was der maatische Bescheid v. 23. März 1844 nachweiset. Uiber diese Vernehmung liegt das Protokoll d.d. 30. May 1844 vor, aus welchem zu ersehen ist, daß auch diese Brunnvorsteher mit der beantragten Arbeit einverstanden, die Situirung[?] des Brunnens neben dem Wildenhoferschen Hause N. 67 zweckmäßig gehalten haben; nur haben sie gebethen daß bey Transferirung der eingelegten Wasserröhren das Uiberwasser, welches zum Gasthause N. 83 zum goldenen Pflug gehört, hiedurch keinen Nachtheil leiden soll und daß auch in dem obern Theile der Ortschaft Wieserfeld ein steinernes WasserBasin angebracht werden möchte. Ein weiterer Beschwerdepunct wegen eines passenden Platzes zur Aufbewahrung der vorräthigen hölzernen Wasserröhren, wenn die Feuerlacke verschüttet wird, ist seit dieser Zeit behoben, weil die Feuerlacke in Aichet vergrößert worden ist und diese Wasserröhren aufnehmen kann. Uiber diese Verhandlungen ist sonach eine lange Pause eingetretten, die dazu diente, daß der Baumeister Martin Dietrich nach dem Sinne der Coon. vom 12. Februar 1844 Pläne, Kostenanschläge, Vorausmaße verfaßte u. verbesserte, und nach welchen ein Kostenbetrag von 7763 fl 13 xr C.M. ohne Unterbringung der steinernen Basin und nöthigen Pflasterung entziffert ist. Die bey dieser besagten Coon. anwesende Teichgräber Florian Gabauer nahm nach Protokoll J unterm 14. Februar 1844 Z. 1119 seine am Eingange erwähnten Anträge wieder zurück, machte im Sinne dieser Coon. ein Offert, welches in folgendem besteht. Eine Kurrent Klafter Kanal 3 Schuh breit, 2 Schuh hoch, mit Eisenziegel gewölbt oder mit Stein-
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