Ökonomische Ratsprotokolle 1847

Vorschulden noch nicht geschehen ist, auch für dieses Jahr die Bewilligung ertheilt, die städtische Plauzenhofbrücke wieder auf die gewöhnliche Art zu erinnern, gegen dem jedoch, daß auch für heuer, so wie das vorige Mahl zur Stadtkasse ein Betrag von 15 fl C.M. entrichtet, die Brücke so wenig als möglich beschädiget und nach geendeter Flötzung wieder in den ordentlichen Stand hergestellt werde; endlich daß die Schupfensperre wie sonst angelegt und nicht zu viel Schwemmholz auf einmahl geflößt werde. H. Ökon. Rath Woisetschläger ist der Meinung, daß dem Müllermeister Prandstetter die Benützung der Plauzenhofbrücke als alleinige Sperre nicht bewilliget werden soll, selbst gegen Bezalung von 15 fl C.M. nicht, sondern er soll sich über die ihm bereits früher aufgetragene abgesonderte Vorsperre ausweisen, und nur gegen Errichtung einer solchen sey ihm das Ansperren an die Plauzenhofbrücke zu gestatten. H. Ökon. Rath Kaindl meint gleichfalls, daß die Plauzenhofbrücke zur Sparre nicht geeignet ist, wenn Prandstetter sonst nirgends eine Vorsperre anlegen will, weil sie zu schwach gebaut ist und bisher nur als Ableitungsmittel gegolten hat, um das nicht über die Wehre gehende Holz aufzuhalten, kann daher nicht auf Bewilligung zur Ansperrung ohne Nachweisung einer abgesonderten Vorsperre selbst gegen Bezalung der 15 fl C.M. einrathen. Eben so ist der Bürgerausschuß Schlager der Meinung, daß Prandstetter eine eigene Vorsperre haben soll, dagegen über die Plauzenhofbrücke zu solcher nicht bemützen dürfe. Das Präsidium glaubt hiebey auch noch die Verantwortlichkeit und eigene Haftung des Müllers Prandstetter für jeden Schaden und Nachtheil am fremden Eigenthume aussprechen zu müssen; es ergibt sich daher der Bescheid per majora Nachdem die städtische Plauzenhof-

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