secr Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 3ten Februar 847 in Politicis Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyr Knoll Sekretär Pospischil Referat des Hr. M. R. Maurer. 797. Kr. Amts. Sign. v. 24 Jänner 847 Z. 1132 wegen Ankauf einer 4% verloosbaren Ärar-Obligation statt eines aufgekündeten Schuldbrie fes zu 300 fl W.W. für das Beneficium St. Trinitatis. Sind nunmehr die von den Vorstehern des hiesigen Schneiderhandwerks hieher erlegten 120 fl CMz an das kk. Kaãl. Zahlamt zum

Ankauf einer Oblion ein zusenden u. erhält daher die Dep. Coõn den Auftrag den Betrag pr 120 fl CMz zu diesem Ende an das Expe dit zu erfolgen u. den Schuldschein des Schneider handwerks v. 1. Febr 1757 andieses als ungültig zu erfolgen. 924. Relation über die geschehene Ergänzung von Beilagen der Vorstadtpfarrkirche St. Michael pro 846. Ist nunmehr diese Rechnung unter Anziehung der beiden Kirchenväter Reder und Lechner im Pfarrhof von St. Michael aufzunehmen u. Ersterem aufzutragen daß er zu dieser Rech nungsaufnahme sämtl. in seinen Händen befindliche Gelder mitbringe und in die Kirchenzechschrei ne abgebe, über welche Rechnungsaufnahme sodann Relation zuerstatten ist. Zugleich ist dem Kirchen vater Reder die Vornahme mehrerer Reparaturen an der Friedhofmaurer und dem Kirchthurm auszustellen, u. wegen der Rech nungsaufnahme die Note an die geistliche Vogtei zu erstatten. Referat des Hr. M. R. Buberl. 824. Christian Mayr um Ver leihung der erledigten Stadttamboursstelle. Dem Bittsteller wird von dem Todestage des Heinrich Hausch 12 Febr 846 der Stadttambours dienst mit dem demselben anklebenden Bezügen verliehen, wovon das Kassaamt rathschlägig zu verständigen ist. gelesen Haydinger Pospischil Secr

Rathsprotokoll Zur Sitzung vom 6ten Februar 847. in Politicis. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Referat des Hr. M. R. Maurer. 976. Die Licit. Coõn zur Verpachtung des untern Bruderhausgartens depositirt den für diese Pachtung bestimmten Cautionsbetrag pr 30 fl CMz Der Depos. Coõn zur Empfang nahme und Ausstellung der Legscheine zu zustellen. gelesen Haydinger Pospischil Secr.

Raths - Protocoll in politicis zur Sitzung am 10. Februar 1847. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer ämtlich abwesend. Buberl Bleyer Knoll Sekretär Gärber Referat des Hr. Mag. Rathes Maurer, vorgetragen durch Herrn Mag. Rath Bleyer. Erinnerung in Betreff der Franz Öppinger'schen Armenstiftung. Da laut Kr. Amtserledigung v. 18. März v. J. Z. 2612 p. aufgetragen ist, seinerzeit den Tag anzuzeigen, an welchem die koõnelle Bestimmung dieser Stiftungsgelder für das nächstkommende Jahr zu geschehen habe, und da sich laut der eben vorliegenden Rech-

nung über das A. I. Vermögen aus der Pfarrer Öppinger'schen Stiftung mit Schluß des Jahres ein Kassarest von 304 fl 19 xr CMz ergeben hat, wird der A. F. R. F. aufgetragen, binnen 8 Tagen zu relationieren, welchem Anstande es unterliegen soll, daß in diesem Jahre nebst dem jährl. Stiftungserträgnissen pr 581 fl 15 xr auch aus dem Kassareste pr 200. - zusammen, also 781 fl 15 xr unter die Armen repartirt werden. Erinnerung wegen Verwendung der aus der Franz Öppinger'schen Armenstiftung noch in deposito befindlichen 77 fl 6 2/4 xr CMz. Da es in dem von H. Regg. genehmigten Stiftbriefe über die Öppingersche Armenstiftung dd: 4. Okt. 845 heißt daß schon bis zu jenem Zeitpunkte die fruchtbringende Anlegung für diese Stiftung gänzlich geschehen und das von den Kapitalien entfallende Intẽn den aus dem Armenfonde betheilten Armen zu verabreichen sey, so sind die bey den Obliõns u. Ankäufen erübrigten und thl. als Intẽn eingegangenen noch in deposito befindlichen 77 fl 6 2/4 xr CMz an die A.I. R. F. zur Vertheilung an die Armen zu übergeben, wovon die A.I.R.F. und die Dep. Koõn rathl. zu verständigen. Referat des Hr. Mag. Rathes Buberl vorgetragen durch Mag. Rath Knoll. 982. Prot. mit dem Bürgerausschusse und Viertlmeistern über das Gesuch des Jos. Engelbrechtslechner um ein Schneidergewerbe. Aufzubehalten, das inliegende Gesuch Z. 9441 mit folgendem zu erledigen. In das Gesuch des Bittstellers um Verleihung eines personellen Schneidergewerbes in dem Bezirke der Stadt Steyr kann nicht gewilligt werden, da der Lokalbedarf eine Vermehrung dieser Gewerbe nicht

