und Verantwortung für jeden Schaden. H. Ökon. Rath Woisetschläger schließt sich dießfalls an die Meinung des Hrn. Mag. Rathes Bleyer an, auch hält er die abgelesene vom Vorsteher des Wehrgrabens und einem Mitgliede desselben unterfertigte Äußerung nicht für vollständig, sondern es soll der ganze Körper darüber vernommen werden. Herr Ökon. Rath Kaindl ist gleichfalls der Meinung, daß vorerst darüber die kreisämtliche Bewilligung eingeholt werden soll, da den Wehrgraben durch höhere Entscheidungen als selbstständiger Körper erkannt wurde, der auf seine Gefahr und Kosten seine Bauten zu führen habe, deßwegen sey es auch nothwendig, daß man sich nicht nur allein mit dem Vorsteher dieses Wehrgrabens sondern auch mit den Mitvorstehern verständige, um bey allfälligen Unglücksfällen gesichert zu seyn und man nicht durch eine solche Erlaubniß sich wegen einer Schadloshaltung verantwortlich mache. Diesem vom Herrn Mag. Rathe Bleyer und dem Hrn. Oek. Rathe Kaindl gemachtem Antrage tretten auch die anwesenden Bürgerausschüße Haindl, Schlager, Bodendorfer und Ryzolli vollkommen bey; daher Beschluss per majora: Es seyen sämmtliche Verhandlungsacten mit Bericht dem kk. Kreisamte zu überreichen; die sub No. 1360 und 1589 pol. vorliegenden Exhibiten aber dahin zu erledigen, daß Joh. Brandstetter und der Wahrgraben bis mit weitere Erledigung sich jedes Flößens und Baues bey eigener Haftung und Verantwortlichkeit zu enthalten haben. Referat des Hrn. Mag. Rathes Bleyer. 977. Protokoll über die vorgenommene Kassescontrirung. Zur Wissenschaft aufzubehalten.
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