Eindringen des Schwemmholzes mehr geschützt wird, dem Bittsteller zur Herstellung dieser Vorsperre gegen dem die Bewilligung ertheilt werde, daß er sich diesfalls noch vorläufig mit der Wehrgrabencomunität abzufinden habe u. daß jede Beeinträchtigung der Schwemmpartheien hierdurch vermieden werde. H. M. R. Buberl hat sich inzwischen dringender Geschäfte wegen entfernt. H. M. R. Bleyer errinnert, daß da es sich hier um Wasserbauten handelt, dieser Gegenstand bei seiner Wichtigkeit dem k.k. Kreisamte zur Begutachtung u. Erwirkung der Baubewilligung vorzulegen wäre. H. Oekono. Rath Kaindl erinnert, daß, da die Wehrgrabencomunität Eigenthümer des Wehrgrabens ist u. die Vorsteher derselben zu dem wegen dieses vorhabenden Sperrbaues abgehaltenen Localaugenscheines nicht beigezogen wurden, das Gesuch der Josef Prandstädter vorläufig dem Vorsteher der Wehrgrabencomunität um seine gemeinschaftlich mit den Mitvorstehern binnen 6 Tagen zu erstattende Äußerung zuzustellen wäre. H. Oekonomie-Rath Woisetschläger u. der Bürgerausschuß stimmt dieser Ansicht bei, welcher auch das Präsidium beitritt mit dem Bemerken, daß das Gesuch der Wehrgrabencomunität zur Äußerung zuzustellen sei. Daher Conclusum per Majore: Es sei das Gesuch des Josef Prandstätter der Wehrgrabencomunität um ihre binnen 6 Tagen zu erstattende Äußerung zuzustellen. 1875. Conto des Zimmermeisters Stohl über 13 fl 27 xr C.M. für Flickarbeiten im Bürgerspitale. Der milden V. F. R. Führung zur Zahlung dieses Betrages. 1032. Conto des J. M. Stohl für technische Arbeiten wegen der Reparatur der Heindlwehr. Dem k.k Kreisamte zur Adjustirung mit Bericht vorzulegen. 9321. Proto. mit Joh. Eisen wegen Uibername der Arbeiten zur Erweiterung des Vogelsangberges. Ist dem ad Num. 1361 an das k.k. Kreisamt zu erstattenden Bericht anzuschließen.
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