erheischt u. auch die persönlichen Eigenschaften des Bittstellers mangelhaft sind. Hievon werden das Schneiderhandwerk u. der Bittsteller u. zwar Letzterer unter Rückschluß seiner Beylagen mit dem rathl. verständigt, daß ihm im Beschwerungsfalle der Rekurs an höhere Behörden vorbehalten bleibe, welcher er binnen 4 Wochen anzuwenden u. in den nächsten 14 Tagen zu überreichen haben wird. Haydinger Gärber Sekretär Raths-Protocoll in politicis zur Sitzung am 13. Februar 847 Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger Maurer Mag. Rath Buberl Bleyer Knoll Sekretär Gärber Referat des H. Mag. Rathes Maurer: 1255. Das Expedit depositirt für die hiesige St. Annakapelle 151 fl 57 3/5 xr CMz. Der Dep. Koõn zur Empfangname u. Ausstellung der Legscheine. gelesen Haydinger Gärber Sekretär

Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 17. Februar 1847 Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Maurer 1323. Sekretär Gärber depositirt für die Vorstadtpfarrkirche St. Michael die Inteẽn von den dieser Kirche gehörigen Staatsschuldverschreibungen einen Baarbetrag pr 285 fl CMz sowie die neu behobenen Couponsbogen; von den Staatsschuldverschreibungen N. 22133, 22652 u. 28839 die Coupons v. 1. Juli 847 - 1. Juli 855 u. Talons; von den Staatsschuldvschrbgen N. 36781, 41504 u. 42368, die Coupons vom 1. April 1847 - 1. Oktober 855 und Talons. Der Depos. Koõn zur Empfangsnahme u. Ausstellung der Legscheine; zugleich erhält dieselbe den Auftrag, nunmehr nicht nur die bei Vornahme der Sperre nach dem gewesenen Kirchenvater Franz Rieß vorgefundenen und als im Ei-

genthum, den Vorstadtpfarrkirche anerkannten 6 Stüke Staatsschuldverschrbgen a pr 100 fl sammt Coupons und Talons, sondern auch die davon nun erhobenen Inteẽn und die bei Franz Rieß vorgefundenen baaren ebenfalls dieser Kirche gehörigen Gelder zusammen pr 980 fl 25 xr CMz Barschaft an den Hr. Sekretär Gärber zu erfolgen, damit dieser nach geschehener ordentlicher Indoßirung diese Obliõnen und baaren Gulden gegen Bestättigung in die Kirchenschreine zu St. Michael hinterlege, und die Bestättigung vorlege. An die Kirchenväter zu Handen des Mathias Reder ist der Auftrag und erlassen, daß diese Vermögenszweige in die Rechnung pro 1847 aufzunehmen seien, und die geistliche Vogtei ist von allem diesen zu verständigen. 1328. Das Expedit die für die hiesige St. Anna Kapelle von öffentlichen Oblionen ohne Coupons für die Jahre 844 bis incl. 846 behobenen Inteẽn zusammen pr 203 fl 6 xr CMz Der Depos. Koõn zur Empfangsnahme und Ausstellung der Legscheine, und ist hievon der Kirchenvater Lechner durch Abschrift zu verständigen. 1329. Mag. Rath Ferdinand Maurer depositirt den von dem gewesenen Kirchenvater der hiesigen St. Anna Kapelle Josef Gröswang übernommenen Baarschaftsrest pr 68 fl 21 xr CMz. Bescheid wie sub 1328. Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Buberl 1317. Josef Schmitt recte Schwarz, gewese nen Pächter des hierstädt. Theaters um Erfolglassung der als Caution depositirten 2 Staatsschuldverschreibungen als N. 96 30 3 dto 1. Mai 1843 a. 5% pr 100 fl samt Coupons u. Talons v. 1. 9br 846 bis 1. Mai 859 und N. 154681 dto. eod. a 5% pr 100 fl samt Coupons u. Talons v. 1. Fbr. 846 - 1. Mai 858. Nachdem der Bittsteller alle Contraktsbedingungen als erfüllt auswies, und den Restbetrag pr 32 fl CMz unter Einem depositirt, so wird die Erfolglassung nebiger Staatsschldvschrbgen bewilligt, und der Depos. Koõn aufgetragen. 1330. Derselbe depositirt als Pachtzinsrückstand baare 32 fl CMz Der Depos. Koõn zur Empfangsnahme und Ausstellung der Legscheine. 1331. Thatbestanderhebungsakt, über das am 17. v. M. in der Behausung das Jos. Ebner im Orte ausgebrochene Feuer. Da diese gepflogenen Erhebun-

