Ökonomische Ratsprotokolle 1847

städtischen Kassekräfte sich dergestalt verbessern sollten, daß die Verhandlung wegen Erhöhung der Besoldungen der Magistratualen allhier wieder aufgenommen werden sollten; auch auf die Aufbesserung der Löhnung der Thurmwächter Rücksicht zu nehmen und der Act wieder vorzulegen sey. Da nun mit a. h. Entschließung vom 23. Februar d. J. den subalternen Beamten und Dienern dieses Maates ein 10 % Zuschuß aus den städtischen Renten auf 3 Jahre allergnädigst bewilligt worden ist und gestützt auf diesen Gnadenact ein Gesuch des LandgerichtsDieners, des Polizeywachtmeisters und der gesammten Polizeymannschaft um Erhöhung ihrer Gehalte und Löhnungen unterm 4. May d.J. von dem Maate gnädig gewürdigt worden ist u. höheren Orts gutächtlich einbegleitet wurde so glaubt Hr. Referate auch vorliegendes Gesuch anempfehlen zu dürfen, da die gleichen rücksichtswürdigen Gründe vorliegen. In dem obigen Beschluße vom 4. May d.J. trug der Maãt an, daß die Löhnungen der Polizeymänner von täglichen 12 xr auf 14 xr C.M. auf 3 Jahre erhöht werden möchten; nachdem nun der Dienst der Thurm- und Feuerwächters ein Wachdienst ist, wie jener eines Polizeymannes, jedoch angestrengten, da der Feuerwächter Tag und Nacht auf seinem Posten seyn muß, so verdient er auch mit seiner Löhnung denselben doch wenigstens approximativ gleich gestellt zu werden, da den Polizeymännern auch die Montur und Wäsche beygestellt wird, welches bene der Feuerwächter auch nicht hat. Nun bezieht ein Polizeymann eine tägliche Löhnung von 12 xr C.M. und es wurde auf eine Erhöhung von täglichen 2 xr also auf einen Bezug von täglichen 14 xr auf 3 Jahre

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