angetragen. Es dürfte demnach in der Billigkeit gegründet seyn, für den Bittsteller auf eine Erhöhung von täglichen 3 xr C.M. also auf 13 xr C.M. täglich durch 3 Jahre anzutragen, wodurch sein jährlicher Bezug von 60 fl 50 xr um 18 fl 15 xr sohin auf den Gesammtbetrag von 79 fl 5 xr C.M. erhöhen würde, womit er noch einen Polizeymann nicht erreicht, da selber mit der beantragten Erhöhung eine jährliche Löhnung von 84 fl C.M. beziehen würde. Es wäre demnach der Antrag dieses Geruch mit dem gemachten Vorschlage unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes u. eines Stadtkassen-Rechnungsabschlußes dem kk. Kreisamte vorzulegen zu hienach der Bericht zu erstatten. Herr Mag. Rath Maurer stimmt dem Antrage des Hr. Referenten bey. Herr Ökonomie u. Rath Woisetschläger dagegen ist der Meinung: es sey nur auf eine Erhöhung von täglichen zwey Kreuzern Konv. Münze für den Bittsteller und dieses nur auf die Dauer Eines Jahres anzutragen, mit welchen Meinung auch der Hr. Ökon. Rath Kaindl sowie die anwesenden Herrn Bürgerausschüße Bodendorfer, Sonnleitner und Ryzoli einverstanden sind; es ergibt sich daher der Beschluß per majora: Es sey unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes das vorlie- gende Gesuch dem kk. Kreisamte zur höhern Vorlage mit Bericht zu überreichen und hierin auf eine Erhöhung des Gehaltes um tägliche 2 Kreuzer Konv. Münzen auf die Dauer Eines Jahres anzutragen.
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