gen, bezüglich der Entstehungsursache dieses Feuers zu keinem bestimmten Resultate führten, u. nicht ermittelt werden konnte, ob Bosheit oder Unvorsichtigkeit zum Grunde liegen, dahin nichts weiter mehr zu verfügen ist, u. die polizeilichen Nachforschungen fortzusetzen sind, so ist dieser Akt aufzubehalten, und das Resultat dem k.k. Kreisamte anzuzeigen. Aus dem Referate des Hr. M. R. Bleyer: 1281. Protokollsfortsetzung über die Beschwerde des Michael Fallend wieder Mathias Wittenberger wegen Wegnahme des Sohnes des lezteren aus der Lehre das ersten und Verhaltung zu seiner Wiedereinstellung. Aufzubehalten und das sub Z. 727 P. vorliegende Gesuch dahin zu erledigen, daß bei der gegentheiligen begründeten Weigerung, dieser Beschwerde keine Folge gegeben, und dieselbe als unstatthaft zurückgewiesen werde. Haidinger Neuber Auskult. Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 20. Februar 1847. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. M. R. Buberl 1343. Sekretär Gärber berichtet ad N. 1248 P. über die in hiesiger Depos. Kassa für den Curanden Franz Löschenbrand befindliche Baarschaft. Aufzubehalten, und hat die Depos. Koõn an das Expedit den Militärtransportkostenbetrag pr 1 fl 56 xr CMz zur Einsendung an das k.k. Kreisamt aus der der Franz Löschenbrand depositirten Baarschaft zu erfolgen. gelesen Haydinger Neuber Ausk.

Rathsprotokoll Zur Sitzung vom 24ten Februar 847. in Politicis. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Referat des Hr. M. R. Buberl. ad Num. 9924. 9926, 10179, 10224. & 10241. Pol. Vortrag Um das mit Edikt v. 7.t 9br v.J. ausgeschriebene personelle chirurgische Gewerbe für die Vorstadt Ensdorf haben sich in der Reihenfolge nach stehende Kompetenten gemeldet. Jakob Trefalt, Pächter des Scheubach'schen chirurgischen Gewerbes. Franz Kappler Wundarzt in Ebersberg

Franz Müller kk. Unterarzt des L.I. Regiments G. H. v. Baaden durch sein vorgesetztes Regiments-Komando. Wenzl Brauer Wundarzt in Kleinraming u. Franz Schild, Chirurgats-Pächter in Neufelden. Diese Gesuche wurden der Vorschrift gemäß dem kk. Kreisamt zur Prüfung der Eigenschaften durch den kk. Kreisarzt u. das chirurgische Gremium vorgelegt u. nach Mittheilung der diesfälligen Gutachten haben die sämtl. Bittsteller die gesetzlichen Eigenschaften zur Erlangung eines derlei Gewerbes; worüber sich jedoch der kk. Hr. Kreisarzt für Trefalt dahin ausspricht, daß demselben reifere Erfahrung in Folge bedeutend längerer Dienstzeit, so wie eifrige Verwendung u. solides Benehmen als den Würdigsten bezeichnen, wogegen er von Kappler sagt: daß er sich während seines Hierseins ein arrogantes Benehmen hat zu Schulden kommen lassen, indem er nicht nur bei schweren innern Krankheiten selben einen Arzt beizog sondern sich sogar unter fing, schwere von Ärzten behandelte Kranke zuübernehmen u. ihr offenbar richtigen u. durch die Sektion nachgewiesenen Diagnosen wie bei dem Gutsbesitzer Dorn zuverdächtigen, so daß er dieser Stelle um so weniger wür dig erscheine, da er Vermögen hat, das Chirur gat in Ebelsberg um 4000 fl CMz kaufte, u. daß bei Ver leihung von PersonalGewerben vorzüglich solche zu berücksichtigen seien, welch nicht im Stande sind, sich Eines zu kaufen. Ich für meine Person kann mich aber bei Aufstellung meiner Meinung u. Erstat tung meines Vorschlags durch diese Bemerkungen um so weniger beirren lassen,

da der Hr. Kreisarzt seine ihm dies falls vorgezeichneten Gränzen überschritt, u. vergessen zu haben scheint, daß er im Jahr 843 den Trefalt der Churpfuscherei wegen angezeigt, welches auch bei Gelegenheit der Verleihung des Chirurgates am Wieserfelde im Jahre 843, um welches auch Trefalt competierte zur Sprach kam, über die Anschuldigung gegen Kappler aber maãtlich nichts vorliegt u. es Rache des Hr. Kreisarztes ge wesen wäre, diese Fälle zur Kentniß des Maãts zur weitern Amtshandlung zu bringen. Hr. Referent liest nun die Ge suche um die competenten Tabellen u. erstattet seine Meinung nachstehend: Die wundärztlichen Gewerbe gehören zu den Polizeige werben u. die Behörde ist verpflichtet, bei Verleihung derselben vorzüglich auf ein Individuum bedacht zu sein, welches seinen Eigenschaften und den körperlichen Kräften nach am meisten den Anforderungen des Dienstes und den Wünschen u. Bedürfnissen des Publikums entspricht, u. welches sich auch schon die meisten Verdienste und das meiste Vertrauen der Behörde u. der Gemeinde in welcher dieses Gewerb verliehen wird, erworben hat. Dieses ist nach meiner Meinung in der Reihe der vorliegenden Competenten vorzüglich bei Franz Kappler der Fall. Derselbe ist 31 Jahre alt, verehlicht u. im kräftigsten Mannesalter, hat im Jahr 841 sein Diplom erhalten, dann durch 1 Jahr 4 Monate bei dem kk. 5.t Jäger Bataillon als Unterarzt treu u. redlich gedient, war dann im Jahre 843 vom 4 Mai bis letzten Xber Provisor, dann vom 1 Jänner 844 bis letzten Xber 846 Pächter des ehemals Hildweini schen Gewerbes allhier

