Ökonomische Ratsprotokolle 1847

hofbrücke zur Anbringung seiner Sperre für sein Schwemmholz dieser Brücke kein Nachtheil zugeht, sondern dieselbe dadurch mehr vor Beschädigung durch Hochwasser und durch das unmittelbare Ansperren an derselben geschützt wird, endlich dadurch auch der Wehrgraben gegen das Eindringen von Schwemmholz mehr verwahrt wird, als es bisher der Fall war darauf an: Ist das sub Nro. 6550 p. inliegende Gesuch des Joh. Prandstetter weiter mit folgendem zu erledigen: Dem Bittsteller wird die Bewilligung ertheilt, an die städtische Plauzenhofbrücke anstossend ein Joch mittelst Vorschlagung von 3-4 Jochstecken und Überlegung mit Ennsbäumen zur Anwendung für sein Schwemmholz zu errichten, jedoch mit folgendem: Daß sich der Maãt vorbehalte bey sich ergebenden wichtigen Grunde, diese Sperre, wie mich wohl von selbst versteht, wieder abzuschaffen. 2. Daß die städtische Plauzenhofbrücke fernerhin nicht mehr im geringsten mehr berührt und daß 3. jedwede Beeinträchtigung des Wehrgrabens der Schwemmpartheyen u.d.gl. zu vermeiden sey. Hievon sind der Bittstellen und der Wehrgrabenvorsteher durch Rath. zu verständigen. Hr. Mag. Rath Bleyer dagegen ist der Meinung, diese Acten dem kk. Kreisamte vorzulegen und zwar wegen Wichtigkeit der hiebey berührten öffentlichen Rücksichten in Beziehung auf den eigentlichen Steyrfluß außer dem Wehrgraben u. weil es sich um einen Wasserbau handelt, bey dem vorläufig den kk. Herr Kreisingenieur wegen der obigen Rücksicht zu hören ist; daher auch die beyden Exhibiten sub No. 1589 u. 1360 pol. vorläufig ihre Erledigung darin fänden, daß bis zum Einlangen der höhere Bewilligung sowohl der Wehrgraben jedes Baues als Joh. Brandstetter sich jedes Flößens von Holz zu enthalten habe bey sonstiger Haftung

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