daß derselbe einen Kostenanschlag über die hierdurch nothwendige Planirung des zur Erweiterung der Strasse gewonnen werdenden Platzes mit Anlegung eines gepflasterten Wasserabzugsgrabens von der Waschhütte bis für das Haus des Sebastian Ruprecht binnen 8 Tagen dem Maat. zu überreichen. Die bei dieser Planirung stattfindenden Brunngrabenarbeit, zur Anlegung der Brunnröhren hat die Gemeinde Wieserfeld zu bestreiten, u. beschränkt sich die städtische Auslage nur auf Planirung u. Pflasterungsarbeiten die Feuerleiter-Stellage welche durch diese Strassenerweiterung zuversetzen kömmt, u. zwar neben dem Hause No. 495, ist von Seite das Bauverwalters der Unbedeutenheit wegen in städtischer Regie zu besorgen. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Kaindl Oek. Rath Joh. Bapt. Schlager Bgr. Ausschüße Pospischil Sek.
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