u. ist seit dieser Zeit Wundarzt in Ebelsberg. In den beiden pfarrherlichen Zeugnissen ist ihm lobenswerthe Moralität eifrigste Verwendung für die armen Kranken, genauest Erfüllung seiner Berufspflichten u. erworbe ne Achtung in der Gemeinde bestättigt; er hatte auch durch 1 Jahr die wundärztl Verrichtungen im hiesigen Landgerichtshause u. in den Armenhäusern zu besorgen welchen er sich gerne, willig und streng unterzog, so daß ihm diesfalls auch die gerechte Anerkennung zu Theil wurde. Er genießt auch, so viel ich erfahren, viel Vertrauen in der Gemeinde daher ich mich verpflichtet halte, dasselbe nicht aus den Augen zuverlieren, weil bei einem Arzte oft das persönliche Zutrauen u. die zwekmäß schnell angewendete Hülfe das Meiste zur Heilung beitragen. Aus diesen Gründen würde ich ihn den Jakob Trefalt vorziehen, den obschon letzterer im Jahre 819 sein Diplom erhalten hat, und über 20 Jahre als Unterarzt im Militär lobenswerth diente, auch ein Jahr bereits Pächter des Scheubach'schen Gewerbes ist, so ist er doch in der Gemeinde weniger beliebt, der auch durchaus sein Charakter u. sein Benehmen nicht entspricht; zu dem ist er 50 Jahre alt, schon gebrechlich, so daß sich von ihm eine schnelle und ener gische Dienstleistung weniger erwarten läßt. Aus welchen Gründen er auch im Jahre 843 für Wieserfeld u. Aichet nicht beachtet wurde. Da mir die übrigen Kompetenten persönlich gar nicht bekannt sind, u. ebensowenig auch der Gemeinde, so getraue ich mir auch nicht Einen oder den Andern in Vorschlag zu bringen, da ich mir im Falle

des Mislingens bei einem so wich tigen Geschäftszweige, bei welchem es sich häufig um die Gesundheit u. das Leben des Menschen handelt, nicht die üble Nachrede der Gemeinde aufladen will. — Schlüß lich bemerkte ich noch zu der Äußerung des Hr. Kreisarztes daß kein Gesetz bestehe, welches befiehlt, daß bei Personalgewerben vorzüg lich solche zu berücksichtigen seien, welche nicht im Stande sind, sich ein derlei Gewerb zu kaufen, sondern daß im Gegentheil bei Polizeigewerben, der Grundsatz aufgestellt sei, bei Verleihung der selben vorzüglich einen solchen Kompetenten zu würdigend, von welchen man sich überzeugt hat, daß er insoferne der Wür digste ist, als sich von ihm aus seinen bisheri gen beobachteten Leistungen mit Beruhigung die voll kommenste Entsprechung seiner Berufspflichten und des Vertrauens des Publikums erwarten läßt. Ebenso wenig stichhältig u. unerwiesen ist die weitere Bemerkung des Hr. Kreisarztes, daß Kappler Vermögen besitze und das Chirurgat in Ebels berg um 4000 fl kaufte, denn es ist bekannt, daß sich derselbe auf die Zeit seiner Pachtung kein Ver mögen ersparte ja vermöge des hohen Pachtschillings keines er sparen konnte, u. daß er blos aus der Heuraths hülfe seiner Frau die Behausung in Ebelsberg ankaufte, den Kaufschilling um selbes aber größtentheils noch schulte,

daß sich der Maãt in seinen diesfälligen Grundsätzen und Ansichten nicht beirren lasse, ist der Beweis der, daß im Jahre 843 das Chi rurgat im Wieserfeld nicht an den Wundarzt Schlüs sel, der damahls Pachter des Hildweinischen Gewerbes u. ohne Vermögen war, sondern an Anton Schweik hofer, welcher Wundarzt in Braunau und vermögend war, verliehen wurde. Dasselbe war auch der Fall, als das Chirurgat im Ennsdorf an Göttersdor fer verliehen wurde der doch als ein sehr vermöglicher Mann bekannt ist u. wobei vorzüglich der Wunsch u. das Zutrauen den Gemeinde zu ihm in Berücksichtigung genommen wurde. Hr. Referent trägt daher aus den angeführten Gründen auf folgenden Bescheid an: Dem Bittsteller Franz Kappler sei das für die Ortschaft Ensdorf er ledigte personelles chirur gische Gewerbe gegen dem zu verleihen, daß er seinen Wohnsitz in der Ortschaft Ensdorf nehme, sich zur Erwerbsteuer er kläre, bei dem chirur gischen Gremio sogleich einverleiben lasse sich die Erfüllung seiner strengen Berufspflichten thätigst angelegen sein lasse, u. die ihm in seiner Dienstes sphäre vorgezeichneten Gränzen genau beobachte; wovon derselbe unter Rückschluß seine Beilagen sowie die hiesigen

