und die anhaltend herschende Theurung aller Lebensmittel wohl dafür sprechen würden, daß für die Wittwe bei ihren 4 noch unversorgten Kindern die Pension nach dem ganzen Betrage von 380 fl CMz bemessen werde und die höhere Behörde hier die billige Aus name gestatten möchten Die Herrn M. Räthe Buberl u. Knoll schließen sich dem Antrage des Hr. M. R. Maurer an. Herr Oekon. Rath Woisetschlä ger u. Kaindl, dann die Hr. Bür gerausschüsse Schlager Boden dorfer u. Rizzolli sind mit dem Antrag des Hr. Referen ten auf Bemessung der Pension blos nach dem Gehalte von 300 fl CMz einverstanden; über der Beurtheilung lassen es jedoch der höhern Behörden, ob nicht in dem vorliegenden Falle ausnamsweise ein Gnadenakt Platz greifen könnte. Conclusum per majora Nach dem Antrage des Hr. Re ferenten. 7643 Die Revidentwittwe Anna Loitzenbauer um Verwendung wegen Erlangung des Conduktsquartals. Vortrag. Das Begehren ist gesetzlich den Michael Loitzenbauer diente hier durch 16 Jahre 10 Monate stabil u. ununter brochen als Rechnungsrevi dent, er bezog als solcher einen Gehalt jährlicher 300 fl CMz u. ist in der Aktivität gestorben, seine Wittwe ist also pensionsfähig u. der Nachlaß reicht zur Bestreitung der Krankheits- u. Leichenkosten nicht zu, weil er nach dem dem soeben vorgetra genen Pensionsgesuche de praes. 13. Sptbr d.J. Z. 7611 P
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