Wundärzte zu Handen des Wundarztes Haupt zuver ständigen wären; Die übrigen Gesuche wären dahin zu erledigen: daß, – nach dem das fragliche Gewerbe einem Andern verliehen wurde, von selben kein weiterer Gebrauch gemacht werden könne. Hr. M. R. Maurer stimmt für die Verleihung dieses Gewerbes an Jakob Trefalt, weil er 22 Jahres beim Miiltär gedient, sich weitere Erfahrung gesam melt, u. von dem Hr. Kreisarzt anemfohlen wird, während Kapp ler bei seinen Visiten im hiesigen Krankenhause sich nicht sonderlich anem folen hat. Hr. M. R. Bleyer u. Knoll sind mit den Hr. Referenten voll kommen einverstanden daher Conclusum per majora Nach dem Antrag des Herrn Referenten. gelesen Haydinger Pospischil Secr. Ratsprotocoll Zur Sitzung vom 27. Febr 847 in Politicis Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer verhindert. Buberl Bleyer Knoll Sekret. Pospischil Referat des Hr. M. R. Buberl. 1458 Protokoll mit dem Bürgeraus schuß über das Gesuch des Alois Amtmann um ein Anstreicheru. Lakirergewerb. Aufzubehalten, u. wird bei dem Umstände, als die hohe Landes stelle laut Dekts v. 20 Juli v.J. Z. 20370. die 2 persönlichen Eigen schaften des Josef Amtmann an erkannte, u. auch den Ortsbedarf erhobener Massen nicht hinderlich ist, dem Bittsteller

Alois Amtmann das gebethene Anstreicher und Lakirergewerb ad personam gegen Entrichtung der Erwerbsteuer verliehen; wovon derselbe so wie die Lakirerswittwe Anna Amtmann gegen Bevorlassung des Rekurses verständigt wird. gelesen Haydinger Pospischil Sekr. Raths-Protocoll in politicis zur Sitzung am 3. März 1847. Gegenwärtige Herr Burgermeister Haydinger Maurer Mag. Rath Buberl Bleyer Knoll Sekretär Gärber Referat des Hr. Mag. Rathes Maurer. 10240 de 846. Tagsatzungsprotokoll in ca Peter Landerl u. Franz Mayrhofer pto Dienstlohn. Der Herr Geklagte hat bey der hier über Statt gehabten Tagsatzung die Behauptung des Klägers hinsichtlich seines Dienstverhältnisses und des ihm gebürenden Liedlohnes nicht ausdrücklich u. insbesonders widersprochen, im Gegentheile selbst zugeben, daß er den Kläger in den fraglichen Zeit in seine Dienste aufgenommen habe. Es wird ihm daher auf-

getragen, dem Beschwerdeführer den angesprochenen Liedlohn pr 17 fl 30 xr CMz und als Entschädigung für die Dienstlosigkeit desselben durch 14 Tage täglich 40 xr CMz allsogleich nach rechtskräftig gewordenem gegenwärtigen Erkenntnisse zu bezalen. Ad 792, 1284 & 1470. Gesuch des Karl Kurz, Ringelschmied wegen Abstellung des Verschleißes der Ketten durch Mattias Klaushuber an den Wochenmarktstagen. Auf die von dem Karl Kurz hiesigen behausten Ringelschmiedmeister wider Mattias Klaushuber den Jüngern, Hufschmiedmeister beym Stein Koãt Gleink unterm 8. Jänner d. J. Z. 148 wegen unbefugten Verschleißes seiner Ketten an Wochenmarktstagen hier angebrachte Beschwerde wird über die gepflogenen Erhebungen u. Vernehmungen dem Letztern bedeutet, dß bey dem Umstande der mit maãtischen Bescheide v. 24. Dez. recte 8. Dez. 838 Z. 6655 welcher auch durch h. Reddsdecret v. 31. May 839 Z. 10541 bestättiget wurde, nur dem Mathias Klaushuber, Senior für seine Person der Besuch der hiesigen Wochenmärkte zum Verkaufe seiner selbst erzeugten Ketten auf seine Lebensdauer oder in so lange er diese Ketten selbst erzeugt, gestattet wurde dieses höchst persönliche Recht auf ihn Math. Klaushuber jun. als dessen Haus- und Gewerbsnachfolger nicht übergegangen sey und nicht übergehen könne, nachdem ferners Mathias und Theresia Klaushuber an ihren Sohn Mathias Klaushuber u. dessen Eheweib Anna laut Kaufkontrakt v. 13. März 843 ihre Behausung in der Ortschaft Stein N. 9, auf welcher nur eine Blattnermeistersgerechtsame radicirt ist, welche als todliegend nur mit jährlichen 2 fl versteuert wird, übergeben haben, von letztern aber die gesammte Hufschmiedgerechtsame betrieben wird, mit welchem Betriebe auch das Recht der Erzeugung von Ketten verbunden ist, so versteht es sich von selbst, daß auch das personelle Hufschmiedrechten auf den Sohn übergegangen ist,

da er sonst als dermaliger Besitzer für seine Person dasselbe nicht betreiben dürfte, Math. Klaushuber sen hat nun das ihm durch obigen maãtischen Bescheid eingeräumte Recht des Verschleißes seiner selbst erzeugten Ketten auf den hiesigen Wochenmärkten verloren, da er zur Erzeugung der selben nicht mehr berechtigt ist, u. er auch nach seiner eigenen protokollirten Erklärung mit selber sich nicht mehr befaßt; daher ihm und dessen Sohn aufgetragen wird, daß sie von nun an bey sonstiger Abschaffung den Verschleiß ihren Ketten auf den hiesigen Wochenmärkten einzustellen haben; wovon dieselben und Karl Kurz rathl. verständiget werden. Haydinger Gärber Sekretär Raths-Protocoll in politicis zur Sitzung am 6. März 1847. Gegenwärtige Herr Burgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Gärber Sekretär Referat des Hr. Mag. Rathes Buberl: 10181 Die Vorsteher des hiesigen Bäckenhandwerkes um Beseitigung mehrerer bey dem Brotverschleiße eingerissenen Mißstände. Hr Referent trägt auf die Bitte des hiesigen Bäckenhandwerkes, daß im hiesigen Stadtbezirke aller Zwischenhandel mit Brot, das Austragen desselben so wie die versch. Brotstände abgestellt, dß nur die Bäcker allein das Brot bey ihren Häusern in Läden verkaufen dürfen, dß die sogenannte Brotaufgabe auf 4 xr vom Gulden beschränkt werde, dß

das Hausieren der Zwischenhändler mit Brot von einheimischen und fremden Bäckern abgestellt und daß die fremden Bäcker mit ihrem Brotverkaufe blos mit die 2 Wochenmarktstage auf dem Stadtplatze an ihre bestimmten Verkaufsplätze angewiesen werden, zur Einholung der höhern Bestättigung auf die Erstattung eines Berichtes an das kk. Kreisamt an, dessen wesentlicher Inhalt dahin zu gehen habe, daß die Anzahl der hiesigen 28 Bäcker dem hiesigen Bedürfnissen genügend entspreche, daher nicht nothwendig sey, daß täglich zu beliebigen Stunden mit Brot in den Häusern hausiert werde, jedermann zwar sich Brot bestellen könne, diese Bestellung sich jedoch nur auf die hiesigen Bäcker zu beschränken habe, da die fremden Bäcker ohnedieß mit den Wochenmarktstagen hier verkaufen können und den Kunden unbenommen bleibt, bey letztern von einem Wochenmarkte mit den andern, das Brot zu bestellen. Uibrigens soll der Brotverschleiß nicht ausschließend nur bey den Häusern der hiesigen Bäcker beschränkt werden, sondern denselben auch an andern stabilen Standpun ten als in Läden und auf Ständchen welche der Marktaufsicht bezeichnet, gestattet seyn, das Feilhalten in Körben am beliebigen Standorten sey aber ein und für allemahl verbothen. Dabey sey aber als Norm zu bedingen und strenge bey Konfiscation und Geldstrafe zu verbiethen, daß kein Bäcker an was immer für einen Abnehmer, sey er Gastwirth oder Brotverschleißer in Läden oder Ständchen ein sogenanntes Sonntagskipfel oder Feyertagsbrot als Heiligenstritzel, Osterflecken, als unentgeldliche Aufgabe verabreiche und daß keinem Bäcker gestattet sey, an seine Gebäcksverschleißer eine größene Verkaufsprovision als 4 xr

vom Gulden des Gebäckpreises zu geben und zwar weder im baaren Gelde, noch im Gebäcke oder auf anderen Weise. Endlich in Beziehung auf den letzten Punct so gestattet die Wochenmarktsordnung den auswärtigen Bäckern an den beyden Wochenmarktstagen den Verschleiß ihres Gebäckes auf dem Markte und verbiethet jeden abseitigen Verkauf, es soll daher überwacht werden, dß kein fremder Bäcker bey Strafe früher ein Brot verkaufe bevor er nicht auf dem Stadtplatze an dem ihm von der Marktaufsicht angewiesenen Platze erschienen und sein Brot besichtigt und abgewogen worden ist. Bey strenger Überwachung dieser Anordnungen könnten die hiesigen Bäcker auf vermehrteren Absatz rechnen, weil die Erzeuger auch vor Eingriffen geschützt, jeder Zwischenhandel und jeder abseitige Verkauf fremden Gebäckes außer der Zeit verschwinden würden. Mit der Erstattung dieses Berichtes sind die übrigen Hr. Mag. Räthe vollkommen einverstanden; daher Conclusum Ist nach dem Antrage des Hr. Referenten der Bericht an das kk. Kreisamt zu erstatten. 1493. Kr. A. Decret Z. 16328 wegen Erstattung eines Antrages zur Ausmittlung eines Platzes für die Baumaterialien beim bevorstehenden Abbrechen des Kaserngebäudes und wegen Vorschlag einer geeigneten Aufstellung der Markthütten. Hr. Referent trägt auf Erstattung eines Berichtes an, dessen wesentlichen Inhalt dahin zu gehen habe, daß zur Gewinnung eines freyen Platzes vor dem Kaserngebäudes zur Aufstellung des abgebrochenen Materiales und nur erforderlichen Zufuhr des neuen Baumateriales ein und für allemahl an den Wochenmarkts- und Jahrmarktstagen die vor demselben angebrachten

Verkaufsständchen so wie die Marktweiber mit Milch und Gemüse beseitiget und Ersteren die geeigneten Plätze im sogenannten grünen Markte angewiesen. Die 4 Markthütten zwischen der Kaserne und dem Koller'schen Hause werden gleichfalls beseitigt und demselben geeignete Plätze angewiesen; der Brunnen wird gegen die Kaserne ganz frey, die Kupferschmiedhütte und 2 andere kleinere weiter oben angebracht, wodurch der freye Platz bis zur Hauptstraße gewonnen wird. Jahr Um aber für immer an den märkten und vorzüglich an den Wochenmarktstagen zur Jahrmarktzeit mehr Raum zu gewinnen, wäre zu beantragen, den kleinen oder sogenannten grünen Markt in der ganzen Enge und auf dem Stadtplatze an den Häusern u. längs des Trottoirs abzuschaffen und selben durch das Kürschnergäßchen in die Berggaße hinauf längs das Theatergebäudes, Landwgrichtshauses und der Mädchenschule anzuweisen, ferners alle Verkaufsständchen längs den Häusern am Platze ohne Ausname auf den obern Stadtplatz in den sogenannten Grünmarkt, bis gegen das Neuthor für immer anzuweisen, auch wird der Schweintrieb in die Stadt an diesen 2 Wochenmarktstagen verbothen und hiezu der freye Platz im Ennsdorf bei dem 3. Hacken Wirthshause im ehemaligen städtischen Bruckstadel angewiesen. Endlich werden am obern Stadtplatze der für den Getreidmarkt bestimmt ist, letzterer ganz geregelt in 4 Reihen rechts und links in der Art aufgestellt, daß diese Wagen mit gehobenen Stangen zusammengerückt werden, so daß der mittlere Raum zum Fahren frei bleibt, eben so müssen die Wägen und Kutschen vor den Gasthäusern ganz gleich mit gehobenen Stangen aufgestellt werden

und geordnet bleiben. Bey allenfalls sich noch ergebenden Unzukömmlichkeiten wäre auch die untere Promenade zu irgend einer Abtheilung zu benutzen. Die übrigen Hr. Mag. Räthe sind mit dem Inhalte dieses Berichtes einverstanden, daher Conclusum: ist der Bericht nach dem Antrage des Hr. Referenten an das kk. Kreisamt zu erstatten. 1690. Äußerung des wundärztlichen Gemial- Vorstehers über die Beschwerde des Alois Scheubach gegen Trefalt. Hr. Referent trägt auf folgenden Bescheid an: Aufzubehalten u. wird über die von Aloys Scheubach gegen Jakob Trefalt unterm 3. d.M. Z. 1640 angebrachte Beschwerde der dem Letztern rathl. bedeutet, daß er Jakob Trefalt bey dem Umstände, daß er von dem Pachte des Aloys Scheubach'schen wundärztlichen Gewerbes abgetretten ist, auch das Recht zur Ausübung wundärztlicher Verrichtungen in so lange verloren habe als er nicht wieder ein derley Gewerbe als Eigenthümer oder Pächter inne hat oder als Provisor über eines aufgestellt ist; da nun dießfalls bey dem Maãte nichts vorliegt, so ist er auch nicht berechtigt, die beyden Subjecte, welche er für die Scheubach'sche Officie aufgenommen hatte, bey ihm in der Schindler'schen Officin in Steyrdorf zu behalten. Es wird ihm daher aufgetragen seine beyden Subjecte bey sonstigen Zwangsmaaßregeln sogleich zu entlassen, welchen letztere durch Decrete aufzutragen ist, sich sogleich in die Alois Scheubach'sche Offizin zu begeben und sich bey dem Greimalvorstande dem kk. Kreiswundarzte Arming als einstweiligen provisorischen Leiter dieses Gewerbes zu melden. Hr. Mag. Rath Maurer und

mit ihm Hr. Mag. Rath Bleyer sind zwar mit Hr. Referenten darin einverstanden, daß dem Jakob Trefalt aufgetragen werde. seine beyden Subjecte zugleich zu entlassen, weil er sich nicht als neuerlichen Pächter eines andern chyrurgischen Gewerbes ausgewiesen hat, sie theilen jedoch nicht die Meinung des Hr. Referenten, daß diese beyden Subjecte wieder in die Schaubach'sche Officin zu seyn, weil die Subjecte nicht der Officin sondern dem Wundarzte dienen, die Scheubach'sche Officin gegenwärtig auch keinen solchen besitze, da die provisorische Leitung derselben durch den Hr. Kreiswundarzt mit des Letztern öffentlicher Stellung und wegen Vereinigung zweyer gleichartiger Gewerbe unthunlich ist, sondern glauben, daß Scheubach mit seiner Bitte wegen Uiberweisung der beyden Subjecte in seine Officin abweislich zu bescheiden sey, den letztern übrigens mit Decret aufgetragen werde, sich sogleich aus dem Dienste des Trefalt zu entfernen. Hr. Mag. Rath Knoll schließt sich der Meinung des Hr. Referenten an. Bey der nun vorhandenen Stimmengleichheit tritt das Praesidium der Meinung der Hr. Räthe Maurer und Bleyer bey; daher Bescheid per majora aufzubehalten und wird über die von Aloys Scheubach gegen Jakob Trefalt unterm 3. d.M. Z. 1640 angebrachte Beschwerde dem Letztern rathl. bedeutet, daß er Jakob Trefalt bey dem Umstande, daß er von dem Pachte des Aloys Scheubach'schen wundärztlichen Gewerbes abgetretten ist, auch das Recht zur Ausübung wundärztlicher Ver-

richtungen in so lange verloren habe, als er nicht wieder ein derlei Gewerbe als Eigenthümer oder Pächter inne hat oder als Provisor über eines aufgestellt ist. Da nun dem Maãte nichts vorliegt, so ist er auch nicht berechtiget, die beiden Subjecte, welche er als Pächter der Scheubach'schen Officin aufgenommen hatte, bey ihm in der Schindlerschen Officin im Steyrdorfe zu behalten; es wird ihm daher den Statuten der Gremialordnung gemäß aufgetragen, seine beyden dießfälligen Subjecte bey Vermeidung der Zwangsmaaßregeln sogleich zu entlassen. Hievon sind auch die beyden Subjecte mit Decret zu verständigen; übrigens ist dem Aloys Scheubach rathl. zu bedeuten, daß ihm die gebetene Uiberschaffung der beyden Subjecte in seine Offizin nicht gewilliget werden könne, nachdem dieselben nicht in seiner sondern in Trefalts Dienstleistung standen und der dießfällige Anspruch nicht gesetzlich begründet und ausgewiesen ist. gelesen Haydinger Gärber Sekretär

Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 10. März 1847. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Buberl: 1744. Constitut mit dem Fleischhauer Gottlieb Habenegger, wegen Satzesübertrettung. Da der Fleischhauer selbst auf Verlangen der Kunden das Fleisch nicht, über die Satzung ausschrotten darf, so hat sich Gottlieb Habenegger dadurch einer Satzesübertrettung schuldig gemacht, und ist dieserwegen als im 1. Betrettungsfalle mit 5 fl CMz zum Armeninstitute zu bestrafen, und das Erkenntniß auszufertigen. Dem Eheweibe des Felix Doppler ist aber mit Dekret zu bedeuten, daß es den Parteien keineswegs erlaubt ist, ein Rindfleisch über die Satzung zu verlangen, und daß sie im nächsten Betrettungsfalle mit der

gesetzlichen Geldstrafe belegt werde. Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Bleyer. 1965. Hr. M. Rath Bleyer depositirt ad N. 1774 P. die von Johann Benniger erlegte Caution pr 20 fl CMz für die von ihm erstandenen Arbeiten betreffend die Unterbringung des II. Jahrganges der IV. Klasse in hiesiger k.k. Kreishauptschule. Der Depos. Koõn zur Empfangsnahme und Ausstellung der Legscheine. Haydinger Neuber Auskult. Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 13. März 1847 Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl in Cõnsgeschäften abwes. Knoll Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. M. Raths Maurer: 2016. Mag. Rath Maurer überreicht Abschriften von den Verhandlungen wegen der beantragten Verschönerung des Platzes vor der Stadtpfarrkirche. Ist unter Anschluss der sub N. 2014 vorliegenden Äußerung der geistl. Kirchenvogtei von Seite dieses Maãtes folgende Äußerung an das k. k. Kreisamt berichtlich abzugeben, dahin, daß der gestellte Antrag zur Regulirung der Passage in Verschönerungs- und Feuerpolizeirücksichten erwünscht und entsprechend; die Stadt die Stadtpfarrkirche und die Hausbesitzer Gaffl u. Kompaß zur Bestreitung der dießfälligen Kosten beruffen, und dass durch die Abbrechung

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